…Dies zeige die unsichere Basis, auf deren Grundlage die belangte Behörde vermeine nachträglich eine andere Dicke feststellen zu können. Die Volumensangaben seien aber sowohl für die Frage der Ladekapazität als auch für die Berechnung des Verkaufspreises völlig irrelevant. Diese Angaben würden weder bei der Ladestelle…
…12 Tz 2071 nur dann eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges vorliege, wenn sich die Verhältnisse ändern würden, die für den Vorsteuerabzug maßgebend gewesen seien. Dadurch sollten sowohl ungerechtfertigte Steuervorteile wie auch steuerliche Nachteile, die sich durch eine nachträgliche Änderung des Verwendungszwecks für den Unternehmer ergeben könnten…
…Die Gesetzesintention sei, dass der Freischein an den von ihm profitierenden Betrieb gebunden bleibt, eine bloß formelle Änderung des Betriebsnamens bzw. der Parteibezeichnung sei hierbei nicht schädlich. Daher war der Freischein vom 1.4.1997 im Zeitraum 2004 bis 2006 nach wie vor gültig gewesen…
…der Klarstellung dienende Änderung des Spruches des angefochtenen Bescheides vor, reduzierte in teilweiser Stattgabe des Berufungsbegehrens die Vorschreibung des Zoll auf Grund der Nichteinbeziehung einer im Drittland angefallenen Provision in den Zollwert, stellte fest, dass von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer im Grunde des …
…Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern bzw. die Berufung als unbegründet abzuweisen. Begründung für die klarstellende Änderung des Spruches des Erstbescheides: Die Abgabenbehörde erster Instanz hat zutreffend festgestellt, dass die Zollschuld für den Bf…
…Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Die Prämie ist zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen. a) Berücksichtigung von nachträglichen Änderungen Zweck der IZP…
…6% zu verhängen war. Strittig ist, ob die nachträgliche buchmäßige Erfassung des, der gesetzlichen Zollschuld entsprechenden, Restbetrages an Regel und Ausgleichszoll (Z1, Z3), rechtswidrig war, weil der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines für die gutgläubige Bf. nicht erkennbaren Irrtums der Behörde nicht buchmäßig erfasst worden…
…erhobene Abgabenbetrag, der sich gegebenenfalls aus mehreren Einfuhr- oder Ausfuhrgeschäften ergibt, niedriger ist als 2.000 ECU (jetzt: 50.000 Euro). c) ... Art. 871 ZK-DVO lautet: Sind die Zollbehörden in anderen Fällen als denen nach Art. 869 der Meinung, dass die Voraussetzungen des Art…
…sie davon überzeugt sei, dass eine Änderung der Zollanmeldung bzw. auch Zurückziehung mit einer Neuanmeldung zu jenem Zeitpunkt in dem sie die Zollorgane vom gegenständlichen Irrtum informiert hätte, möglich gewesen wäre, da sich die Warensendung noch am Amtsplatz des Zollamtes befunden habe. Abschließend ersucht die…
…von der Differenzmethode auszuschließen, hat - wie oben ausgeführt - im Wortlaut der genannten Vorschriften keinen Niederschlag gefunden. Im Zusammenhang mit der hier gegenständlichen Ermittlung des gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrages bei der nachträglichen Prüfung von Zollanmeldungen nach Artikel 78 ZK ist auch nicht entscheidend, ob in den überprüften…
…Über die Beschwerde wurde erwogen: Das von Frau A C als "Berufung gegen [die] Mitteilung des Abgabenbetrages zur [WE-]Nr. X" bezeichnete Schreiben vom 28. Juli 2009 wertete das zuständige Zollamt Graz sowohl als Antrag auf nachträgliche Feststellung der Abgabenbefreiung iSd Art 184 ZK iVm …
…liegenden Abgabenbeträge wohl einen vom Bf. gleichsam vorweg geltend gemachten Wiederaufnahmegrund iSd. § 165 Abs. 1 lit. b FinStrG dar. Da das den Fristenlauf iSd. § 165 Abs. 4 FinStrG auslösende Ereignis, nämlich die erst nach der Einbringung des Wiederaufnahmeantrages erfolgte Änderung des der Ermittlung des strafbestimmenden…
…275.674,00) Die Bemessungsgrundlagen sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Abgabenbetrages ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 31.10.1990 gegründet…
…nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führte die Bf. sinngemäß aus, dass für den unter WE.Nr:573/000/906972/01/5 abgefertigten Flugzeugschlepper, anlässlich seiner Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, eine Warennummer angegeben wurde, welche einer Tarifauskunft des…
…der Einbringung des verfahrensgegenständlichen Wasserpfeifentabaks in das Zollgebiet der Gemeinschaft keine Zollschuld gemäß Art.201 ZK entstehen. Daher konnte schon deshalb die nachträgliche buchmäßige Erfassung des Restbetrages, des, infolge einer Zollschuldentstehung gemäß Art.201 ZK, gesetzlich geschuldeten, aber zu niedrig erfassten Abgabenbetrages, iSd. des Art…
…Vorsteuerabzugsberechtigung des Empfängers eine Abänderung der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe, es sei denn der Steuerschuldner verlange ausdrücklich etwas anderes. Dabei verlasse der Referent wieder einmal die "Sache" des Beschwerdeverfahrens, weil er wohl nur darüber zu entscheiden habe, ob das Zollamt zur nachträglichen buchmäßigen…
…da auf Grund des Artikels 5 Abs. 4 der VO Nr. 3223/94 der Fall einer nachträglichen Prüfung und Einziehung des fälligen Abgabenbetrages eindeutig geregelt ist und dadurch ein späteres Abrücken von der bei der Abfertigung zum zollrechtlichen freien Verkehr getroffenen Wahl nicht möglich ist…
…Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch verletzt habe, dass er trotz Erinnerung und Festsetzung einer Zwangsstrafe die Jahressteuererklärungen 2001 und 2002 nicht termingerecht eingereicht habe. G.L. (Faktum c) habe zu der unter a) angeführten Tat des M.L…
…des Finanzamtes Klagenfurt vom 20. April 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Grunderwerbsteuer festgesetzt mit € 15.571,36. Bisher war vorgeschrieben € 16.173,56. Die Fälligkeit des festgesetzten Abgabenbetrages erfährt keine Änderung…
…auf Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO zur Berufung vom 8.3.2001" wurde der Bw unter Setzung einer Frist aufgefordert, Mängel (hier: Berechnung des strittigen Abgabenbetrages) zu beheben, widrigenfalls würde die Eingabe als zurückgenommen gelten. Mit Schriftsatz vom 17. April 2001 betreffend "Antrag auf…