…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 des Tiroler Pflegegeldgesetzes ist das Pflegegeld ein pauschalierter Betrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen mit dem Zweck, Pflegebedürftigen so weit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie ihnen zu helfen, möglichst lange in der gewohnten Umgebung…
…43, kein gemeinsamer Familienwohnsitz mit Frau KL bestehe und durch die Anmietung der Wohnung am Beschäftigungsort keine Mehraufwendungen entstanden seien. Auch auf dieses Schreiben erfolgte keine Reaktion seitens des Bw.. Über die Berufung wurde erwogen: Die Behörde nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Der Bw…
…Summe der pflegebedingten Geldleistungen übersteigen. Die zu dieser gesetzlichen Regelung ergangene Verordnung (VO) über außergewöhnliche Belastungen idF BGBl II 2001/416 normiert in § 5 Abs. 1, dass Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird…
…und Selbstbehalte waren, ist eine Schätzung mit 30,00 € pro Jahr eine durchaus zu Gunsten des Berufungsführers hohe Schätzung. Die geltend gemachten Fahrtkosten zu Ärzten waren als behinderungsbedingter Mehraufwand anzuerkennen. Die mit Selbstbehalt berücksichtigten Krankheitskosten konnten mangels Belegen nicht anerkannt werden, zumal der UFS…
…Rechtsprechung des VwGH, vgl. das Erkenntnis vom 23.5.2000, 95/14/0096, nur unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht kämen, die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen müsse. Das Finanzamt erachtete die Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung - für den Bw. allein eine Kleinwohnung…
…auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung von der Bw. zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 können Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige selbst pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage) erhält…
…die Anerkennung von pauschalen Tagesgeldern (Diäten) als Werbungskosten im Zusammenhang einer beruflich veranlassten Reise ist, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt…
…die vom Bw. getragene Belastung als eine außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren, da durch die Unterbringung bei Pflegeeltern ein Mehraufwand entsteht, der die Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse nicht trifft. Die Waisenpension ist eine Leistung, die dem hinterbliebenen Kind nach dem Tod eines versicherten Elternteiles eine…
…der in den Streitjahren nichtselbständig erwerbstätig war, machte in seinen Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2007 und 2008 unter anderem durch eine doppelte Haushaltsführung sowie Familienheimfahrten bedingte Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 7.329,89 € bzw. 7.856,80 € als Werbungskosten geltend…
…daraus Verpflegungsmehrkosten, welche im Rahmen der gesetzlichen Pauschalsätze für Diäten zu berücksichtigen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit…
…Erkenntnis vom 21. Dezember 1994, 93/13/0047). Soweit durch die konkrete berufliche Tätigkeit nachgewiesene Mehraufwendungen im Vergleich zur üblichen Gebisssanierung unmittelbar notwendig sind, können somit Werbungskosten vorliegen. Da die belangte Behörde dies verkannt hat, hat sie den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet. Die…
…Implantaten und Kronen beruflich veranlasst. Dafür, dass die Mehraufwendungen hierfür gegenüber einer abnehmbaren Teilprothese auch aus nicht in der Berufsausübung gelegenen Gründen notwendig waren, finden sich keine Anhaltspunkte. Diese Auffassung teilen auch die Parteien des zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens, sodass sich eine diesbezüglich ergänzende Frage an den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Dezember 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. Dezember 2008, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes, für den Zeitraum vom…
…die Mehrleistungsrente zuerkannt worden ist. Tatsächlich hätte die Bw. jedoch die Mehrleistungen zur Gänze selbst erbracht und keine Drittfirmen oder Personen damit beauftragt. Abgegolten würden diese Mehrleistungen und "die damit verbundene Mehranstrengung und der Mehraufwand" dadurch, dass die Bw. "diese Leistungen selbst zu erbringen hat"…
…Belastung müsse folgende Voraussetzungen erfüllen: - sie müsse außergewöhnlich sein, - sie müsse zwangsläufig erwachsen und - sie müsse die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Mehraufwendungen durch die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes würden aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Gemäß § 140 ABGB hätten die Eltern zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen…
…0446-F/02, abgesprochen und unter eingehender Darlegung der Gesetzeslage sowie der zu dieser Frage ergangenen höchstgerichtlichen Rechtsprechung die Abzugsfähigkeit verneint. Begründend wurde insbesonders darauf hingewiesen, dass die infolge einer auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes erwachsenen Mehraufwendungen gerade solche besonderen Aufwendungen darstellten, die, wenn auch in…
…11.1997, B 426/97, seinen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1995 wegen Anwendung verfassungswidriger Bestimmungen aufgehoben habe. Der Verfassungsgerichtshof habe dabei ausdrücklich seine Gesamtmehraufwendungen, also die laufenden Mehraufwendungen und die Kreditrückzahlungen, als besondere Unterhaltsaufwendungen, die auch den Tatbestand der außergewöhnlichen Belastung gemäß § 34 Abs. 1…
…teilweise fuhren die Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Durch die Mitnahme der beiden im Berufungszeitraum 13 - 14 bzw. 8 - 9 Jahre alten Kinder erwuchsen den Eltern gegenüber einer alleinigen Fahrt der Mutter Mehraufwendungen. Der Bw. trägt jedenfalls einen Teil der Aufwendungen für die Fahrten zur und…
Nach Ansicht des erkennenden Senates kann nicht allein auf den formalen Abschluss des Ausbildungsganges abgestellt werden, sondern ist zu berücksichtigen, dass hier einerseits eine verglichen mit dem Regelschulwesen deutlich unterschiedliche Methodik angewendet wird und andererseits neben dem Volks- bzw. Hauptschulabschluss als einem formalen Ausbildungsziel ein…
…zur Verfügung. Die Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist im Übrigen für jedes Veranlagungsjahr gesondert zu beurteilen. Als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kommen nur unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht, die dem Abgabenpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss (VwGH 23.05.2000…