…AMZ (in der Folge M GmbH) im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Von dort aus unternahm sie im Streitjahr Fahrten zu den einzelnen Dienstorten, die teilweise im Nahebereich ihres Wohnortes gelegen sind, der einen weiteren Tätigkeitsmittelpunkt bildet, da sie zusätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf Grund ihrer…
…212a Abs. 5 Satz 3 BAO genannten Erledigungen den Ablauf einer bewilligten Aussetzung der Einhebung zu verfügen, erlischt nicht dadurch, dass die Abgabenbehörde dieser Anordnung im zeitlichen Nahebereich der Erledigung des Berufungsverfahrens nicht nachkommt. Einhebungsverjährung stand zufolge deren Hemmung im Sinne des § 238 Abs. 3…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Für das Kalenderjahr 1999 werden die Bemessungsgrundlage mit 40.168,96 € (552…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. vom 4. Juni 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck an der Mur, vertreten durch Mag. Elfriede Teichert, vom 31. Mai 2001 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 nach in Graz durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die…
…Kommentar, Band III B, Rz 2 zu § 16 Abs. 1 Z 9): Beruflich veranlasste Fahrten im örtlichen Nahebereich der Arbeitsstätte sind keine "Reisen" im Sinne dieser Bestimmung. Für solche Fahrten können daher nach § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 keine Tagesgelder abgezogen werden. II…
…könne und daher eine Fahrzeit unter einer Stunde "unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels" nicht gegeben sein könne. Der Ausbildungsort liege somit außerhalb des (mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen) Nahebereichs des Wohnortes. Gegen diesen Bescheid erhob das Finanzamt gemäß § 292 BAO Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (Amtsbeschwerde)…
…ihm die örtlichen Verpflegungsmöglichkeiten ausreichend bekannt, weswegen Verpflegungsmehraufwendungen im Weg von Tagesgeldern nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen sind. Werden verschiedene berufliche Tätigkeiten im selben Ort im örtlichen Nahebereich ausgeübt, führt dies nicht zu steuerlich zu berücksichtigenden Verpflegungsmehraufwendungen (Hinweis E 28. Jänner 1997, 95/14/0156)…
Hainfeld | Lilienfeld | 11 | 330 | | 330 | 14. September 1998 | Hainfeld | Lilienfeld | 11 | 330 | | 330 | 05. Oktober 1998 | Hainfeld | Lilienfeld | 11 | 330 | | 330 | 27. Oktober 1998 |…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Markus Zoller, gegen den Bescheid des Finanzamtes Schwaz betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) vom 26. August 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert…
…Beseitigung von Aushubmaterial mit anschließendem Anschütten und Walzen der Garagenabfahrt zählt) sind zwar grundsätzlich ebenfalls begünstigt, allerdings nur dann, wenn diese im zeitlichen Nahebereich mit der Benutzbarkeit (bzw. Benützungsbewilligung) stehen, gilt doch die Errichtung eines Eigenheimes mit seiner Bewohnbarkeit als abgeschlossen (VwGH 17.1.1984…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 27. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 28. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…müssen und daher insoweit zwangsläufig anfallende Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wären, liegt hier nicht vor. Dem Berufungsbegehen kann daher hinsichtlich des Schulgeldes und der Betreuungskosten nicht Rechnung getragen werden. Den mit einer Schulausbildung außerhalb des Nahebereichs des Wohnortes verbundenen Mehraufwendungen kann gemäß § 34 Abs…
…449/2001 ist für Zeiträume ab 1. Jänner 2002 anzuwenden." Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten somit dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Nahebereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Unstrittig ist, dass die Voraussetzungen für den Pauschbetrag nach § 34 Abs…
…als einer Stunde bestehen. Den Fahrplänen lasse sich auch eine erhebliche Überschreitung einer Fahrzeit von einer Stunde für die Rückfahrt nicht entnehmen, sodass von einer Ausbildung im Nahebereich des Wohnortes auszugehen ist. Es wären daher die Berufungen als unbegründet abzuweisen. Der Bw. möge innerhalb von…
…Studium verursachten Mehraufwendungen dann nicht zwangsläufig erwachsen, wenn das gleiche Studium bei gleichen Bildungschancen und Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder im Nahebereich des Wohnortes gelegenen Universität absolviert werden kann. Diesfalls treffe die Eltern weder eine im Unterhaltsanspruch nach § 140 ABGB begründete rechtlich noch…
…sind die durch das auswärtige Studium verursachten Mehraufwendungen dann nicht zwangsläufig erwachsen, wenn das gleiche Studium bei gleichen Bildungschancen und Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder im Nahebereich des Wohnortes gelegenen Universität absolviert werden kann. Diesfalls treffe die Eltern weder eine im Unterhaltsanspruch nach …
…werden könne. Laut Familienbeihilfenstelle besuche die Tochter die Uni Graz und habe daher die auswärtige Berufsausbildung deshalb nicht gewährt werden können, weil im Nahbereich (Klagenfurt) eine gleiche Ausbildungsmöglichkeit zur Verfügung stehe. Gegen die angeführten Bescheide erhob der Bw. einerseits mit Eingaben vom 2. März 2006…
…dass die Frage, ob einem Arbeitnehmer zuzumuten ist, seinen Wohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen, jeweils nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen ist. In der Berufungsbegründung hat der Bw. als Gründe für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung eine bestehende Partnerschaft und die Betreuung…
…besteht. Mehraufwendungen durch einen auswärtigen Schulbesuch sind dann nicht zwangsläufig, wenn dieser Schulbesuch bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder im Nahbereich des Wohnortes gelegenen Schule absolviert werden kann. Wird eine Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes nur deswegen nicht wahrgenommen…