Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vertreten durch Dr. Manfred Nessmann, 5020 Salzburg, Erzabt-Klotz-Str. 12, vom 4. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Friederike Heitger-Leitich, vom 23. April 2008 betreffend Familienbeihilfe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Heinrich Nesvadba, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 15/9, vom 30. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 23. April 2007 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerber, Rechtsanwalt, H, Straße 3, vertreten durch NESTOR Consult Steuerberatung GmbH, 7100 Neusiedl/See, Peter Floridangasse 4, vom 7. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes XY vom 23. November 2005 betreffend Haftung zur Einbehaltung und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. Heinrich Nesvadba, Rechtsanwalt, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 15/9, vom 30. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 23. April 2007 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308…
…März 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Irene Nessling, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 1999 bis 2001 nach in Salzburg am 10. März 2004 durchgeführter Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird…
…das Finanzamt aus, es handle sich um nicht abzugsfähige Ausgaben für Werke von allgemeinem Interesse. Auch die Kosten für einen Philips Multitrimmer und Nespresso Turmix seien der privaten Lebensführung zuzuordnen und daher nicht abzugsfähig. Für das Notebook liege keine ordnungsgemäße Rechnung vor. Auch die Beiträge…
…analysierten Spuren auf Beschädigung der Geldscheine durch Tierfraß (Mäuse oder Schläfer) hindeuten würden. In beiden Fällen würden die Tiere Gebäude von Menschen bewohnen. Die Tiere würden auch häufig Nester anlegen, die in der Natur aus Pflanzenmaterial, im menschlichen Umfeld auch aus einer Vielzahl von andersartigen…
…1998, 97/15/0011 an einem Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung und daher am Werbungskostencharakter (dies betrifft insbesondere auch offensichtlich privat veranlasste Aufwendungen in Höhe von 900,90 € für Fahrt- und Reisekosten im Zusammenhang mit Nestroy-Veranstaltungen im Juni/Juli 2006). Einnahmen anderer Art, etwa…
…| 0,50L GOESSER BEER DOSE | | 503,28 | | | Barverkauf | 1303 | | | | | | | | 200G NESC.GOLD EDELMISCHUNG | 0046/000064 | 875,88 | 20011119 | 0068/000585 | Barverkauf | 1031 | 5KG…
…Besuchszeit) | zw. € 20,-- - € 50,-- Ausflüge waren durch die kurze Besuchszeit leider nicht möglich. Zu seinem Geburtstag im März 2010 war M noch zu Hause. Ostern haben wir ihm ein Nest gekauft und ein Auto, aber wie schon gesagt, das sind völlig selbstverständliche…
…und erholsamen Schlaf fördern. Probieren Sie es aus! - Sie werden es nie mehr hergeben. Hüsler Nest - ein anderes Schlafen." Ebenfalls findet sich im Internet das Ergebnis einer Studie, die es sich zum Ziel machte, die auf dem Markt massgeblichen Bettenanbieter miteinander zu vergleichen, u.a…
…für Lexika, Tageszeitungen und Zeitschriften, für CD´s mit klassischer Musik und für Fotoausarbeitung. Nicht als Betriebsausgaben anerkannt wurden auch die Beiträge an die "Internationale Nestroy-Gesellschaft", Beträge, für die nur Belege ohne nähere Angaben vorgelegt wurden sowie die Aufwendungen für zehn Autobahntagesvignetten, weil diese Aufwendungen…
…und auch aus den Beitritten zur Berufung bekannt. Soweit bei anderen Kreditinstituten Depotentnahmen erfolgten (Verkauf oder Verbringung ins Ausland), lasse sich bei diesen (die BP spreche von einem "oberösterreichischen Nest") genau feststellen, in welchen Fällen der Depotübertrag von der Bw. seinen Ausgang genommen habe. Die…
…darf auf keinen Fall zu hoch schätzen, da die Schätzung zu keiner Strafsteuer führen darf." (Stoll 1980, S 418, Zit. nach Girlinger/Neschkudla: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen S12). Im gegenständlichen Fall nimmt die BP an, dass sämtliche Kraftfahrzeuge, ob alt, ob neu, noch einsatzfähig oder kaputt…
…Ausführungen bedeutet, mit welcher Sicherheitsquote alle wesentlichen Fehler ausgeschaltet werden können. Nach in der Literatur verbreiteter Ansicht (vgl. etwa Gierlinger/Neschkudla, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, 11 f) ist als Mindestwert insbesondere bei mathematischstatistischen Verfahren auch im Zuge einer Schätzung 95 %-ige Sicherheit zu fordern. Der tatsächliche…
…dass die andere Mieterin, deren Bestätigung bereits vorgelegt worden sei, unter starkem Insektenbefall gelitten habe (der Befall sei bei ihr noch weiter ausgebreitet gewesen bzw. sei das Nest dort nicht auffindbar gewesen). Auch der Kammerjäger, der mehrmals im Haus gewesen sei, habe den Befall immer…
…Die Regale enthalten Werke von Goethe, SchriftstellerX, Biedermeierliteratur, Wildgansanthologie, Nestroy, historischen Wörterbüchern, Stastny-Reihe [Autorenbände], Ersterscheinungen österreichischer Literatur. Kabinett 12,51 m²: Ein ehemaliges Jugendbett wird als solches nicht mehr benützt sondern ist vollständig mit Büchern und Ordnern belegt, die Bettzeuglade ist vollständig mit Büchern…
…der Form eines Sicherheitszuschlags seinen Niederschlag finden. Ein Sicherheitszuschlag kann durch griffweise Schätzung ermittelt werden, wobei er sich an den Gesamteinnahmen, an den Einnahmenverkürzungen oder an den Umsätzen (was berufungsgegenständlich angewendet wurde) orientierten kann (Gierlinger/Neschkudla, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, Orac Verlag, S 14). Bis 30…
…behördlicher Ermittlungen im Ausland (Kotschnigg, ÖStZ 1992,84; VwGH 30.5.1995,91/13/0248,0250)". Gemäß § 115 Abs. 2 ist den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtliche Interessen zu geben. Gierlinger/Neschkudla, Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, Orac-Verlag, Wien 2000,S. 12…
…vorgenommene Schätzung lasse sämtliche Grundsätze, die der VwGH für Schätzungen entwickelt hat, außer Acht. Gem. Gierlinger/Neschkudla "Schätzung von Besteuerungsgrundlagen" seien die Schätzmethode, die nicht zu Grunde liegenden Daten, die angewendeten Gedankengänge und Schlüsse sowie das Schätzergebnis dem Abgabepflichtigen darzulegen. Der Denkvorgang und das Verfahren…