…dass sie Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit beziehe und ihr deshalb der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag zustünden. Aus dem beigelegten Jahreslohnkonto ergibt sich, dass laufend die Sozialversicherungsbeiträge, nicht aber Lohnsteuer einbehalten wurde. Das Finanzamt wies die Berufung mittels BVE ab, da für 2007 kein Angestelltenverhältnis vorläge.…
…Betrag von 730,00 € ist nur dann nicht steuerpflichtig, wenn andere als nichtselbständige Einkünfte vorliegen. Liegen hingegen nichtselbständige Einkünfte vor, ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, da von 2 bezugauszahlenden Stellen Einkünfte bezogen wurden. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet…
…mittels Lohnzettel an das Finanzamt gemeldet worden und liegen aufgrund der gesetzlichen Definition des § 25 Abs. 1 Z 3 lit d EStG insoweit nichtselbständige Einkünfte vor. Durch diese gesetzliche Anordnung kann diese Rückzahlung nicht als Einnahme bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft erfasst werden…
…um die Vorlage von Belegen hinsichtlich der beantragten Arbeitsmittel sowie der Gehaltsabrechnungen betreffend die verfahrensgegenständlichen Einkünfte ersucht. Am 19. August 2005 langte beim Finanzamt ein diesbezügliches Antwortschreiben des Bw. mit folgendem die o.a. Arbeitsmittel betreffenden Vermerk ein: Trachtenbekleidung f. Weinpräsentation, es liegen keine Belege…
…es liegen daher gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Um schriftliche Stellungnahme wird gebeten. Bezüglich allfälliger Divergenzen wird um Nachreichung des Lehrauftrages der Kunstuniversität G gebeten. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können wegen Zuordnung der Einkünfte…
…Somit liegen die im § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 genannten Voraussetzungen zweifelsfrei vor. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmung des § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind daher die Bezüge des Bw. aus den Lehraufträgen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren. Daran…
…Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen gemäß § 2 Abs. 2 LVO jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Dieser Zeitraum wird durch die Übertragung der Grundlagen der Betätigung auf Dritte nicht unterbrochen. Nach…
…LVO 1993 liegen innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z.B. Eröffnung eines Betriebes) im Sinne des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor …
…nicht davon auszugehen, dass die Bezüge nichtselbständige Einkünfte im Sinn des Einkommensteuergesetzes sind, zumal die Berufungswerberin auch im gegenständlichen Verfahren nichts gegen diese Einstufung vorgebracht hat. Da auf Grund aller dieser Feststellungen die angefochtenen Bescheide auch dann keine Änderung erfahren würden, wenn in Wahrheit der…
…LVO 1993 liegen Inhalte der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z.B. Eröffnung eines Betriebes) im Sinne des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor …
…nicht davon auszugehen, dass die Bezüge nichtselbständige Einkünfte im Sinn des Einkommensteuergesetzes sind, zumal die Berufungswerberin auch im gegenständlichen Verfahren nichts gegen diese Einstufung vorgebracht hat. Da auf Grund aller dieser Feststellungen der angefochtene Bescheid auch dann keine Änderung erfahren würden, wenn in Wahrheit der…
…diesem Vorbringen nicht gefolgt werden. Der Bw. hat seine Tätigkeit als H Kommissionär am 1. Jänner 2006 aufgenommen. Daneben war er vom 1. Jänner 2006 bis zum 15. Mai 2007 durchgehend bei der Firma X in Vollbeschäftigung tätig und erzielte im Jahr 2006 nichtselbständige Einkünfte…
…die Einnahmen in den nichtselbständigen Einkünften enthalten. Die Einnahmen von der B. habe er über den Unternehmensberater abgerechnet, die B. habe diesbezüglich auch nicht nachgefragt. Der Vertreter des Finanzamtes hielt es im Hinblick auf dieses Vorbringen für ungewiss, ob später selbständige Einkünfte als LSB erzielt…
…1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993 (LVO) liegen Einkünfte vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen. Aus der Aktenlage ist ersichtlich, dass…
…EStG 1988 keine Änderung erfahren hat, davon aus, dass ein Verlust aus nichtselbständiger Arbeit in ganz seltenen Ausnahmefällen anerkannt werden kann. Gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung , BGBl 1993/33 liegen Einkünfte vor bei einer Betätigung, (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die durch die Absicht veranlasst…
… 23 Anm. 13). Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 25 Abs. 1 Z 1EStG 1988 oder nach § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 liegen offenbar nicht vor. Vortragende am BFI und vergleichbaren Einrichtungen, wie die Bw, erzielen idR selbständige Einkünfte (vgl. Braunsteiner/Lattner in Wiesner…
…da dieser an bestehende und ordnungsgemäß kundgemachte Gesetze gebunden ist. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im streitgegenständlichen Fall das Arbeitslosengeld nur für einen Teil des Kalenderjahres bezogen wurde, während im restlichen Zeitraum nichtselbständige Einkünfte anfielen. Die Voraussetzung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 ist daher gegeben…
…wenn der Steuerpflichtige andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt (Z. 1) oder im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind (Z. 2). Streitgegenständlich liegen nichtselbständige Einkünfte von zwei bezugsauszahlenden Stellen vor…
…ist oder 3. wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11.000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 und 7 EStG 1988 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende…
…Vorsprache des Hr. Dr. H. vom 11.09.2001 aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte (niedrigere Progression bei Frau G., da diese nur geringfügige nichtselbständige Einkünfte bezieht), somit kein entsprechender Nachweis erbracht worden ist, liege für die Jahre 1996-1999 keine Einkunftsquelle im Sinne des EStG vor…