…Gefälligkeitsrechnung, da die Adaptierungs- bzw. Komplettierungsarbeiten am LKW erst im Jänner 2005 durchgeführt wurden, eine Lieferung zum Zeitpunkt Dezember 2004 gar nicht vorgelegen haben kann. Ein Vorsteuerabzug steht daher nicht zu. Eine Aufnahme in das Anlagevermögen (Betriebsvermögen) der Firma M ist ebenfalls nicht möglich, da…
…in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird. Im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung lagen alle gesetzlich bzw. durch Verordnung vorgesehenen Nachweise vor. Fraglich ist damit ausschließlich, ob der Nachweis über die Beförderung des Gegenstandes bereits im Zeitpunkt der Lieferung vorhanden sein muss oder ob ein Nachbringen desselben möglich…
…Umsatzsteuer gezahlt habe, weshalb es eine Möglichkeit geben müsse, dass diese erstattet werde. Im Zeitpunkt der Lieferung der Wärmezähler von der Bw. an die V-KG sei das Bestimmungsland noch nicht bekannt gewesen. Die Geräte seien in ganz Europa vertrieben worden, weshalb ein Rahmenliefervertrag zwischen…
…geringer Teil der Filets ursprünglich abgetrennt war und sich aus den Unterlagen kein Hinweis darauf ergebe, dass für die Lieferung im Zeitpunkt der Beanstandung ein Erstattungsantrag gestellt worden wäre, ist das Zollamt Salzburg/Erstattungen darauf in der Berufungsvorentscheidung nicht eingegangen und hat dahingehend auch keinerlei…
…Dezember 1996 fakturierte Filmmaterial wurde laut Betriebs-prüfung deshalb nicht anerkannt, weil die Lieferung auf Abruf erst im Jahr 1997 sukzessiv erfolgte und nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht nachgewiesen wurde, dass die Verfügungsmacht über die gegenständlichen Waren bereits im Jahr 1996 übertragen wurde. Im Zuge…
…Strittig ist, ob die Anschaffung des Schiffes und der Maschine noch im Jahr 2004 erfolgt ist. Nur in diesem Fall kann die Berufungswerberin eine Investitionsprämie geltend machen. Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit, und zwar…
…2003, 99/14/0232. Diesem Erkenntnis zufolge sei ausschließlich verfahrensentscheidend, ob die Lieferung zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, wo der wirtschaftliche Zusammenhang (noch) mit steuerpflichtigen Umsätzen gegeben sei. Im Erkenntnisfall seien sowohl die Inbetriebnahme im Jahr 1997 als auch das Vorliegen von Anlagevermögen unstrittig gewesen…
…Verbindung stehenden Belegen hätte es aber unumgänglich gemacht den Liefervorgang, den Abnehmer bzw. Abholer der Lieferung sowie den Zeitpunkt der Übernahme des Liefergegenstandes aufzuzeichnen, wo doch im Gegensatz zu den Aussagen in der Einvernahme vom 11. Oktober 1995 gemäß den Ausführungen in der Berufungsschrift JZ…
…Abnehmer moniert, so ist dem entgegenzuhalten, dass ein Zweifel an der Person des Abnehmers und des Zeitpunktes der Lieferung schon deshalb nicht bestehen kann, weil in den jeweiligen Ausgangsrechnungen die HX als ausländischer Rechnungsadressat eindeutig kenntlich gemacht wurde und zudem seitens des Bw. ein Bestätigungsverfahren…
…2006/16/0108 in einem vergleichbaren Fall hinzuweisen. Demnach sei es für den Buchnachweis allein relevant, dass der Empfänger im Zeitpunkt der Lieferung/Verbringung über irgendeine gültige UID-Nr. verfüge und diese vorn Lieferer aufgezeichnet werde. Hingegen sei es nach ausdrücklicher Feststellung des Gerichtshofs nicht…
…Kommentar, Band I, § 10 Tz. 9 ff); - Anschaffungszeitpunkt ist danach immer der Zeitpunkt der Lieferung, also bloß der Zeitpunkt des Erwerbes des wirtschaftlichen Eigentums an der Sache; zivilrechtliche Bestimmungen wie Übergang der Preisgefahr, Beginn der Gewährleistungsfrist u.ä. sind unerheblich; dies ergibt sich u.a…
…zuständigen Finanzamtes verwiesen (welches vorgelegt werde), wonach zunächst steuerpflichtige Lieferungen nicht durch späteres Nachreichen der UID-Nr. als steuerfreie Lieferungen behandelt werden könnten. Dazu komme, dass es dem leistenden Unternehmer zum Zeitpunkt der Lieferung nicht möglich sein dürfte, mit der angemessenen kaufmännischen Sorgfalt eine umfassende…
…den Zeitpunkt der Nachweisführung anbelangt, so erweist es sich als ausreichend, wenn die entsprechenden Nachweise über die Verbringung bis zum Abschluss des zweitinstanzlichen Verfahrens vorgelegt werden (s. Ruppe/Achatz, UStG Kommentar, 4.Aufl., Art 7 BMR, Tz 30). Die Nachweiserstellung im Zeitpunkt der Lieferung ist…
…erklärte die Großbetriebsprüfung, dass es zwar stimmen möge, dass sich die KFZ zum Zeitpunkt der Zulassung im übrigen Gemeinschaftsgebiet befunden hätten, dass daraus jedoch nicht geschlossen werden könne, dass diese Beförderung im Zuge der Lieferung der Bw erfolgt sei. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der…
…stützt, dass sie in einem Fall der XX GmbH, München, die UID Nr. im Zeitpunkt der Lieferung noch als aufrecht gemeldet erhalten hätte, wenn sie das Bestätigungsverfahren in Anspruch genommen hätte, ist darauf zu verweisen, dass sie sich nicht auf diese Bestimmung stützen kann, die…
…um nichts anderes handelt, als um einen "negativen Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde. Somit entsteht der Rückforderungsanspruch aus der Umsatzsteuer mit der Ausführung der jeweiligen Lieferung oder sonstigen Leistung auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung bzw. der Vornahme der Berichtigung kommt es ebenfalls nicht an. Mit dem Bescheid…
…Die Rechnung vom 31. August 2001 weist sowohl den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmens als auch des Abnehmers der Lieferung aus. Im Übrigen lautet die Rechnung wie folgt: "Nachträgliche Rechnungslegung über Lieferung aus meiner Landwirtschaft an das Unternehmen Z. in Zusammenhang mit den…
…Rechnungen auch keinen Bezug zu einem Lieferschein, während andere Rechnungen einen solchen Verweis enthielten. Die Liefer- oder Transportscheine oder sonstige Unterlagen, die Auskunft über den Zeitpunkt der Lieferung geben könnten waren nicht vorhanden. Die igL betrafen ausschließlich Lebensmittel. In zwei Fällen handelte es sich um…
…nicht mehr aufrecht erhalten. Hingegen könne für die Lieferung vom 24. Oktober 2001 Steuerfreiheit gemäß Art. 7 UStG 1994 nach Ansicht des Finanzamtes nicht gewährt werden, weil die Abnehmerin der Waren zu diesem Zeitpunkt noch über keine gültige UID-Nummer verfügte. Die Vertreter der Bw…
…die Urkunde entgegen der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994 den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung nicht anführt [vgl. VwGH 26.4.2006, 2004/14/0076 und die dort zitierten Erkenntnisse VwGH 26.2.2004, 2004/15/0004 und VwGH 28…