…dass der Bw. und seine Gattin im Besitz einer Liegenschaft in Polen sind; die tatsächlich entstandenen und getragenen Kosten für den Familienwohnsitz wurden jedoch nicht nachgewiesen. Somit wurden weder Aufwendungen am Familienwohnsitz noch Aufwendungen am Beschäftigungsort nachgewiesen. Mangels Nachweis eines Mehraufwand, könne eine Anerkennung der…
…sowie Nachweise der beantragten Kosten schuldig geblieben. Eine Beantwortung des Vorhalteverfahrens erfolgte nicht. Eine Nachweisführung ist vom Bw. auch nicht im Zuge der Berufungsschreiben gegen den Einkommensteuerbescheid 2007, mit welchen dem Begehren auf Zuerkennung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten wegen der fehlenden Nachweise…
…Geltendmachung der beantragten Beträge als Betriebsausgaben wäre aber auch schon deswegen nicht möglich, weil den Rechnungen nicht zu entnehmen ist, wer an den Besprechungen teilgenommen hat und zu welchem Zweck diese stattfanden. Ein Nachweis des Werbezweckes der geltend gemachten Aufwendungen konnte solcherart nicht gelingen. Der…
…Lebenshaltungskosten und weil der Berufungswerber für seine Ehefrau in Österreich eine familiengerechte Unterkunft (Wohnung, Haus) ankaufen müsste, mit einem nicht unerheblichen wirtschaftlichen beziehungsweise finanziellem Nachteil verbunden. Über die Berufung wurde erwogen: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 EStG 1988 die Aufwendungen oder Ausgaben…
…e EStG 1988 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (siehe etwa VwGH 28.1…
…in der Fassung vor BGBl. I 71/2003 sind als Werbungskosten auch Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen abzugsfähig. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 leg.cit. ergebenden Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen…
…standen. Nachweisführung/Notwendigkeit. Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass sie - entgegen allg. Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließl. die betrieb./berufl. Sphäre betreffen. Diesen Nachweis hat die Bw…
…der Anzahl der Familienheimfahrten und den entstandenen Kosten nur unzureichende Angaben gemacht wurden. Dass vom Bw. tatsächlich Fahrten zum Familienwohnsitz unternommen wurden und dem Bw. auch Aufwendungen entstanden sind, wurde vom Finanzamt nicht in Abrede gestellt. Mangels eines konkreten Nachweises wurden die Aufwendungen im Schätzungsweg…
…besonderen Nachweis ein Pauschbetrag von 1.800,00 S (130,81 €) jährlich abzusetzen (Werbungskostenpauschale). Dieser Betrag wurde im angefochtenen Einkommensteuerbescheid bereits betragsmindernd bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt. Wenngleich nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dem Begehren der Berufungswerberin durch die Anerkennung der Aufwendungen…
…durch Anwesenheit und körperliche Arbeit. Ich lege weiters zum Nachweis meiner einschlägigen Befähigung Kursbestätigungen der Höheren Bundeslehr- und Versuchanstalt Wein- und Obstbau Klosterneuburg aus den Jahren 1988 und 1989 vor. Die Betriebsgründung habe ich auch für Generationen nach mir in Angriff genommen und ich scheue…
…ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Dabei steht das volle Tagegeld für 24 Stunden zu. Höhere Aufwendungen für Verpflegung stehen nicht zu. 3.) Eine Reise liegt dann vor, wenn sich der…
…Zweifel hegte, zumal daraus über die entscheidungswesentliche Frage der Betriebseröffnungsabsicht des Bw kein Aufschluss zu gewinnen war, konnte die Aufnahme dieser angebotenen Beweise unterbleiben. Den geltend gemachten, durch außerordentliche Einnahmen 1987 bis 1990 und 1993 bis 1997 leicht verminderten Aufwendungen kommt daher nicht Betriebsausgabencharakter zu;…
…darauf, dass vom steuerlichen Vertreter für den Bw. seit Jahren Aufwendungen für Familienheimfahrten als Werbungskosten beantragt worden sind müsste bekannt gewesen sein, dass ein Nachweis erforderlich ist. Zumindest seit dem Kalenderjahr 2007 hätte der steuerliche Vertreter auf seinen Klienten einwirken können, wenn vom Bw. die…
…Indiz für den Mittelpunkt der Lebensinteressen sein kann, werden Sie gebeten dazu Stellung zu nehmen. Stellungnahme des Berufungswerbers: Ich bin weder politisch, noch in Vereinen, noch im Mannschaftssport engagiert. 2.5 Familienheimfahrten 2.5.1 Nachweis Als Aufwendungen für Familienheimfahrten werden ATS 34.560,00…
…ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten Berücksichtigung erfahren können und bezüglich derer keine Kürzung um pflegebedingte Geldleistungen erfolgt. Die hier zu beurteilenden Ausgaben für eine Haushaltshilfe sind jedoch nicht als solche (in den §§ 2 bis 4 der VO genannte) Aufwendungen (Krankendiätverpflegung, nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für…
…der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (zB.: VwGH vom 26.3.2003, 98/13/0072,0151, 99/13/0033). Im Streitfall kann aufgrund der vorgelegten Unterlagen nur als…
…da es davon ausgegangen ist, dass diesen Aufwendungen in Höhe von € 1.098,06 Kreditrückzahlungen zu Grunde lägen. Im Zuge des Vorlageantrags legte der Bw. jedoch Unterlagen vor, die die Rückzahlung der diesbezüglichen Kosten im Jänner 2006 nachweisen. Demnach sind die Ausbildungskosten in einer…
…habe den Nachweis der Mildtätigkeit nicht erbracht, es seien daher die in den Abgabensetzen vorgesehenen Begünstigungen für mildtätige Körperschaften nicht anzuwenden. Da weder der Besitz in L , X noch der D-Hof einen Betrieb darstellten, wären die damit zusammenhängenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen gewesen…
…Berücksichtigung von Werbungskosten (bzw. Betriebsausgaben) nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche berufliche (bzw. betriebliche) Veranlassung erbringt (siehe das - Aufwendungen für eine Digitalkamera betreffende - Erkenntnis des VwGH vom 26.04.2012, 2009/15/0088, unter Hinweis auf die in…
…die Notwendigkeit in der Veranstaltungsbranche im Gespräch zu bleiben und "ein Know how über neue Trends" einzuholen, verweist. Eine derart allgemein gehaltene Aussage kann jedoch nicht als Nachweis einer nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung gelten. Weiters bergründet er die von ihm geltend gemachten Aufwendungen mit dem…