…November 2008 betreffend Familienbeihilfe (Mehrkindzuschlag) 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass dem Antrag des Berufungswerbers auf Auszahlung des Mehrkindzuschlages in der Höhe von insgesamt € 218,40 stattgegeben wird. Entscheidungsgründe Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt betreffend Mehrkindzuschlag 2003 vom 25. März 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…wird insofern und insoweit angefochten, als darin der Mehrkindzuschlag aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2009 nicht mit einer Gutschrift in der Höhe von insgesamt € 436,80 sondern lediglich mit einer Gutschrift in der Höhe von € 254,80 festgesetzt wurde. Als Berufungsgründe werden Rechtswidrigkeit…
…April 2012 betreffend Antrag auf Mehrkindzuschlag für das Kalenderjahr 2011 aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Schriftsatz der Berufungswerberin (Bw) sowie Auszug aus der Datenbank des Finanzamtes hat die Bw am…
…Betrag von monatlich € 36,40 vorsehen. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründete das Finanzamt damit, dass mit dem bekämpften Bescheid über den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2011 abgesprochen worden sei. Für das Jahr 2011 sehe das Gesetz an Stelle des Betrages von € 36,40 einen…
…Dezember 2010 und 30. Juni 2011 wieder aufgenommen, da anlässlich einer nachträglichen Prüfung der Antragsangaben die in der Begründung zu den beiliegenden Bescheiden über den Mehrkindzuschlag angeführten Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt…
…06, wurden jeweils bei für drei Kinder bezogener Familienbeihilfe ein Anspruch auf 36,40 € [welcher Betrag ab 1.1.2011 auf 20,00 € reduziert wurde] monatlich bestätigt. Strittig ist, ob der Mehrkindzuschlag beim Familienbeihilfenbezug für sechs bzw. fünf Kinder monatlich 120 € bzw…
…des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) stellte am 5. Jänner 2011 einen Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des…
…war daher aufgrund vorstehender Ausführungen davon auszugehen, dass der Exgatte der Bw im Kalenderjahr 2007 mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt mit ihr gelebt hat. Nachdem - wie bereits bescheidmäßig ausgesprochen - betreffend den Antrag auf Mehrkindzuschlag vom 6. Oktober 2008 die Verhältnisse des Jahres 2007…
…August 2009 betreffend Antrag auf Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber lebte im Jahr 2006 in gemeinsamen Haushalt mit seiner damaligen Lebensgefährtin W und den beiden gemeinsamen Kindern…
…die als Werbungskosten beantragt würden. Der Mehrkindzuschlag würde nunmehr neuerlich beantragt, da die Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2008 ursprünglich nicht im aufgelisteten Ausmaß anerkannt wurden. Das Finanzamt anerkannte in einer teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2008 einen Teil der beantragten Werbungskosten und wies…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Aufhebung der Bescheide über den Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse der Jahre 2004 und 2005 gemäß § 299 BAO entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…Monate im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das sie den Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt hat, den Grenzbetrag von € 55.000 nicht überschreitet. Das zu versteuernde Einkommen der Bw. und das zu versteuernde Einkommen des (Ehe…
…Lebensbereiche aufrecht hielten und keinen gemeinsamen Haushalt begründet hätten. Dies liege auch an den zum Teil erwachsenen drei Kindern der Bw. Gegen die abweisende Berufungsentscheidung vom 22. März 2006 betreffend Einkommensteuer 2004 und Mehrkindzuschlag 2004 erhob die Bw. Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Mit Erkenntnis vom 27…
…Jänner 2001 betreffend Antrag auf Mehrkindzuschlag für das Jahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 31.1.2001 den Mehrkindzuschlag für das Jahr 1998 für die Monate Jänner bis Juli 1998…
…000 nicht überschritten hätte, wird von der Bw. nicht behauptet. Das Finanzamt hat daher den im und für das Kalenderjahr 2008 gestellten Antrag auf Mehrkindzuschlag, dessen Gewährung entsprechend der dargestellten Rechtslage vom Anspruch auf Familienbeihilfe und vom Einkommen des Kalenderjahres 2007, welches mit der Einkommensteuererklärung…
…vom 20. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 17. Jänner 2006 betreffend Antrag auf Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2004 nach der am 17. April 2008 in 4010 Linz, Zollamtstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird…
…betrug brutto 5.406,50 Euro und erfolgte im Jahre 2005. Nur dadurch habe ich in diesem Kalenderjahr den für die Auszahlung des Mehrkindzuschlages vorgegebenen Grenzbetrag beim Familieneinkommen überschritten. Bei ordnungsgemäßer Auszahlung der mir zustehenden Funktionszulage seit Jänner 2002 wäre es zu keiner Überschreitung des…
…von € 3.224,31 zu seinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet worden sei. Durch diesen Umstand habe das zu versteuernde Familieneinkommen den Grenzbetrag zur Erlangung des Mehrkindzuschlages um € 276,40 übertroffen. Gemäß Steuerbuch des Bundesministeriums für Finanzen sei das Familieneinkommen die Summe aus dem…
…Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Mehrkindzuschlag für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…