…Euro und der gemäß AbgÄG 1982 um 35 % erhöhte Einheitswert mit 967.100,00 Euro festgestellt. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Berufungswerberin (Bw) wendet ein, bei Berücksichtigung der Garagenflächen würden mehr als 80 % der Flächen gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen unterliegen und beantragt eine Kürzung gemäß § 53 Abs…
…a BewG 1955 um lediglich 40 %, wohingegen die Bw eine Kürzung von 60 % für Mietzinsbeschränkungen beantragt. Die Bw wendet ein, auf Grund der Berechnungsgrundlagen des Architekten sowie der Förderunterlagen des B- Stadterneuerungsfonds sei die tatsächliche Aufteilung in 734,53 m2 Neubau und 754,14 m2…
…41 m2 zu gewerblichen Zwecken genutzt werde. Unter Punkt 8 der Erklärung sei das Ausmaß der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen für Wohnzwecke mit 2.981,96 m2 und für gewerbliche Zwecke mit 454,41 m2 angegeben worden. Bei Berücksichtigung der Ertragsfähigkeit des gegenständlichen…
…ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von 100 v. H…
…Vertreter des Finanzamtes erklärte sich mit dem bezahlten Kaufpreis als Obergrenze einer Bewertung einverstanden. Herr S; benannte als Zustellungsbevollmächtigte die D. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zur Mietzinsbeschränkung: Gemäß § 53 Abs. 7 BewG ist zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Ertragsfähigkeit bebauter Grundstücke die gemäß Abs…
…A.) ist selbst bei optimistischer Prognose kein Gesamtgewinn möglich, da bei Anfallen von notwendigen Erhaltungsaufwendungen Verluste entstehen würden. Der Mietvertrag beinhaltet zwar gesetzliche Mietzinsbeschränkungen, aber wurden durch den Vermieter die Möglichkeiten der Erzielung von Einnahmen nicht ausgeschöpft. Es wurden keine nach dem MRG erlaubten Mietzinserhöhungen…
…aus den entsprechenden Wohneinheiten resultierenden Ergebnisse aus den erklärten Mieteinkünften des Bw. ausgeschieden bzw. die zugehörigen Umsatzsteuern/Vorsteuern korrigiert. Die Prüferin hatte beträchtliche Unterschiede zwischen den in den beiden Mietverträgen mit den Söhnen auf Basis der mietrechtlichen Mietzinsbeschränkungen festgelegten Mietentgelten und jenen, die als angemessene…
…tatsächlich möglichen Mietzinse einschließlich der Wertsteigerungen (Indexanpassung) laut Mietvertrag. Bei Mietzinsbeschränkungen nach MRG (Vollanwendungsbereich) ist ein marktüblicher Mietzins in der Berechnung zu berücksichtigen. Bei Mietzinsbeschränkungen nach landesgesetzlichen Vorschriften (die Vergabe von Fördermittel ist an festgelegte, zeitlich befristete Mietzinsobergrenzen gebunden) sind die Mieteinnahmen nach landesgesetzlichen Vorschriften…
…Investitionsobjekte waren im vollen Wissen über diesen Umstand erworben und der Erwerb fremdfinanziert worden. In einem solchen Fall kann die gesetzliche Mietzinsbeschränkung nach Meinung des Unabhängigen Finanzsenates nicht als Ertragshemmung beurteilt werden, welcher mit einer prognostischen Aufwertung der Echtmieten auf fiktive Marktmieten (freilich unter Berücksichtigung…
allgemeinen Erfahrungen des Wirtschaftslebens unter ökonomisch denkenden Fremden zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Ist dies nicht der Fall, ist davon auszugehen, dass bei der Vereinbarung private Erwägungen im Vordergrund gestanden sind und die Wohnraumüberlassung daher keiner erwerbswirtschaftlichen Betätigung zuzuordnen ist. Entsprechend gehören die…
…dass dieses MV den Mietzinsbeschränkungen des MG unterworfen gewesen war. Nach dem Inhalt des Mietvertrages war die Wohnung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder mit Bad noch mit WC ausgestattet. Anderseits waren die übrigen Wohnungen des Hauses bereits bei ihrer Vermietung in den 50iger/60iger Jahren…
…Abs. 1 WGG zwingend vorgeschrieben. Die Bw. unterliege daher der Mietzinsbeschränkung des WGG. Über die Berufung wurde erwogen: Der Gegenstand der Berufung betrifft somit einerseits die Frage der Anwendung der Kürzungsbestimmungen des § 53 Abs. 7 BewG untereinander als auch die Frage des Anwendungsbereiches der lit…
Wenn die Finanzbehörde vermeine, bei dieser Liegenschaft einen angemessenen Mietzins incl. USt von € 9 pro m² zu erzielen, ergebe dies bei der von der Finanzbehörde (fälschlich) angenommenen Größe von 198 m² eine Miete von € 1.782 bzw. S 24.520 pro Monat ohne…
…Vermietung dem Vollanwendungsgebiet des MRG unterliege. Der Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche betrage 85,63% (geschäftlich genutzte Flächen 827,01 m2 und für Wohnzwecke genutzte Flächen 2.051,06m2) weshalb das Ausmaß der Kürzung mit 60% anzusetzen sei. Der Grundsteuermessbetrag sei entsprechend festzusetzen…
Darüber hinaus ist die Schlussfolgerung, die Inanspruchnahme der Förderung sei auf Grund der Mietzinsbeschränkungen fremdüblich, unzutreffend. Denn wie gegenüber der Außenprüfung dargelegt wurde, beruht die Mietzinsbildung im Rahmen der in Anspruch genommenen landesgesetzlichen Förderung auf § 63 WWFSG. § 63 WWFSG kommt jedoch auch im Rahmen weiterer…
…Feststellungsbescheid werde sohin der Sach- und Rechtslage nicht gerecht. Es werde daher der Antrag gestellt, der Berufung Folge zu geben und eine Neuberechnung des Einheitswertes unter Berücksichtigung der bestehenden Mietzinsbeschränkungen vorzunehmen. Mit Vorhalt vom 4. 5. 2011 ersuchte das Finanzamt um Vorlage der Mietverträge für…
…angeführt, würden 818,80 m2 und 97,1 m2, insgesamt sohin 915,90 m2, unter Mietzinsbeschränkungen vermietet. Der Rest betreffe die von den Eigentümern selbst genutzten Wohnungen. Dies entspreche einem Anteil von 74,01 % an der Gesamtliegenschaft mit einer Größe von 1.237,60 m2…
…beiden gleich lautenden Vorhalten vom 10. März und (Urgenz) 15. Mai 2000 (Akt 1998 Seite 41ff) betreffend Vermietungstätigkeit mit: Laut Aktenlage sei 1997 die letzte Wohnung, die einer Mietzinsbeschränkung unterlegen sei, frei geworden. Ab diesem Zeitpunkt würden die Wohnungen von den Kindern des Bw. bewohnt…
…Wandfliesen: erforderliches Ausmaß Wasser und Toiletten: In allen Wohnungen Badezimmer: Wurde frei gelassen Bei Fremdenbeherbergung: Wurde frei gelassen Anteil besonderer Räume: Kein Beheizung: Ofen, Etagen Sonstiges: Wurde frei gelassen Der Punkt 8. dieser Erklärung wurde mit "KEINE MIETZINSBESCHRÄNKUNG" ausgefüllt. Mit Feststellungsbescheid, Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs…
…Wurde frei gelassen Wasser und Toiletten: Wurde frei gelassen Badezimmer: Wurde frei gelassen Bei Fremdenbeherbergung: Wurde frei gelassen Anteil besonderer Räume: Kein Beheizung: Ofen, Etagen Sonstiges: Wurde frei gelassen Der Punkt 8. dieser Erklärung wurde mit "KEINE MIETZINSBESCHRÄNKUNG" ausgefüllt. Mit Feststellungsbescheid, Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs…