…Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Zunächst ist zur objektiven Tatseite festzustellen, dass seitens des Spruchsenates dem erstinstanzlichen Erkenntnis das gesamte Mehrergebnis einer mit Bericht vom 26. September 2007 abgeschlossenen Außenprüfung des Gastgewerbebetriebes des Bw. der Bestrafung zugrunde gelegt wurde…
…| | | Zusammen: | € 92.888,83 Insgesamt ergab sich auf Grund der dem Rechtsmittelverzicht zu Grunde liegenden Darstellung der Besteuerungsgrundlagen und Abgaben für die Jahre 2000 bis 2004 also ein steuerliches Mehrergebnis von 92.888,83 € (Umsatzsteuer 74.884,02 €…
Mehrergebnis bzw. Minderergebnis | | S 0,00 3.b.) für das Jahr 1998: | Lieferungen, so. Leistungen | S 701.247,62 | | davon zu versteuern: | | | Normalsteuersatz (20%) | S 594.247,67 | S 118.849,53 | ermäßigter…
…zwar teilweise erhoben, aber soweit ignoriert, als sie dem angestrebten steuerlichen Mehrergebnis zuwider laufen würden. Es würde das im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Schätzung von der Abgabenbehörde anzuwendende Vorgehen in keiner Weise berücksichtigt und das Schätzungsergebnis den der Finanzbehörde eingeräumten Ermessensspielraum sprengen. Es sei…
…Mai 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bei der Einleitung durch das Finanzamt Baden Mödling sei die subjektive Tatseite nicht berücksichtigt worden und reiche der Verweis auf das Mehrergebnis der Betriebsprüfung für die Einkommensteuer 2002 und 2003 nicht aus, um noch dazu…
…hinzugerechnet, woraus ein Mehrergebnis bei der Umsatzsteuer von € 31.400,00 (Mai 2011) und von € 9.000,00 (Juni 2011) resultierte. Es habe sich um bei den ungeklärten Einlagen um eine verdeckte Ausschüttung an "den geschäftsführenden Gesellschafter" (richtig: die geschäftsführende Gesellschafterin) gehandelt. Die…
…13.811,80 | SV gewerbliche Wirtschaft | 143,90 | Rückstellungen | 51.000,00 | Übergangsgewinn lt. Bp | 2.903.734,37 | Übergangsgewinn bisher | 1.483.651,37 | Mehrergebnis lt. Bp | 1.420.083,00" Der Einkommensteuerbescheid 2006…
…in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Vorwurf sei unberechtigt. Die steuerlich relevanten Auswirkungen (Mehrergebnis) der Betriebsprüfung würden im Wesentlichen aus Bewertungsdifferenzen resultieren, einerseits in Hinblick auf die angenommene Nutzungsdauer des auf Baurechtsgrund befindlichen Gebäudes sowie der abgabenrechtlichen Beurteilung des Baurechtes an sich…
…der absoluten Verjährung des Jahres 1997 und lange nach Ende der Belegaufbewahrungsfrist für die Jahre 1997 bis 1999) vermeine, sein Mehrergebnis aus der Vergangenheit neuerlich zu rechtfertigen, bedürfe dies keines weiteren Kommentars und werde in die Gesamtbeurteilung des Falles einzubeziehen sein. Der Prüfer bringe auf…
…regelmäßig solche Ausführungen in Betriebsprüfungsberichten sein, mit denen das steuerliche Mehrergebnis der Prüfung im Verhältnis zu den erklärten Abgaben auf abweichende vertretbare oder entschuldbar anmutend verfehlte Rechtsansichten des Steuerpflichtigen oder etwa auch darauf zurückzuführen ist, dass der Steuerpflichtige über seine Beweis- oder Bescheinigungspflicht für bestimmte…
…F... festgestellt worden. Umsatzhinzuschätzungen führten zum Mehrergebnis in dieser Höhe. Diese vom Betriebsprüfer festgestellten Unregelmäßigkeiten sind bereits seit dem Jahr 2002 Gegenstand anhängiger Prozesse gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Unternehmens und deren Gatten. Sie wurden wegen Betruges angeklagt und wurden von der Staatsanwaltschaft F... strafrechtlich…
…Einkommen- und Umsatzsteuer getätigt worden seien und das Guthaben für 2007 größer gewesen wäre als die festgestellte Nachzahlung. Laut Betriebsprüfungsbericht ergibt sich das Mehrergebnis iZm der Umsatzsteuer 2006 aus folgenden Feststellungen: a) die Vorsteuer in Höhe von 1372,73 € für die Betriebsausgabe "Zahlung des…
…und Gewissen erfolgt und wiesen lediglich geringfügige Differenzen zu den von der Betriebsprüfung vermuteten Einkäufen auf. Die erhebliche Abweichung zwischen dem von der Betriebsprüfung berechneten und bescheidmäßig festgesetzten Mehrergebnis und den im Zuge der Selbstanzeige einbekannten Zahlen basiere darauf, dass nach den Angaben der Bf…
…kein Vorwurf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungsweise zu machen, es ist vielmehr von einem entschuldbaren Irrtum auszugehen. Deshalb wurde auch in der Schlussbesprechung der Betriebsprüfung das Mehrergebnis akzeptiert, da einerseits die Vertretung des Finanzamtes eine finanzstrafrechtliche Verfolgung ausschloss, andererseits die steuerliche Nachforderung bereits beglichen war…
…des Wertpapiers mit Kursgewinnen aus einem gestiegenen Währungskurs zu saldieren bzw. umgekehrt. Im Ergebnis bedeutet dies eine steuerliche Hinzurechnung von EUR 512.420,22 und ein steuerliches Mehrergebnis von EUR 37.827,72. Das Finanzamt schloss sich der Meinung der Betriebsprüfung an, nahm am 29…
…auf Grund von zwei Umsatzsteuernachschauen beim Beschuldigten festgestellt worden sei, dass diverse Umsatzsteuervoranmeldungen nicht eingereicht und Umsatzsteuerzahllasten nicht abgeführt worden seien, was zu dem aus dem Spruch ersichtlichen Mehrergebnis für die dort angeführten Zeiträume geführt habe. Den Erhebungen der Abgabenbehörde sei der Beschuldigte nicht entgegengetreten…
…7. Oktober 2003) wurde festgestellt, dass diverse Umsatzsteuervoranmeldungen nicht eingereicht und Umsatzsteuerzahllasten nicht abgeführt wurden. Dies habe zu einem Mehrergebnis für die Zeiträume 01-03/03 und 04-06/03 von insgesamt € 39.760,-- geführt. Noch vor Prüfungsbeginn, nämlich am 29. September 2003, wurden…
…Es seien weiters bereits rechtliche Schritte vom Beschwerdeführer gegen Herrn Y bezüglich diese Vorgangsweise eingeleitet worden. Trotz mehrmaliger Aufforderung habe Herr Y bis heute diesbezügliche Belege nicht vorgelegt und zeichne eigenverantwortlich für das gesamte Mehrergebnis aus der Betriebsprüfung. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs…
…der Jahre 1996 und 1997, die offensichtlich den Zweck hätten, ein Mehrergebnis zu erzielen. Weiters habe der Zweitprüfer vertretbare Bandbreiten abgabenerhöhend genutzt und bleibe jedoch eine stichhaltigen Begründung für den entscheidenden Umstand der Unvertretbarkeit der Abgrenzung/Schätzung der Abgabepflichtigen schuldig. Ein Missbrauch der Amtsgewalt im…
…| | | Zusammen: | € 92.888,83 Insgesamt ergab sich auf Grund der dem Rechtsmittelverzicht zu Grunde liegenden Darstellung der Besteuerungsgrundlagen und Abgaben also für die Jahre 2000 bis 2004 ein steuerliches Mehrergebnis von 92.888,83 € (Umsatzsteuer € 74.884,02…