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UFSG RV/0262-G/05Nicht nachgewiesene Ausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers vom 20. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 25. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1998 entschieden: Der Berufung wird im Ausmaß der Berufungsvorentscheidung Folge gegeben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) bezieht Einkünfte…

UFSL RV/0929-L/02Sehnenscheidenentzündung eines Informatikers: Krankheitskosten außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2005

…anfallen. Erst § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 bezieht sich auf Mischaufwendungen, also solche, die sowohl die Lebensführung berühren als auch in mehr oder weniger großem Ausmaß beruflich bedingt sind. Grundsätzlich ordnet diese Gesetzesstelle solche Mischaufwendungen, die durch die Lebensführung bedingt sind, aber auch…

UFSW RV/3881-W/10Ausgaben eines Sportlehrers für Sportseminare Fortbildungsaufwand?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2011

…wurde ausgeführt, dass diese Seminare auch für nicht berufstätige Personen von allgemeinem Interesse seien und nach der anzuwendenden typisierenden Betrachtungsweise eine erhebliche private Mitveranlassung nicht ausgeschlossen werden könne. Es handele sich um nicht eindeutig trennbare Mischaufwendungen der Lebensführung (Kuse in Sport und Astronomie), die gemäß §…

UFSF RV/0094-F/09Abzugsfähigkeit von Aufwendungen / Ausgaben einer Italienischlehrerin als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (DVDs, DVD-Player, Spiel, Literatur, Reisekosten - Sprachkurs im Ausland)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011Teil 1/2

…PC) in Höhe von 37,86 € setzen sich wie folgt zusammen: | Kopierpapier | 3,49 € | Druckerpatrone | 24,99 € | PC Anteil MP | 9,38 € | Summe: | 37,86 € Hinsichtlich der "Mischaufwendungen" (Fachliteratur: 498,20 €…

UFSW RV/3598-W/08Supervision mit einem Pferd als Werbungskosten für eine Beraterin des AMS
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2008

…dass Fortbildungsaufwendungen dann nicht als Werbungskosten abzugsfähig wären, wenn keine einwandfreie Trennung der beruflichen von der privaten Sphäre möglich sei. Derartige Mischaufwendungen, die einerseits durch die Lebensführung bedingt seien und andererseits auch der Förderung der beruflichen Sphäre dienten, seien zur Gänze nicht anzugsfähig. Da die…

UFSW RV/0298-W/13Kosten einer Studienreise eines Richters nach Jordanien sind nicht als Werbungkosten abzugsfähig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2013

…2010/15/0197, zum Ausdruck, dass seine bisherige Rechtsprechungslinie zur Auslegung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 bezüglich allgemeiner Mischaufwendungen aufrecht bleibt (Kuprian/Freisinger, UFS 2009, 44). Dies bedeutet, dass allgemeine Kosten von Reisen, die durch private Erholungs- und Bildungsinteressen mit…

UFSF RV/0420-F/10Massagekosten eines Zahnarztes als Betriebsausgabe wegen berufsbedingter Krankheit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2013

…anfallen. § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 bezieht sich auf Mischaufwendungen, also solche, die sowohl die Lebensführung berühren als auch in mehr oder weniger großem Ausmaß beruflich bedingt sind. Grundsätzlich ordnet diese Gesetzesstelle solche Mischaufwendungen, die durch die Lebensführung bedingt sind, aber auch zur…

UFSW RV/2145-W/11Die Kosten einer Chinareise sind nicht beruflich veranlasst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2013

…brachte im Erkenntnis vom 27.1.2011, 2010/15/0197, zum Ausdruck, dass seine bisherige Rechtsprechungslinie zur Auslegung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 bezüglich allgemeiner Mischaufwendungen aufrecht bleibt (Kuprian/Freisinger, UFS 2009, 44). Dies bedeutet, dass allgemeine Kosten von Reisen…

UFSW RV/0307-W/12Die Kosten einer Studienreise einer Richterin in die Türkei sind keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013

…brachte im Erkenntnis vom 27.1.2011, 2010/15/0197, zum Ausdruck, dass seine bisherige Rechtsprechungslinie zur Auslegung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 bezüglich allgemeiner Mischaufwendungen aufrecht bleibt (Kuprian/Freisinger, UFS 2009, 44). Dies bedeutet, dass allgemeine Kosten von Reisen…

UFSW RV/0309-W/12Kosten einer Studienreise eines Richters nach Jordanien sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013

…brachte im Erkenntnis vom 27.1.2011, 2010/15/0197, zum Ausdruck, dass seine bisherige Rechtsprechungslinie zur Auslegung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 bezüglich allgemeiner Mischaufwendungen aufrecht bleibt (Kuprian/Freisinger, UFS 2009, 44). Dies bedeutet, dass allgemeine Kosten von Reisen…

UFSW RV/2584-W/10Werbungskosteneigenschaft von Zahnarztbehandlungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

…zu Erlassung des angefochtenen Bescheides geführt haben, sei der Bw. bereit auch die restlichen Kosten zusätzlich anzuführen um eine "Mischaufwendung" zu vermeiden. Abschließend gab der Bw. bekannt, dass die Tätigung der zahnärztlichen Behandlung in diesem Aufwand allein in der exponierten politischen Tätigkeit begründet gelegen sei…

UFSF RV/0094-F/09Abzugsfähigkeit von Aufwendungen / Ausgaben einer Italienischlehrerin als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (DVDs, DVD-Player, Spiel, Literatur, Reisekosten - Sprachkurs im Ausland)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011Teil 2/2

…2010, §4 Rz 275). Auffallend ist, dass die Bw bei "Mischaufwendungen" unterschiedlichste Prozentsätze für die Aufteilung der Kosten auf Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben herangezogen hat (siehe Tabellen Sachverhaltsdarstellung der Referentin bzw. Beilage der Bw zur Einkommensteuererklärung 2007). Da das Finanzamt aber keinen Änderungsbedarf gesehen hat und…

UFSL RV/0985-L/08Werbungskosten (Fachliteratur) eines Reisebüroangestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2009

…des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Diese zuletzt angeführte Bestimmung bezieht sich auf Mischaufwendungen, also solche, die sowohl die Lebensführung berühren als auch in mehr oder weniger großem Ausmaß beruflich bedingt sind. Grundsätzlich ordnet diese Gesetzesstelle solche Mischaufwendungen, die durch die…

UFSI RV/0093-I/06Arbeitszimmer bei einem überwiegend als Waldaufseher und für die Gemeinde und Agrargemeinschaft tätigen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007Teil 1/2

…anderen verbieten die Regelungen in § 20 Abs. 1 EStG 1988 die steuerliche Berücksichtigung von durch die private Lebensführung verursachten Kosten, wobei Mischaufwendungen zufolge des in lit. a der Z. 2 der Bestimmung festgelegten Aufteilungsverbotes zur Gänze vom Abzug auszuschließen sind (Hofstätter/Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer…

UFSL RV/0890-L/05Aufwendungen einer Angestellten eines Autohauses für eine Sprachreise nach New York und für Englisch-Kurse am WIFI als Werbungskosten (Fortbildungskosten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2006

…privaten Bereiche (etwa im Urlaub und auf Reisen oder im privaten Bekanntenkreis) nützlich, weshalb die oben ausführlich dargestellten rechtlichen Grundsätze für die steuerliche Behandlung von so genannten Mischaufwendungen zur Anwendung kommen. Konkrete Beispiele für die Notwendigkeit der erlernten Sprachkenntnisse im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit…

UFSL RV/0567-L/06Aufwendungen betreffend Gebisssanierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2006

…anfallen. Erst § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 bezieht sich auf Mischaufwendungen, also solche, die sowohl die Lebensführung berühren als auch in mehr oder weniger großem Ausmaß beruflich bedingt sind. Grundsätzlich ordnet diese Gesetzesstelle solche Mischaufwendungen, die durch die Lebensführung bedingt sind, aber auch…

UFSL RV/0289-L/04Keine Werbungskosten/Betriebsausgabeneigenschaft von in Zusammenhang mit NLP-Seminaren stehenden Aufwendungen einer EDV-Trainerin. Keine Betriebsausgabeneigenschaft von Aufwendungen für Englisch-Kurse bei denen das Hauptaugenmerk auf 'verstehen', 'sprechen' und 'lesen' liegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2006

…diesen Kursen teilgenommen hätten. Auch wenn der zeitliche Aufwand dieser Kurse mit einem "normalen" Arbeitstag zu vergleichen ist, so kann dies auch zu keiner betrieblichen/beruflichen Bedingtheit führen. Ein weiterer Hinweis, dass hier zumindest Mischaufwendungen vorliegen, ist, dass die Bw. selbst anbietet, zumindest die Hälfte…

UFSK RV/0009-K/03Aufwendungen in Zusammenhang mit einer Jobsuche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2005

…Ausmaß auch Reiseeindrücke gewonnen wurden, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Die durch die Städtereisen im Kalenderjahr 1999 entstandenen Kosten (Fahrtkosten, Tagesgelder und Nächtigungskosten) stellen daher auch so genannte Mischaufwendungen dar, die jedoch gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zur Gänze…

UFSK RV/0214-K/021. Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Kosten für Familienheimfahrten eines ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmers. 2. Steuerbefreite Einnahmen nach § 3 Abs.1 Z22 lit.a EStG 1988 vermögen im Einzelfall Werbungskosten eines Milizoffiziers nicht zur Gänze auszuschließen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2004Teil 2/3

…dass die in Rede stehende Jahresversicherungsprämie jedenfalls im Verhältnis der Anzahl von tatsächlichen Inanspruchnahmen (beruflich : privat), aufzuteilen sei. Der Überlegung des Bw. ist insoweit beizupflichten, wenn er vermeint, dass für "Mischaufwendungen" kein absolutes Aufteilungs- und somit Abzugsverbot besteht (vgl. Doralt, Kommentar EStG 1988, 4. Auflage…