Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 14. Oktober 2010, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 30. September 2010 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2007, Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für…
…von der Bw.) nicht angemeldeten Arbeitskräften durchgeführt worden sind. Als Lohnaufwand hat die Betriebsprüfung 50% des von der Firma C-GmbH in Rechnung gestellten Betrages zum Ansatz gebracht (2001: ATS 1.880.665,00). Im Zuge einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung für den Zeitraum Jänner und Februar…
…Abzug gebracht worden. Der Prüfer führte ferner aus, dass die durch diese Vorgangsweise hervorgerufene Nichtbesteuerung der erhaltenen Geldleistungen mit der geltenden Rechtslage in Einklang stehe. Die damit im Zusammenhang stehenden Lohnaufwendungen für BS seien jedoch im Hinblick auf die Bestimmung des § 20 Abs. 2 EStG…
…sondern durch Schwarzarbeiter der Bw. erfolgt seien. Es wurden daher fiktive Lohnaufwendungen in Höhe von S 374.920,00 für 1992 und S 607.900,00 für 1993 in Ansatz gebracht, für die mit Haftungs- und Zahlungsbescheid vom 7. Juli 1994 folgende lohnabhängige Abgaben zur…
…des Arbeitsmarktservices für Dienstnehmer, welche sich im Altersteilzeitmodell befanden, zu einer gleichzeitigen Nichtabzugsfähigkeit des Lohnaufwandes geführt hätten und es im Rahmen des EStR-Wartungserlasses 2006 II zu einer Klarstellung der Rz 4854 gekommen sei, wonach bei arbeitsmarktpolitischen Zuschüssen/Beihilfen mit besonderem Förderungszweck, das sei die…
…beantragt (Tz. 22). Die Aufwendungen für den Sprachaufenthalt der Tochter des Abgabepflichtigen, in der Zeit von Sept. 2000 bis Juni 2001 sowie die darauf entfallenden Lohnaufwendungen wurden von der Betriebsprüfung nicht anerkannt (siehe Tz. 24.2 + 24.4). Tz. 15: Vorsteuer 1999-2002: Tz. 15…
…konnten nicht vorgelegt worden. Andererseits fehlen Feststellungen der Betriebsprüfung, dass das Arbeitsverhältnis bloß zum Schein eingegangen worden wäre. Lohnaufwendungen Zeitraum 1.8.2000 bis 17.9.2000 Es ist nicht feststellbar, dass das Arbeitsverhältnis der Tochter des Bw. mit ihrem Vater im Zeitraum 1.8…
…hingewiesen, dass es für den Abschluss eines schriftlichen Entsendungsvertrages zwischen Mutter- und Tochterunternehmen nicht den geringsten Hinweis gibt. Sodann ist zu beachten, dass unbestrittenermaßen letztendlich die Bw alle Lohnaufwendungen wirtschaftlich getragen hat und auch weiterhin trägt, die mit der Geschäftsführung durch X verbunden sind. In…
…Staat ausgeübt wird. Diese Voraussetzungen sind a) der Arbeitnehmer hält sich nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat auf; b) der Arbeitgeber ist nicht im Tätigkeitsstaat ansässig und c) keine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat, die den Lohnaufwand trägt. Die Bw. beantragt, den auf die…
…der GmbH hinsichtlich der Tantieme, nicht aber hinsichtlich des Fixgehaltes verringert wurde. Darauf im ersten Prüfungsverfahren wegen der aus nunmehr zwei Geschäftsführergehältern (zwei Fixgehälter und geteilte Tantieme) resultierenden Doppelbelastung der KG mit an sie weiter verrechnetem Lohnaufwand angesprochen, hatte die Bw, vertreten durch die GmbH…
| | 134.000 | 4.000 | zusätzlicher Treibstoffaufwand (netto) | | | | zusätzlicher Lohnaufwand | | | | Gewinnzurechnung (netto) | | 134.006 | 4.000 | Gewinnzurechnung gerundet | | 134.000,00 | 4.000,00 | Vorsteuerkorrektur |…
…einem Dienstnehmer des Bw. ein Grad der Behinderung von 50 vH seit dem Jahr 2003 vorliege. Demzufolge sei der Lohnaufwand für diesen Dienstnehmer von der Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag herauszurechnen. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 19. Jänner 2009 ab. Entsprechend der vorgelegten…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2002 bis 2004 mit der Begründung, dass Vergütungen des Arbeitsmarktservices für Altersteilzeit aufwandskürzend verbucht worden seien. Nach "Mitteilung des BMF" löse Altersteilzeitgeld keine Kürzung des Lohnaufwandes aus. Der Gewinn dieser Jahre sei daher zu hoch ausgewiesen. Er ersuche…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2002 bis 2005 mit der Begründung, dass Vergütungen des Arbeitsmarktservices für Altersteilzeit aufwandskürzend verbucht worden seien. Nach "Mitteilung des BMF" löse Altersteilzeitgeld keine Kürzung des Lohnaufwandes aus. Der Gewinn dieser Jahre sei daher zu hoch ausgewiesen. Er ersuche…
…Schätzungswege ermittelt worden sind. Die Umsatzhinzuschätzung erfolgte an Hand der Funkfahrten (die Anzahl der Funkfahrten wurde bei der Funkzentrale erhoben); bei der Gewinnermittlung wurden 40% des hinzugeschätzten Umsatzes als Lohnaufwand angesetzt. Den Feststellungen der Betriebsprüfung hat das Finanzamt durch Erlassung entsprechender Abgabenbescheide (ua. auch Umsatz-…
…der folgenden Entscheidungsgründe und den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (=Bw.) betreibt ein Taxiunternehmen. Er fährt selbst mit dem einzigen Taxi und beschäftigt mangels erklärten Lohnaufwands offensichtlich keine Fahrer. Beim Bw. fand eine Außenprüfung statt…
…Herstellung von Prototypen". Er ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG 1988. (2) Im Zuge einer Außenprüfung stellt ein Prüfer der Amtspartei ua. fest: Für die Ehegattin sei Lohnaufwand iHv. EUR 6.657,48 (2005), EUR 7.098,35 (2006) bzw. EUR 2.866…
…Die Prüferin ermittelte die auf den Privatbereich entfallenden Reinigungskosten im Schätzungswege mit € 4.000,-- per anno und kürzte den laufenden Lohnaufwand jährlich um diesen Betrag ein. Die genannten sowie weitere für das gegenständliche Berufungsverfahren nicht relevante Prüfungsfeststellungen führten auch zu einer Abänderung der begünstigten…
…vorlagen und in Höhe der Differenz eine verdeckte Ausschüttung an den alleinigen Gesellschafter der Bw. H gegeben war. Die Schätzung des fiktiven Lohnaufwandes wurde mit 50% des Nettoaufwandes u.a. deshalb angenommen, weil Arbeitskräfte mangels Abfuhr von Lohn- und Sozialabgaben ungleich kostengünstiger beschäftigt werden können…
…in Kontakt. Selbst wenn diese hilfsweise erhobene Behauptung der eigenen Arbeitgebereigenschaft der ausländischen Arbeitnehmer zutreffen sollte, bleibt unerklärlich, warum dann deutlich über dem Lohnaufwand liegende Vergütungen an die ausländischen Rechtsträger ausbezahlt wurden, weshalb diesem Einwand keine hinreichende Glaubwürdigkeit beigemessen wird. Die bw. Argumentation, der Geschäftsführer…