…im richtigen Ausmaß. Daher sei vom Bw. eine Rechnung dahingehend angestellt worden, dass die gemeldeten Lohnsteuerbeträge der T GmbH im Zeitraum 3/2000 bis 6/2000 den Lohnsteuerabzügen des Bw. des selben Zeitraumes gegenübergestellt worden seien. Der Mittelwert des Anteils der Lohnsteuer, die den Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, in B, vertreten durch Dr. Pfurtscheller, Dr. Orgler, Mag. Huber, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Adolf Pichler Platz 4/II, vom 17. Juni 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land je vom 19. Mai 2011 betreffend…
…sich kein Eintrag zu "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit". Die Behauptung, eine Firma Sy. GmbH habe im Berufungsjahr 2001 an den Bw. eine Pensionsabfindung ausbezahlt und einen Lohnsteuerbetrag iHv. 5.089,82 € abgeführt, stimmt somit weder mit dem Akteninhalt überein, noch konnte Derartiges vom Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Fa. WP-GmbH, vom 25. April 2003 gegen den vorläufigen, gemäß § 295 BAO geänderten Bescheid des Finanzamtes vom 16. Februar 2004 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…
…nunmehr festgehalten € 11.470,56 betragen hat, sodass unter Einbeziehung der von der Pensionsversicherungsanstalt einbehaltenen Lohnsteuer der auf die Einkommenssteuer anrechenbare Lohnsteuerbetrag € 14.524,36 betragen hat. Insoweit in der Berufungsvorentscheidung die von A einbehaltenen Lohnsteuer nunmehr mit € 11.470,56, anstatt…
…teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid, soweit er die Haftung für Lohnsteuer betrifft, abgeändert wie folgt: Der nachzufordernde Lohnsteuerbetrag wird festgesetzt mit € 4.179,71. 2.) Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid, soweit er die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum…
…abgeändert wie folgt: Der nachzufordernde Lohnsteuerbetrag wird festgesetzt mit € 256,39 (Sachbezug PKW). Die Fälligkeit dieser Abgabe erfährt keine Änderung. (Schillinginformation: Stattgabe zu 1.) S 177.062,00; Stattgabe zu 2.) S 330.266,00 und nachzufordernder Lohnsteuerbetrag S 3.528,00 (Sachbezug PKW…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist Beamter und im Streitjahr 2004 bis April beim Bundesheer für eine Mission im Ausland (Auslandseinsatz) tätig. Im Rahmen einer Arbeitsnehmerveranlagung für das Jahr 2004 wurde ein Lohnsteuerbetrag von € 2.234,21 nachgefordert…
…Jänner 1993 bis 31. Dezember 1997 vom 26. August 1988 entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der nachzufordernde Lohnsteuerbetrag wird mit 6.853,00 S (d.s. 498,03 €) festgesetzt. Die Fälligkeit dieser Abgabe erfährt keine Änderung. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
…00 | Anrechenbare Lohnsteuer | - 26.606,20 Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 29. März 2007 beantragte der Berufungswerber die Rückzahlung zu viel entrichteter Lohnsteuerbeträge für die Zeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2005, weil der volle KFZ-Sachbezugswert (1,5%) hinzurechnet worden sei…
…an das zuständige Finanzamt abgeführt worden. Bedauerlicherweise habe der Arbeitgeber die Nettobeträge nicht an die Bw. ausbezahlt. Da es sich bei dem Lohnsteuerbetrag um die für die Bw. treuhändig an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer handle, sei diese der Bw. zuzurechnen und demzufolge bei der Arbeitnehmerveranlagung…
…12/2006 gehe von einem steuerpflichtigen Bezug von € 29.841,92 aus und führe eine anrechenbare Lohnsteuer von € 4.476,45 an. Dieser Lohnsteuerbetrag wäre viel zu gering. bei einer normalen Besteuerung würde sich eine Lohnsteuer von rund € 10.800,00 ergeben…
…Der Auffassung des Finanzamtes könne nicht beigepflichtet werden. Er sei in den letzten Jahrzehnten praktisch immer pünktlich seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Der vom Steuerberater bekannt gegebene Lohnsteuerbetrag bzw. Dienstgeberbeitrag sei ebenfalls sogleich bezahlt worden. Die bereits vorbereitete Umsatzsteuererklärung sei von der Sekretärin zwar per FinanzOnline übermittelt…
…Monates die Arbeitnehmerveranlagung zurückzuziehen und diese Frist habe er eingehalten. Im seitens des unabhängigen Finanzsenates (UFS) durchgeführten Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass die Summe der einbehaltenen Lohnsteuer laut den vom Bw. vorgelegten Lohnzetteln nicht mit dem Lohnsteuerbetrag laut angefochtenem Einkommensteuerbescheid übereinstimme, sodass der Bw. ersucht wurde…
…wandte die Bw. ein, dass sich aus den ihr am 2. Juni 2008 übermittelten Haftungs- und Abgabenbescheiden für das Jahr 2005 ein Lohnsteuerbetrag von € 15.562,43 geltend gemacht worden wäre. Dies wäre damit begründet worden, dass die für Herrn F. ausgewiesene Firmenpension in…
…Differenzen an Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (kurz DB) für die Jahre 2002, 2003 und 2004 "zur Nachzahlung" vorgeschrieben wurden. Für das Jahr 2004 wurde die BW darüber hinaus ein Lohnsteuerbetrag von € 120,00 gemäß § 82 EStG 1988 dem Dienstgeber zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnabgaben…
…worden seien. Auf Grund dieser Feststellung wurde mit Haftungs- und Abgabenbescheiden vom 1. März 2006 neben einem Lohnsteuerbetrag in der Höhe von 13,49 Euro für das Kalenderjahr 2002 der auf die Geschäftsführervergütungen entfallende Dienstgeberbeitrag (2002: 2.917,19 Euro; 2003: 2.677,92 Euro…
…Dieser Durchschnittssatz sei jedenfalls überhöht. Beim Dienstnehmer FR., der nur drei Wochen beschäftigt gewesen sei, ergebe sich eine Bemessungsgrundlage, bei der unter Berücksichtigung der Absetzbeträge sich kein abzuführender Lohnsteuerbetrag ergeben hätte. Für den Dienstnehmer HK. gelte das Gleiche. Zu 2. Die Dienstnehmer hätten erwiesenermaßen weite…
…restliche Abgabenschuld habe nicht ge- bzw. erklärt werden können, bei Vergleich der Lohnzettel der Jahre 1995 und 1997 sei jedoch festgestellt worden, dass bei nahezu gleichem Einkommen ein höherer Lohnsteuerbetrag einbehalten worden sei. Der Bw. werde daher Berufung erheben, weil der Lohnzettel vielleicht falsch sei…
…berücksichtigt. Aufgrund dieser Berechnung ergab sich eine Einkommensteuer in Höhe von 4.295,17 €, die nach Anrechnung der Summe der von den einzelnen bezugsauszahlenden Stellen abgezogenen Lohnsteuerbeträge letztendlich zu einer Abgabennachforderung in Höhe von 949,65 €, gerundet auf 950,00 € führte. Im…