…Da hinsichtlich letzterer Liegenschaft die Bw. einen massiv höheren Miteigentumsanteil aufgegeben als realer Anteil erhalten hat, ist nun strittig, ob in diesem Mehrbetrag eine grestpflichtige Tauschleistung für eine andere wirtschaftliche Einheit vorliegt, die nicht von der Befreiung gemäß § 3 Abs. 2 GrEStG für die real…
…Vorgesagte auch auf Pensionen zu. Die Auszahlung des Wertausgleiches soll eine Wertsicherung der ASVG-Pension der Pensionen garantieren. Der auf diese Wertsicherung zurückzuführende Mehrbetrag steht in einem derart engen Zusammenhang mit der Pensionszahlung, dass er steuerlich deren Schicksal teilt. Der Bw. verkennt daher in seinen…
…die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Für den Berufungswerber (Bw)…
…Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und…
…Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der angefochtene Bescheid ergeht endgültig. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgabe ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erklärte im Berufungsjahr…
…der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe In ihrem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 machte…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Weiz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Fälligkeit eines allfälligen sich aus dieser Entscheidung ergebenden Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß §…
…Johann/Pg. betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie folgt: Bemessungsgrundlage gemäß § 33 TP 5 GebG 1,291.641,52 x 1% = 12.916,42 Euro. Der mit dieser Entscheidung festgesetzte Mehrbetrag der Abgaben war bereits fällig. Entscheidungsgründe Überblick 1. Streitpunkt 2. Verfahrensablauf 2.1. Verfahren…
…2009. Draus ergäbe sich ein Mehrbetrag an Vorsteuer für 2009 in Höhe von € 9.110,96. Die berichtigte Steuererklärung 2009 sowie die neue Berechnung der Bemessungsgrundlagen wurden beigelegt. Mit Bescheid vom 20.5.2011 wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung…
…2 BAO insofern abgeändert als die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 mit 3,5% von der Gegenleistung von € 169.439,20 mit € 5.930,372 festgesetzt wird. Soweit durch diesen Bescheid ein Mehrbetrag der Abgabe festgesetzt wird, ist dieser Betrag gemäß …
…2 BAO insofern abgeändert als die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 mit 3,5% von der Gegenleistung von € 69.544,02 mit € 2.434,04 festgesetzt wird. Soweit durch diesen Bescheid ein Mehrbetrag der Abgabe festgesetzt wird, ist dieser Betrag gemäß …
…2 BAO insofern abgeändert als die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 mit 3,5% von der Gegenleistung von € 69.544,02 mit € 2.434,04 festgesetzt wird. Soweit durch diesen Bescheid ein Mehrbetrag der Abgabe festgesetzt wird, ist dieser Betrag gemäß …
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie folgt: Die Erbschaftssteuer wird mit 81.262,66 Euro festgesetzt. Der mit dieser Entscheidung festgesetzte Mehrbetrag war bereits am 11. September 2006 fällig. Der Satz "Die Festsetzung erfolgt gemäß § 200 Abs…
…Abs. 4 ErbStG 1955 mit 3,5 % von € 20.711,00 = € 724,88, somit wird insgesamt Erbschaftsteuer in Höhe von € 5.065,86 festgesetzt. Der mit diesem Bescheid festgesetzte Mehrbetrag an Erbschaftsteuer von € 4.036,36 ist gemäß § 210 Abs…
…gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG 3,5% vom gemäß § 28 ErbStG abgerundeten steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke in Höhe von € 154.847,00 = € 5.419,65). Soweit durch diesen Bescheid ein Mehrbetrag festgesetzt wird, ist dieser Betrag gemäß § 210 Abs. 1 BAO…