…Hinsicht zu, dass im Abschluss eines Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger, insbesondere der Bund als Abgabengläubiger benachteiligt werden, eine dem Geschäftsführer vorzuwerfende Pflichtverletzung gelegen sein kann. Der Abschluss des Mantelzessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt wird, andererseits andere andrängende Gläubiger - insbesondere der Bund als Abgabengläubiger - benachteiligt werden, eine dem Geschäftsführer vorzuwerfende Pflichtverletzung liegen. Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages ist dem Vertreter dann vorzuwerfen…
…Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank bzw. die die Gehälter beziehenden Dienstnehmer als andrängende Gläubiger begünstigt, andererseits andere Gläubiger - insbesondere der Bund als Abgabengläubiger - benachteiligt werden, eine dem Geschäftsführer vorzuwerfende Pflichtverletzung liegen kann. Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages ist dem Vertreter dann vorzuwerfen…
…Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides gegeben. Dies wurde vom Berufungswerber im Schreiben vom 18. Februar 2004 letztlich nicht mehr bestritten. Nach der Rechtsprechung stellt der Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, durch die Zession die liquiden Mittel…
…9, 80 BAO nicht gegeben seien. Weiters legte der Bw. Ablichtungen der Zessionsverträge mit der Raiffeisenbank Innkreis Mitte und der Salzburger Landeshypothekenbank vor. Mit der Salzburger Landeshypothekenbank wurde demnach am 6. Juli 1998 ein Global- und Mantelzessionsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde vom Bw. unterschrieben. Mit…
…Grundsatz, dass der Beschwerdeführer die Beweislast zu tragen habe. Er habe der Vorlage der entsprechenden Unterlagen den Nachweis für die behauptete Gleichbehandlung aller Gläubiger zu erbringen. Tritt ein Geschäftsführer sämtliche Buchforderungen mit Mantelzessionsvertrag an eine Bank zur Kreditabsicherung ab, ohne Vorkehrungen dafür zu treffen, dass…
…Gesellschaft an die Hausbank auch aktenkundig ist, teilte die Berufungsbehörde bereits im Haftungsvorhalt mit, dass dem Rechtsmittelwerber der Abschluss der Mantelzessionsverträge zugunsten der Hausbank dann als schuldhafte Pflichtverletzung vorgeworfen werden könne, wenn er nicht nachweise bzw. nachweisen könne, dass er bei Vertragsabschluss durch entsprechende Vertragsgestaltung…
…sein müssen und liquide Mittel zur Verfügung gestanden wären, wenn nicht die Forderungen der Bank im Zuge einer Globalzession abgetreten worden wären. Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages stelle eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen müsse, der GmbH durch die Zession die liquiden Mittel für…
…vorrangig die bestandenen Bankschulden getilgt wurden, ist dem Bw. der Abschluss dieses Mantelzessionsvertrages zu Gunsten der Hausbank gegenständlich daher als schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten. Es trifft somit die Verantwortung des Bw., dass eine Abgabenentrichtung im Haftungszeitraum in weiterem Umfang unterblieb, weil die Hausbank dafür keine Mittel…
…vorgehalten, dass im Abschluss eines solchen Vertrages ebenfalls eine dem Vertreter vorwerfbare schuldhafte Pflichtverletzung liegen könne, sodass verfahrensgegenständlich auch nachgewiesen werden müsse, dass der Berufungswerber bei Abschluss der Mantelzessionsverträge entsprechend für eine dadurch ungehinderte Befriedigungsmöglichkeit der übrigen Gesellschaftsschulden, insbesondere der der Abgabenschulden der Gesellschaft, gesorgt…
…Ein Liquiditätsstatus sei nicht beigebracht worden. Der Verwaltungsgerichtshof gehe beim Nachweis des Gleichbehandlungsgrundsatzes von der "Mitteltheorie" und nicht von der "Zahlungstheorie" aus. Der mit der Bank geschlossene Mantelzessionsvertrag stelle eine Pflichtverletzung dar, da der Gesellschaft durch die Zession liquide Mittel zur Tilgung anderer Schulden als…
…diesen Vertrag nicht beeinträchtigt wird. Bei der Abtretung der Forderungen aus einem einzelnen Rechtsverhältnis handelt es sich grundsätzlich nicht um einen globalen Mantelzessionsvertrag. Unter den Umständen des gegenständlichen Falles ist im Abschluss des Abtretungsvertrages betreffend die Forderungen aus einem einzelnen Rechtsverhältnis nicht von vornherein eine…
…Die Bw. beziehe lediglich ein Gehalt aus einem Dienstverhältnis. Ansonsten besitze die kein wesentliches Vermögen. Mit Schreiben vom 08. Februar 2012 forderte die erkennende Behörde die Bw. auf den Mantelzessionsvertrag vorzulegen, die Differenzquote zu ermitteln und mitzuteilen, welcher Beschäftigung die Bw. derzeit nachgehe. Der Vorhalt…
…Gläubiger, insbesondere des Abgabengläubigers geführt hat. Dazu ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung des VwGH bei Abschluss eines Mantelzessionsvertrages (gültig auch bei einer Globalzession) hinzuweisen. Im Rechtsatz zum Erkenntnis vom 30. 10.2001, 2000/14/0179 führt der VwGH aus: Im Abschluss eines Mantelzessionsvertrages, durch…
…zugunsten der Hausbank begründet. Im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger - insbesondere der Bund als Abgabengläubiger - benachteiligt werden, kann eine dem Geschäftsführer vorzuwerfende Pflichtverletzung liegen. Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar…
…Finanzsenat in Ablichtung vorgelegte Zessionsvertrag datiert mit 24. Jänner 2005 und wurde vom Bw. selbst unterfertigt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Geschäftsführer der Abschluss eines globalen Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängende Gläubigerin begünstigt wird, andererseits andere andrängende Gläubiger - insbesondere der…
…ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann auch im Abschluss eines Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger - insbesondere der Bund als Abgabengläubiger - benachteiligt werden, eine dem Geschäftsführer vorzuwerfende Pflichtverletzung liegen. Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar…
…bezweifelt. In rechtlicher Hinsicht verwies es auf die bereits im angefochtenen Bescheid und der Berufungsvorentscheidung vorgebrachten haftungsbegründenden Elemente wie den durch den mit der Bank abgeschlossenen Mantelzessionsvertrag verletzten Gleichbehandlungsgrundsatz und deren Ausnahme bei der Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer. Mit Ladung vom 10. August 2009…
…durch diesen Vertrag beeinträchtigt wird (VwGH 23.1.1997, 96/15/0107). Daher kann der Abschluss eine Mantelzessionsvertrages eine schuldhafte Pflichtverletzung eines Geschäftsführers darstellen, wenn die wirtschaftliche Situation bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses erwarten lässt, dass die liquiden Mittel der Gesellschaft eine Abstattung der Abgabenschulden…
…daher beantragt, den Haftungsbescheid vollinhaltlich aufzuheben. Diese Berufung wurde vom Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 5.Oktober 2001 als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt stellte fest, dass im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den der Bund als Abgabengläubiger benachteiligt werde, eine vorzuwerfende Pflichtverletzung erblickt werde. Zudem hätte…