Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers vom 20. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 25. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1998 entschieden: Der Berufung wird im Ausmaß der Berufungsvorentscheidung Folge gegeben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) bezieht Einkünfte…
…anfallen. Erst § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 bezieht sich auf Mischaufwendungen, also solche, die sowohl die Lebensführung berühren als auch in mehr oder weniger großem Ausmaß beruflich bedingt sind. Grundsätzlich ordnet diese Gesetzesstelle solche Mischaufwendungen, die durch die Lebensführung bedingt sind, aber auch…
…wurde ausgeführt, dass diese Seminare auch für nicht berufstätige Personen von allgemeinem Interesse seien und nach der anzuwendenden typisierenden Betrachtungsweise eine erhebliche private Mitveranlassung nicht ausgeschlossen werden könne. Es handele sich um nicht eindeutig trennbare Mischaufwendungen der Lebensführung (Kuse in Sport und Astronomie), die gemäß §…
…PC) in Höhe von 37,86 € setzen sich wie folgt zusammen: | Kopierpapier | 3,49 € | Druckerpatrone | 24,99 € | PC Anteil MP | 9,38 € | Summe: | 37,86 € Hinsichtlich der "Mischaufwendungen" (Fachliteratur: 498,20 €…
…dass Fortbildungsaufwendungen dann nicht als Werbungskosten abzugsfähig wären, wenn keine einwandfreie Trennung der beruflichen von der privaten Sphäre möglich sei. Derartige Mischaufwendungen, die einerseits durch die Lebensführung bedingt seien und andererseits auch der Förderung der beruflichen Sphäre dienten, seien zur Gänze nicht anzugsfähig. Da die…
…im Gegensatz zur privaten Veranlassung (vgl. VwGH 28.5.2008, 2006/15/0237, mwN). Bei derartigen (möglicherweise vorliegenden) Mischaufwendungen ist die Notwendigkeit für die berufliche/betriebliche Tätigkeit zu untersuchen. Der Umstand, dass Aufwendungen einer beruflichen Tätigkeit förderlich sein können, reicht für die Abziehbarkeit der Kosten…
…2011/15/0068, und VwGH 25.4.2013, 2010/15/0019, mwN). Liegen Mischaufwendungen vor und dienen die Bildungsmaßnahmen sowohl beruflichen als auch privaten Bedürfnissen, so reicht ein Nutzen für die Berufstätigkeit für die Abzugsfähigkeit alleine aber noch nicht aus. Der Umstand, dass Aufwendungen einer…
…Abziehbarkeit der in Streit stehenden Aufwendungen in Form von Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 unter Beachtung des Abzugsverbotes von sogenannten Mischaufwendungen nicht gegeben. 1.2. Intuitionsseminar Vorgelegt wurde eine Beschreibung dieses Seminars. Hierbei handelt es sich um Vorträge über bewusste Ernährung…
…2004, 2002/15/0011). Bei einer möglichen Vermischung zwischen privat und beruflich/betrieblich besteht auch ein allgemeines Aufteilungsverbot. Es darf also keine (schätzungsweise) Aufteilung der Aufwendungen vorgenommen werden. Bei derartigen (möglicherweise vorliegenden) Mischaufwendungen ist die Notwendigkeit für die berufliche/betriebliche Tätigkeit zu untersuchen. Der Umstand…
…eigene Aufstellung (BKO 2010) ermittelt wurden, die nicht nur AfA, sondern auch Zinsen, Grundsteuern und Versicherungen enthält, von denen ein Vorsteuerabzug jedenfalls ausgeschlossen wäre. 4.4. Vorsteuerabzug für andere Mischaufwendungen Gem. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 in Verbindung mit § 20 Abs…
…anfallen. § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 bezieht sich auf Mischaufwendungen, also solche, die sowohl die Lebensführung berühren als auch in mehr oder weniger großem Ausmaß beruflich bedingt sind. Grundsätzlich ordnet diese Gesetzesstelle solche Mischaufwendungen, die durch die Lebensführung bedingt sind, aber auch zur…
…Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Kurse für Stressbewältigung und Beseitigung negativer Einstellungen). Liegen Mischaufwendungen vor und dienen die Bildungsmaßnahmen sowohl beruflichen als auch privaten Bedürfnissen, so reicht ein Nutzen für die Berufstätigkeit für die Abzugsfähigkeit alleine aber noch nicht aus. Private Bedürfnisse sind auch dann zu unterstellen, wenn…
…Fällen dem Abschluss von Geschäften. Da hier die private Veranlassung über die Freude am Spiel vorhanden sei, müsse dafür das Aufteilungsverbot eingreifen und die Aufwendungen vom Werbungskostenabzug ausschließen. Wenn Mischaufwendungen eine private Veranlassung vermuten lassen, seien sie aber dennoch abzugsfähig, wenn eine nahezu ausschließliche berufliche…
…BFG um Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung für die keine entsprechende Schulung im Rahmen der ausgeübten beruflichen Betätigung erforderlich war. Damit weisen diese Aufwendungen als Mischaufwendungen eine Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung auf. Gleiches gilt für das im Jahr 2012 besuchte Seminar "humor, your human"…
…Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Kurse für Stressbewältigung und Beseitigung negativer Einstellungen). Liegen Mischaufwendungen vor und dienen die Bildungsmaßnahmen sowohl beruflichen als auch privaten Bedürfnissen, so reicht ein Nutzen für die Berufstätigkeit für die Abzugsfähigkeit alleine aber noch nicht aus. Private Bedürfnisse sind auch dann zu unterstellen, wenn…
…2010/15/0197, zum Ausdruck, dass seine bisherige Rechtsprechungslinie zur Auslegung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 bezüglich allgemeiner Mischaufwendungen aufrecht bleibt (Kuprian/Freisinger, UFS 2009, 44). Dies bedeutet, dass allgemeine Kosten von Reisen, die durch private Erholungs- und Bildungsinteressen mit…
…anfallen. § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 bezieht sich auf Mischaufwendungen, also solche, die sowohl die Lebensführung berühren als auch in mehr oder weniger großem Ausmaß beruflich bedingt sind. Grundsätzlich ordnet diese Gesetzesstelle solche Mischaufwendungen, die durch die Lebensführung bedingt sind, aber auch zur…
…brachte im Erkenntnis vom 27.1.2011, 2010/15/0197, zum Ausdruck, dass seine bisherige Rechtsprechungslinie zur Auslegung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 bezüglich allgemeiner Mischaufwendungen aufrecht bleibt (Kuprian/Freisinger, UFS 2009, 44). Dies bedeutet, dass allgemeine Kosten von Reisen…
…brachte im Erkenntnis vom 27.1.2011, 2010/15/0197, zum Ausdruck, dass seine bisherige Rechtsprechungslinie zur Auslegung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 bezüglich allgemeiner Mischaufwendungen aufrecht bleibt (Kuprian/Freisinger, UFS 2009, 44). Dies bedeutet, dass allgemeine Kosten von Reisen…
…brachte im Erkenntnis vom 27.1.2011, 2010/15/0197, zum Ausdruck, dass seine bisherige Rechtsprechungslinie zur Auslegung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 bezüglich allgemeiner Mischaufwendungen aufrecht bleibt (Kuprian/Freisinger, UFS 2009, 44). Dies bedeutet, dass allgemeine Kosten von Reisen…