Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.S. , XY, vom 16. Juli 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels, vom 5. Juli 2001 betreffend Einkommensteuer 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
Geschäftsaufzeichnungen abzuverlangen. Auf die Geschäftsführung dieser Gesellschaften habe er auch als Minderheitsgesellschafter zu keinem Zeitpunkt Einfluss gehabt. In der abweisenden BVE des FA wurde i.w. ausgeführt, dass in der Berufung die Zurechnung von Umsätzen und Einkünften aus dem Handel mit Waren aller Art bestritten…
…A, am 23. Feber 2007 niederschriftlich zu Protokoll, dass der Berufungswerber (Bw.) und Minderheitsgesellschafter im Zeitraum ab November 2003 bis Feber 2006 als faktischer Geschäftsführer der in S betriebenen Bar fungiert habe. Im Konkreten habe der Bw. diesbezüglich insbesondere den täglichen Barbetrieb organisiert, die Losungsaufzeichnungen…
…66.600,00 €", welche von ihm als agB geltend gemacht worden sei (Ergänzungsersuchen vom 6.09.2010). Der Bw. führte in Beantwortung dieses Ergänzungsersuchens mit Schreiben vom 20.09.2010 im Wesentlichen Folgendes aus: Es sei Minderheitsgesellschafter der Fa. I. gewesen und dort für…
…Bw ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wurde 1998 gegründet. An der Gesellschaft beteiligt waren im Streitzeitraum Herr Gesellschafter1 und Herr Gesellschafter2 zu jeweils 49,9 Prozent und Herr Minderheitsgesellschafter zu 0,2 Prozent. Die Geschäftsführung der Gesellschaft besorgten jeweils selbständig seit Gründung der…
…K. GmbH bzw. bei der Übernahme der Kunden und Aufträge in Rechnung gestellt. Der Bw. war Minderheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Fa. K. (kurz K.) GmbH, über welche das Konkursverfahren eröffnet wurde. Das Entgelt wurde auf Basis des Verlustes des Stammkapitals und entgangener Abfertigung und Kündigungsentschädigung…
…zurück. Ab diesem Zeitpunkt wurde die P-GmbH im Rechtsverkehr ausschließlich durch ihre beiden geschäftsführenden Minderheitsgesellschafter vertreten. In dem zwischen der Bank1 (kurz: Bank) als Kreditgeberin einerseits und der P-GmbH als Kreditnehmerin andererseits mit Datum 13.02.2004 abgeschlossenen Kontokorrentkreditvertrag zu Konto Nr. 111…
…persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit. Der Gesellschafter-Geschäftsführer könne völlig unabhängig von anderen Personen Entscheidungen treffen. Auch die Rechte der Minderheitsgesellschafter würden die Unabhängigkeit seines Handelns nicht einschränken. Der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Erkenntnis vom 26.9.2000 (Geschäftszahl bleibt ungenannt) jedoch festgestellt, dass die Weisungsgebundenheit…
…die GmbH einen erheblichen Finanzbedarf gehabt. Zu diesem Zweck habe sich der Bw. in 2004 als Minderheitsgesellschafter an der S-GmbH beteiligt und als atypisch stiller Gesellschafter eine Einlage von € 43.000,00 geleistet, die zur Gänze vom Bw. über einen Bankkredit fremdfinanziert worden…
…Adr4 mit darauf befindlichen Gebäuden. Diese Adresse ist nach dem FB Geschäftsanschrift der Mieterin, der Firma C. GmbH. Weiters wird eine von Herrn Hans-Rudolf E. (Minderheitsgesellschafter der Bw. - 1 %) - datiert mit 18. November 2005 - unterschriebene Vereinbarung zwischen der Bw. als Vermieterin und der C…
…Zwar erfolgte 1997 eine Gewinnausschüttung, von dieser erfuhr ich jedoch erst durch eine Bucheinsicht eines von mir beauftragten Steuerberaters. Die Gewinnausschüttung wurde von damaligen Minderheitsgesellschafter und Alleingeschäftsführer Herrn T. ohne meine Zustimmung und mein Wissen durchgeführt. Herr T. hat den aus dem Jahr 1997 auf…
…die Gesellschafter C., vertreten durch deren Geschäftsführer B., sowie D., dem Minderheitsgesellschafter der Bw., mittels Umlaufbeschluss festgestellt wurde, dass aufgrund des äußerst positiven Geschäftsjahres 1993 dem Geschäftsführer der Bw. B. S 600.000,00 als Geschäftsführerbezug bis spätestens Ende 1994 ausbezahlt werden sollten. Am 7…
…96, in dem für 1994 ein Bilanzverlust von S 29.961,03 und für 1995 ein solcher von S 5.992.584,99 genannt wurde. Da ich nur mehr Minderheitsgesellschafter war, konnte ich die Entwicklung nicht stoppen (siehe mein schwacher Protestbrief vom 20.10.96…
…auf ihren Hauptgesellschafter, d.i. der Berufungsführer, verschmelzend umgewandelt. Die im Zuge der Umwandlung als Minderheitsgesellschafterin ausscheidende Gattin des Berufungsführers erhielt eine Barabfindung iHv 2.000,00 €. Am 11. November 2004 wurde die Umwandlung, verbunden mit der Auflösung und Löschung der GmbH, im Firmenbuch…
…Kreditinstitut" und nicht in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin gewährt habe. Dazu komme noch, dass die Bank.XY nur als Minderheitsgesellschafterin (8,32 %) daran beteiligt sei. Da die Gewährung der Barvorlagen ihre Wurzeln nicht im Gesellschaftsverhältnis sondern ausschließlich im Unternehmenszweck der Bank, nämlich dem Kreditgeschäft habe…
…Es würde derzeit intensiv nach Mietern gesucht. Auch wurde darauf hingewiesen, dass der Minderheitsgesellschafter und Kapitalgeber in Russl. große gewerbliche Objekte errichtet und vermietet (Hotel und Fachmarktzentren). Die Suche nach Mietern wäre durch einen Internetauftritt geplant. Die Errichtung des Objektes verzögerte sich und sei ergänzend…
…94, BStBl 1995,, S. 549). Das gilt für Minderheitsgesellschafter ebenso(BFH 19.2.1999, I R 105-107/97). Es gilt auch unabhängig davon, ob die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers auch unter Einbeziehung der gezahlten Umsatztantieme noch als angemessen angesehen werden kann (Juris Steuerlexikon, 1…
…Es sei im Wesentlichen darum gegangen, den "lästigen" Gesellschafter auszukaufen. Die Höhe des Ablösebetrages habe sich aus dem Jahresumsatz und dem Umstand ergeben, dass ein Minderheitsgesellschafter abgefunden werden sollte. Die Gesellschaftsanteile an der R. Immobilien Verwaltung GmbH wären an die C. Vermögensverwaltung AG verkauft worden…
…der Kapitalgesellschaft vor Schmälerung ihres Haftungsfonds. In ihnen manifistiert sich der wohl wesentlichste Pfeiler des gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatzes. Neben dem Gläubigerschutz dient der Kapitalerhaltungsgrundsatz aber auch dem Interesse der Minderheitsgesellschafter und schließlich dem Bestand der Gesellschaft an sich (vgl Amold, Verdeckte Gewinnausschüttung in Handelsrecht, 87). Unzulässig…
…durch "langfristige, die Privatsphäre betreffende Überlegungen" bestimmt gewesen. Zieht man in Betracht, dass es sich beim Vermieter um den Minderheitsgesellschafter der Beschwerdeführerin und zugleich um den Bruder des Mehrheitsgesellschafters handelte, so ist die mangelnde Sorge um das Schicksal der Investitionen verständlich. Gründe dafür, dass gleichartige…