…Besuch einer Fachhochschule berechtige und all dies im Zusammenhang mit einer Ausbildung zu einem verwandten Beruf stünde. Die Tätigkeiten des Monteurs und des Kundenberaters könnten nicht als verwandt angesehen werden, auch wenn Kenntnisse aus einem Bereich eventuell günstig für die Ausübung des anderen seien. Der…
…keinerlei Diäten mehr geltend gemacht werden könnten. Am 18.05.2004 wurde in einem Telefonat zwischen der Referentin und dem Berufungswerber die Art seiner Tätigkeit erörtert. Er ist als Monteur zu 90% immer auf verschiedenen Tagesbaustellen eingesetzt, die ihn fast täglich an andere Orte führen…
…weist im Rahmen seines Anwendungsbereichs das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus aktiver nichtselbständiger Tätigkeit grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu. Nach Artikel 9 Abs 2 (sog. Monteurkllausel) kommt das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats bei einem weniger als 183 Tage dauernden Aufenthalt im Tätigkeitsstaat --sog. kurzfristige Arbeitnehmerentsendung - allerdins nur dann…
…September 2007 bis 31. Dezember 2007 erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zukommt, wenn ein Fall der Arbeitskräftegestellung im Konzernverbund von Deutschland nach Österreich und somit ein Anwendungsfall der "183-Tage-Regel" bzw. "Monteurklausel" vorliegt. Dies insbesondere, wenn der Bw. für das Jahr 2007 weniger als…
…nichtselbständiger Tätigkeit grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu. Nach Artikel 9 Abs. 2 (sog. Monteurklausel) kommt das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates bei einem weniger als 183 Tage dauernden Aufenthalt im Tätigkeitsstaat - sog. kurzfristige Arbeitnehmerentsendung - allerdings nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder dort -…
…für eine Steuerbefreiung iSd. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 geprüft und im angefochtenen Bescheid auch dementsprechend rechtlich beurteilt wurden, obwohl bei solcher Sachverhaltsannahme der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers mangels Anwendbarkeit der Monteur- bzw. 183-Tage-Klausel (Art. 15 Abs. 2 lit. b DBA-BRD…
…ausgeübte unselbständige Arbeit zugewiesene Besteuerungsrecht nicht wahrgenommen hat. Art. 15 Abs. 2 DBA-Griechenland enthält eine Monteurklausel, die Art 15 Abs. 2 OECD-MA nachgebildet ist und sich von dieser nur hinsichtlich des Berechnungszeitraumes für die 183 Tage unterscheidet, der im konkreten DBA mit "betreffenden…
§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 stellt die Nachfolgerbestimmung der mit BG vom 18. Dezember 1979, BGBl Nr. 550, in § 3 EStG 1972 eingefügten Z 14a dar. Normzweck dieser Vorgängerbestimmung war, die damals auf dem internationalen Anlagenbausektor gestiegenen Konkurrenzverhältnisse national durch Schaffung der konkreten…
Folgt man dieser Judikaturlinie des EuGH steht damit aber außer Zweifel, dass die den Arbeitnehmerabsetzbetrag regelnde Bestimmung des § 33 Abs. 5 erster Satz iVm. Z 2 EStG 1988 gegen die im Art. 39 EGV manifestierte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Diese Tarifbestimmung des österreichischen Einkommensteuergesetzes macht die Berücksichtigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des KS, Monteur, geb. 1234, wohnhaft in XXXX, vom 8. Oktober 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 6. September 2007, Zl. 520000/90239/07/2007, betreffend die Abweisung der Berufung des genannten Abgabepflichtigen vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache gegen KS, Monteur, geb. XXX, wh. in 12234, wegen der Finanzvergehen der Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit.a) und 46…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen RL, Monteur, geb. am 18. Dezember 19XX, wohnhaft in T, vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, 4650 Lambach, Marktplatz 2, über die Beschwerde…
…einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. b) Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 wird als unbegründet abgewiesen. Dieser angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist bei der Y-AG mit Firmensitz in Z als Monteur (Fernmontageeinsatz) nichtselbständig tätig. In seiner am 23…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe E.T. (in der Folge Bw.) ist als Monteur bei der E-GesmbH tätig und bezog daraus im Streitjahr 2009 steuerpflichtige Einkünfte in der Höhe von € 43.943,67. Mit elektronisch am 3. Juli 2011 beim Finanzamt eingelangter Erklärung zur Durchführung…
…Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw (Berufungswerber) erzielte im Jahr 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Bw war in der A als Monteur tätig. Mit Ausfertigungsdatum 14. April 2009 erließ das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007. Gegen den genannten Bescheid wurde mit Eingabe…
…Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw (Berufungswerber) erzielte im Jahr 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Bw war in der A als Monteur tätig. Mit Ausfertigungsdatum 14. April 2009 erließ das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007. Gegen den genannten Bescheid wurde mit Eingabe…
…Juni 2007 bis zum 2. November 2007 als Schreiner-Monteur bei einem Schweizer Unternehmen. Nach Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 17. Juni 2008 die Einkommensteuer mit 5.651,39 € fest. Der Berufungswerber berief gegen diesen Bescheid…
…Berufungswerber, in der Folge Bw. abgekürzt, ist als Monteur bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt. Er wurde von seinem ausländischen Arbeitgeber in die USA zur Verrichtung einer Tätigkeit entsendet, die - abgesehen vom Tatbestandsmerkmal der Entsendung durch einen "inländischen Betrieb" - alle Voraussetzungen für eine begünstigte Besteuerung nach …
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der aus Kroatien stammende Berufungswerber (Bw) war in der Zeit vom 14.12.1993 bis 23.04.1996 und vom 10.06.1996 bis 5.7.2006 als Monteur bei einer inländischen Montagefirma beschäftigt. Für die…
…einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) arbeitet als Monteur und Spachtler (mit Akkordlohn) und erzielte im Streitjahr 2006 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezüglich mehrerer Firmen sowie Krankengelder…