…welchem ein Antrag des wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung rechtskräftig bestraften A auf Wiederaufnahme des beim Finanzamt Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde zu StrNr. qqqq1 geführten Finanzstrafverfahrens vom 18. September 2017 abgewiesen (nach anderer Sichtweise: zurückgewiesen) worden ist, weil der behauptete Wiederaufnahmsgrund einer nachträglichen Änderung der Abgabenbeträge…
…Dies zeige die unsichere Basis, auf deren Grundlage die belangte Behörde vermeine nachträglich eine andere Dicke feststellen zu können. Die Volumensangaben seien aber sowohl für die Frage der Ladekapazität als auch für die Berechnung des Verkaufspreises völlig irrelevant. Diese Angaben würden weder bei der Ladestelle…
…im Sinne des § 212a Abs. 9 3. Satz BAO könne nur jener Abgabenbetrag gemeint sein, dessen Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Beschwerde - inhaltlich - abhänge. Nur die nachträgliche Herabsetzung dieser Abgabenschuld könne zu einer Anpassung der Aussetzungszinsen führen, nicht aber die Änderung der…
…Produktmängel haftete. Die Waren seien zwar physisch in Österreich gewesen und wurden in 10 Fällen Dokumentenkontrollen durchgeführt, dabei sei die erklärte Vorsteuerabzugsberechtigung des Empfängers von den Zollbehörden aber nicht überprüft worden. Zur Ermessensübung sei darauf zu verweisen, dass der Abgabenbetrag beiden Gesamtschuldnern, der Bf. und…
…12 Tz 2071 nur dann eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges vorliege, wenn sich die Verhältnisse ändern würden, die für den Vorsteuerabzug maßgebend gewesen seien. Dadurch sollten sowohl ungerechtfertigte Steuervorteile wie auch steuerliche Nachteile, die sich durch eine nachträgliche Änderung des Verwendungszwecks für den Unternehmer ergeben könnten…
…weil der Spruch des Zinsenbescheides im Hinblick darauf, dass dem Beschwerdebegehren nicht gefolgt wurde, nicht anders gelautet hätte (vgl. UFSG vom 16.03.2011, RV/0824-G/09). Im Übrigen dient § 295 Abs. 3 BAO zur Anpassung (Änderung, Aufhebung) von Bescheiden an nachträglich erlassene "grundlagenbescheidähnliche…
…Die Gesetzesintention sei, dass der Freischein an den von ihm profitierenden Betrieb gebunden bleibt, eine bloß formelle Änderung des Betriebsnamens bzw. der Parteibezeichnung sei hierbei nicht schädlich. Daher war der Freischein vom 1.4.1997 im Zeitraum 2004 bis 2006 nach wie vor gültig gewesen…
…auf das Unterlassen der Abfuhr und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und auf den Vorsatz dazu. Mit dem Vertrauen auf eine rechtzeitige Bekanntgabe des Abgabenbetrages an die Abgabenbehörde der vorsätzlich nicht entrichteten oder abgeführten Umsatzsteuervorauszahlungen kann sich der Beschuldigte nicht erfolgreich verantworten (vgl. VwGH 05.04.2011…
…von 1.943,91 Euro) buchmäßig erfasst und der Anmelderin zur Zahlung vorgeschrieben (Mitteilung des Abgabenbetrages nach Art. 221 ZK). Die Bf. berief dagegen mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2011 und begehrte die Änderung des Verfahrens sowie die Gutschrift der vorgeschriebenen Einfuhrumsatzsteuer mit der Begründung…
…nachträglich buchmäßige Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Nach ständiger Rechtsprechung des…
…der Klarstellung dienende Änderung des Spruches des angefochtenen Bescheides vor, reduzierte in teilweiser Stattgabe des Berufungsbegehrens die Vorschreibung des Zoll auf Grund der Nichteinbeziehung einer im Drittland angefallenen Provision in den Zollwert, stellte fest, dass von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer im Grunde des …
…Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern bzw. die Berufung als unbegründet abzuweisen. Begründung für die klarstellende Änderung des Spruches des Erstbescheides: Die Abgabenbehörde erster Instanz hat zutreffend festgestellt, dass die Zollschuld für den Bf…
…auf das Unterlassen der Abfuhr und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und auf den Vorsatz dazu. Mit dem Vertrauen auf eine rechtzeitige Bekanntgabe des Abgabenbetrages an die Abgabenbehörde der vorsätzlich nicht entrichteten oder abgeführten Umsatzsteuervorauszahlungen kann sich der Beschuldigte nicht erfolgreich verantworten (vgl. VwGH 05.04.2011…
…Betrag. Wurde die Berufung des Abgabepflichtigen zur Gänze abgewiesen, erfolgt jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine Herabsetzung des Abgabenbetrages durch eine Änderung gemäß § 295 BAO, so hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen" (Richtlinien zur Aussetzung der Einhebung (AE) gemäß …
…Norwegen] Falls der Tatbestand, der zum Entstehen einer Zollschuld führt, in der Union eingetreten ist: Zölle sind nicht zu erheben (weil es sich um Unionswaren handelt - keine Änderung des zollrechtlichen Status der Waren), andere Abgaben könnten nach den Vorschriften über nationale Abgaben, die für die…
…haftete. Die Waren seien zwar physisch in Österreich gewesen und wurden in 10 Fällen Dokumentenkontrollen durchgeführt, dabei sei die erklärte Vorsteuerabzugsberechtigung des Empfängers von den Zollbehörden aber nicht überprüft worden. Zur Ermessensübung sei darauf zu verweisen, dass der Abgabenbetrag beiden Gesamtschuldnern, der Bf und ***1***…
…Betrag. Wurde die Berufung des Abgabepflichtigen zur Gänze abgewiesen, erfolgt jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine Herabsetzung des Abgabenbetrages durch eine Änderung gemäß § 295 BAO, so hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen." (Richtlinien zur Aussetzung der Einhebung (AE) gemäß …
…Änderung der Anmeldung vom Amts wegen oder auf Antrag ab. Die Rechtsbeziehungen zwischen Zollverwaltung und Beteiligten enden grundsätzlich drei Jahre nach Entstehen der Zollschuld bzw. nach Mitteilung des Abgabenbetrages (Art. 221 Abs.3 ZK, Art. 236 ZK). Durch diese Regelungen ist auch der Anwendungsbereich des…
…Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Die Prämie ist zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen. a) Berücksichtigung von nachträglichen Änderungen Zweck der IZP…
…DG nachträgliche Klimaanlagenvorbereitungen vorgesehen. Gleiches gilt für die Wohnung Top 18 und für die Wohnung Top 19. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Versetzen von Zwischenwänden, in dem Ersatz eines Fensters durch eine Tür auf die Terrasse, in einer Änderung des Kellergrundrisses und in den üblichen Verbesserungen…