…Anlage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin übte in den Jahren 1995 bis 1999 die Tätigkeit einer Flugbegleiterin für ein deutsches Luftfahrtunternehmen aus. Weiters war sie für diverse…
…eine Ausnahme von der Besteuerung nur gegeben ist, wenn sich in den Bestimmungen des DBA-BRD besondere Zuteilungsregeln finden. Die Berufungswerberin hat in den strittigen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (als Flugbegleiterin bei einem deutschen Luftfahrtunternehmen) erzielt. Bezieht eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem…
…zu solchen der Beschwerde und brachte weiter vor, entgegen der Ansicht des Zollamtes spiele im Hinblick auf die Mineralölsteuerbefreiung das Luftverkehrsbetreiberzeugnis keine Rolle. Der im Zusammenhang mit der Mineralölsteuerbefreiung verwendete Begriff Luftfahrtunternehmen bedeute, dass Luftfahrzeuge durch ein Unternehmen gewerbsmäßig betrieben würden. Das bedeute jedoch eindeutig…
… 4 Abs. 1 Z 1 Mineralölsteuergesetz: Von der Mineralölsteuer sind befreit: 1. Mineralöl, das als Luftfahrtbetriebsstoff an Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrzeuges erbracht werden, aus Steuerlagern oder Zollagern abgegeben wird; ... Laut Vorbringen…
…sich um ein amerikanisches Luftfahrtunternehmen. Im Dezember 2001 hat die Bw. beim Finanzamt - den berufungsgegenständlichen Zeitraum betreffend - einen Antrag auf Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag mit Null eingebracht und diesen Antrag wie folgt begründet: Gewinne eines amerikanischen Luftfahrtunternehmens dürfen in Österreich…
…1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung A) Sachverhalt: Die berufungswerbende GmbH (kurz: Bw.) betreibt ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz in X-Stadt und in M-Stadt. Mit 1.10.2004 schloss sie mit dem Hubschrauberpiloten Herrn Pilot einen…
…Mineralöl durch die Verwenderin als Luftfahrtbetriebsstoff zum Betanken von Luftfahrzeugen verwendet worden. Mineralöl, das als Luftfahrtbetriebsstoff an Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrzeuges erbracht würden, und das aus Steuerlagern oder Zolllagern abgegeben werde…
…unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, Mineralöl, das als Luftfahrtbetriebsstoff an Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrzeuges erbracht würden und aus Steuerlagern oder Zolllagern abgegeben werde, sei von der Mineralölsteuer befreit. In…
…Nun sei er berechtigt, gewerbliche und nicht gewerbliche Flüge, mit Maschinen für die er die Typenberechtigung besitze, gegen Entgelt durchzuführen. Um als Hubschrauberpilot in einem Luftfahrtunternehmen eingesetzt werden zu können, sei folgende Mindestflugerfahrung notwendig: .) 100 Flugstunden für Überstellungsflüge, .) 300 Flugstunden für Foto- und Rundflüge, .) 500…
…für die Luftfahrt im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr vor. Es sei unbestritten, dass der Empfänger der Leistungen des Bw. ein unter die zitierten Gesetzesbestimmungen fallendes Luftfahrtunternehmen sei, weil es überwiegend im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr tätig sei. Die in Rede stehenden Leistungen fielen unter Z 4 des § 9 Abs…
…mit Maschinen für die er die Typenberechtigung besitze, gegen Entgelt durchzuführen. Um als Hubschrauberpilot in einem Luftfahrtunternehmen eingesetzt werden zu können, sei folgende Mindestflugerfahrung notwendig: 100 Flugstunden für Überstellungsflüge, 300 Flugstunden für Foto- und Rundflüge, 500 Flugstunden für Transportflüge mit Innenlasten, 600 Flugstunden für Filmflüge…
…beschäftigt und übte dort die Tätigkeit eines Programmierers aus. Seit 15. September 1997 arbeitet er bei einem Luftfahrtunternehmen als Pilot. In seinem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1997 machte der Bw. Ausgaben in Höhe von S 57.627,90 unter dem Titel …
… 4 Abs. 1 Z 1 Mineralölsteuergesetz: Von der Mineralölsteuer sind befreit: 1. Mineralöl, das als Luftfahrtbetriebsstoff an Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrzeuges erbracht werden, aus Steuerlagern oder Zollagern abgegeben wird; ... Laut Vorbringen…
…dh zehn Tage vor Ablauf der Frist, die ihm zur Vorlage von Nachweisen gegeben worden sei, habe er eine Bewerbung als "Freelancer Copilot" verfasst und an verschiedene Luftfahrtunternehmen in Österreich versandt. Der Bw. habe es bis mehr als ein Jahr nach der Erteilung der Flugerlaubnis…
…wurde erwogen: Gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 1 MinStG ist Mineralöl, das als Luftfahrtbetriebsstoff an Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrzeuges erbracht werden, aus Steuerlagern oder Zolllagern abgegeben wird, von der Mineralölsteuer befreit…
…keiner Erwerbstätigkeit nach, er bezog Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe und steht erst seit 27. Jänner 1995 in einem Dienstverhältnis zu einem inländischen Luftfahrtunternehmen. In der Ausbildung zum Linienpiloten im Jahr 1993 ist keine unter den Tatbestand des § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988, in der…
…Kosten in Höhe von € 3.914,7 ein und betonte, dass diese Aufwendungen sehr wohl der Absicherung seiner Berufslaufbahn, wie auch dem beruflichen Fortkommen bei seinem nunmehrigen Dienstgeber oder einem anderen Luftfahrtunternehmen, dienen würden. Gerade die Unsicherheit in den vergangenen Jahren mit den Verkaufsverhandlungen…
…Flugunternehmen für sämtliche Flüge, die der Arbeitnehmer mit dieser Fluglinie durchführt, Bonusmeilen gutgeschrieben. Vom Luftfahrtunternehmen werde daher überhaupt nicht unterschieden, ob der Flug vom Arbeitnehmer selbst oder aber von einer dritten Person, so etwa auch vom Dienstgeber des Arbeitnehmers bezahlt werde. Dies erkläre sich aus…
… 28 BAO - zurückzugreifen. Auch die Durchführung von Einweisungs- bzw. Lotsenflügen für ausländische Luftfahrtunternehmen, die mit den Gegebenheiten des CC Luftraums nicht vertraut sind, sei eine mit dem Betrieb eines Flughafens verbundene Dienstleistung gegen Entgelt auf die zweifellos die Mineralölsteuerbefreiung für "sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen" zur Anwendung…
…um die Frage eines bestimmten Dienstgebers gehe. Im einen Fall sei dies die Militärbehörde, im anderen Fall ein ziviles Luftfahrtunternehmen, der Beruf jedoch sei der gleiche. Bezüglich der Aufwendungen für die Versicherung verweist der Berufungswerber auf die Einkommensteuerrichtlinien, wonach Prämien zu einer derartigen Versicherung nur…