IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***ND***, ***Adr Erbin***, vertreten durch die G. Denk Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. Steuerberatungsgesellschaft, Neubaugasse 68/13s, 1070 Wien, als Erbin nach ***HG***, zuletzt wohnhaft gewesen in ***Adr Erblasser…
…01.08.2024). Im Übrigen wird auf die Möglichkeit, die Dauer des Beschwerdeverfahrens und damit auch die Höhe der anfallenden Nebengebühren durch das Ergreifen von Säumnisbehelfen zu beeinflussen (vgl etwa VwGH 17.05.2023, Ra 2022/13/0120). Zur im Zusammenhang mit § 205 Abs 6…
…zur Gänze, sodass bei der belangten Behörde ein Rückstand im Gesamtbetrag von 18.027,24 Euro an nicht entrichteten Kommunalsteuern samt Nebengebühren aushaftet: Die Kommunalsteuer für das Jahr 2018 wurde mit Jahreserklärung mit einem Abgabenbetrag in Höhe von 2.410,09 Euro festgesetzt, davon wurden…
…Im Detail verweisen wir diesbezüglich auf die folgenden Punkte: Zur Einkommensteuer 2010 und den anteiligen Nebengebühren Zur sachlichen Unbilligkeit Unser Mandant war im Zeitraum von 1998 bis 2010 als atypisch stiller Gesellschafter an der D-KG beteiligt. Anlässlich des im Jahre 2010 erfolgten Ausscheidens aus…
…vertreten durch MF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22. Februar 2007 betreffend Aufhebung von Nebengebührenbescheiden gemäß § 293a BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid vom 11. September 2000 über die Festsetzung von Stundungszinsen in Höhe von S 13.715…
…420000/02012/2016, 420000/02013/2016, 420000/02014/2016 und 420000/02015/2016 betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeiträgen und Nebengebühren zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) wird für das erste bis vierte Quartal 2009 die Einhebung…
…420000/60267/2013, 420000/60268/2013, 420000/60269/2013, 420000/60270/2013 und 420000/60271/2013 betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeiträgen und Nebengebühren zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) wird für das erste, zweite und vierte…
…13/0080). Da Nebengebühren der Umsatzsteuer, wie der Säumniszuschlag, auch im Bereich der Nettomethode als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, war die mit Bescheid vom 9. April 1997 vorgeschriebene Nebengebühr der Umsatzsteuer für das Jahr 1992 in Höhe von S 1.104 als nachträgliche Betriebsausgabe gemäß § 32…
…Begründend hielt das Finanzamt fest, dass in der Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages lediglich auf den Vollstreckungsbescheid Bezug genommen werde, betreffend der gegenständlichen Nebengebührenbescheide jedoch keine weiteren Ausführungen gemacht wurden. Die vom gegenständlichen Wideraufnahmeantrag betroffenen Bescheide seien aufgrund anderer verfahrensrechtlicher Bestimmungen abgeändert worden. Es liege kein Grund…
…abändern oder aufheben, oder b) abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. Begehrt wurde lediglich die Zustellung von Abschriften von Nebengebührenbescheiden und deren Zustellnachweisen, wobei der letzte dem Antrag vorangehende Bescheid bereits mehr als 6 Jahre vor der…
…17.02.2009, 10 und 11/2009 vom 15.02.2010 sowie der Bescheid über die Festsetzung von Stundungszinsen 2009 vom 09.04.2009. In der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid wurde vorgebracht, dass die Festsetzung der Nebengebühren vom Bf. nicht nachvollzogen werden könne. In der…
…§ 212 Abs. 2 und 217 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) ergebende Nebengebühren (Stundungszinsen und Säumniszuschlag) werden mit gesondertem Bescheid vorgeschrieben und sind entsprechend dem Fälligkeitsgebot des § 210 Abs. 1 BAO zu entrichten. III. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 7…
…auferlegtem Kostenersatz iHv. 363,00 € iHv. insgesamt 44.773,54 € (davon Geldstrafe: 41.514,00 €; Verfahrenskosten: 363,00 € und Nebengebühren von 2.896,54 €) dahingehend, dass binnen zehn Tagen ein Teilbetrag iHv. 4.246,54 € und, beginnend mit April…
…Geldstrafe von 50.000,00 € samt auferlegtem Kostenersatz iHv. 363,00 €, zuzüglich Nebengebühren (Säumniszuschläge), iHv. insgesamt 44.017,00 € (davon Geldstrafe: 41.704,00 €; Verfahrenskosten: 363,00 € und Nebengebühren: 1.950,00 €), nachfolgende, jeweils zu den genannten Terminen fällige…
…ersten Säumniszuschlägen vom 9.10.2007; Vollstreckungsbescheid vom 4.7.2008. Begründend hielt das Finanzamt fest, dass die vom gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag betroffenen Nebengebührenbescheide aufgrund anderer verfahrensrechtlicher Bestimmungen abgeändert wurden. Alle diese Bescheide seien an die geminderte Bemessungsgrundlage angepasst worden. Zum Vollstreckungsbescheid hielt das Finanzamt fest…
…2006 stattgegeben worden war und somit ein Verschulden an der Nichtentrichtung nicht geschuldeter Umsatzsteuern nicht vorliegt, daher war der Haftungsbescheid in diesen Punkten aufzuheben. Gemäß § 217 Abs. 1 BAO gilt: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet…
…10. 2008 beantragte die Bw. die Nachsicht von der Rückforderung (betreffend den noch nicht verjährten Zeitraum von Jänner 2000 bis September 2005) zuzüglich Nebengebühren in Höhe von insgesamt 51.389,73 €. Ausgeführt wurde, dass eine "unschuldige Mutter" mit vier Kindern durch eine derartige Rückforderung…
…Die ggstdl. Haftungsbescheide sind daher mit einer Rechtswidrigkeit behaftet, sodass die Aufhebung dieser Bescheide beantragt wird. Verfahrensrecht als Vorfrage Aus den vorliegenden Abgabenbescheiden (Wiederaufnahmebescheide, Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide sowie Nebengebührenansprüche) ist ersichtlich, dass diese Bescheide elektronisch amtssigniert wurden. Wie sich aus der aktuellen Literatur ergibt, hat…
…zu tragen gewesen, da eine Anpassung eines Bescheides über die Festsetzung von Anspruchszinsen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Säumniszuschläge § 217 Abs. 1 bis 3 BAO lauten: (1) Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache H.B., (Bf.) vertreten durch Ehrenhöfer & Häusler RAE GmbH, Neunkirchner Straße 17, 2700 Wiener Neustadt über die Berufung vom 4. April 2013 gegen den Haftungsbescheid des FA Bruck Eisenstadt Oberwart vom 27.02…