…und unabhängig voneinander auf Liebhaberei zu beurteilen. Die Änderung der Bewirtschaftung führt also nicht dazu, dass abgelaufene Zeiträume anhand der geänderten Verhältnisse neuerlich zu beurteilen sind (vgl. UFS 8.7.2011, RV/0225-F/10). Ob die grundlegend geänderte Betätigung eine Einkunftsquelle oder Liebhaberei ist…
…die nachhaltig nur zu Verlusten führen, sind abgabenrechtlich als Liebhaberei zu betrachten. Die Kriterien für die abgabenrechtliche Beurteilung einer Betätigung als Liebhaberei oder Einkunftsquelle wurden mit Verordnung vom 17.12.1992, BGBl.Nr. 33/1993, (Liebhaberei-Verordnung/in der Folge kurz LVO) festgelegt. Diese Verordnung…
…die nachhaltig nur zu Verlusten führen, sind abgabenrechtlich als Liebhaberei zu betrachten. Die Kriterien für die abgabenrechtliche Beurteilung einer Betätigung als Liebhaberei oder Einkunftsquelle wurden mit Verordnung vom 17.12.1992, BGBl.Nr. 33/1993, (Liebhaberei-Verordnung/in der Folge kurz LVO) festgelegt. Diese Verordnung…
…strukturverbesserende Maßnahmen setzt und zukünftig Gewinne anstrebt. Bei der Kriterienprüfung ist nicht die Zahl der Kriterien maßgeblich, die für oder gegen die Annahme von Liebhaberei oder Einkunftsquelle spricht, sondern ob ein Kriterium im besonderen Maß für eine der beiden Annahmen spricht. Rechtliche Würdigung: Die vorläufige…
…in den einzelnen Jahren jedenfalls verwirklicht; lediglich die rechtliche Qualifikation des Sachverhaltes (Beurteilung der Betätigung als Liebhaberei oder Einkunftsquelle) war strittig. Dem Berufungswerber waren in den Jahren 2001 bis 2005 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie Vermietung und Verpachtung zugeflossen, die bei der Ermittlung der…
… 2 Rz. 267ff). Im Sinne der obigen Rechtsausführungen ist zu beurteilen, wann im vorliegenden Fall die Ungewissheit, ob Liebhaberei oder Einkunftsquelle gegeben ist, beseitigt wurde. Hierzu werden - unter Bedachtnahme auf das Berufungsvorbringen, wonach dies bereits in den späten 1990er Jahren, spätestens aber im Jahr 2000…
…Sachverhalt (Erzielung von Einkünften) in den einzelnen Jahren jedenfalls verwirklicht; lediglich die rechtliche Qualifikation des Sachverhaltes (Betätigung als Liebhaberei oder Einkunftsquelle) war strittig. Die im Zuge der Prüfung durchgeführte Sachverhaltsermittlung brachte Tatsachen neu hervor, die der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der vorläufigen und endgültigen Bescheiderlassung noch…
…Der Bw. habe zwar eine Prognoserechnung vorgelegt, wegen des kurzen Zeitraumes sei eine endgültige Beurteilung jedoch nicht möglich gewesen. Da noch ungewiss sei, ob eine Liebhaberei oder Einkunftsquelle vorliege, hätte keine endgültige, sondern - der Unsicherheit Rechnung tragend - nur eine vorläufige Veranlagung vorgenommen werden dürfen. Die…
…Sicht liege kein Grund für eine Bescheidänderung gemäß § 295a BAO vor. Wenn es ungewiss sei, ob die Tätigkeit als Liebhaberei oder als Einkunftsquelle zu qualifizieren sei, seien vorläufige Bescheide zu erlassen. Das sei im vorliegenden Fall nicht geschehen. Es liege auch keine vorzeitige Beendigung vor…
…zu diesem Ergebnis hätte gelangen können. Damit aber fehlte eine Rechtsgrundlage, um die rechtskräftig und rechtsrichtig vorläufig als Einkunftsquelle anerkannte Vermietung endgültig als Liebhaberei (oder als Einkunftsquelle) zu qualifizieren. Folglich war der Berufung stattzugeben und die angefochtenen Bescheide aufzuheben. Zu dieser Beurteilung gelangte die Berufungsbehörde…
…geäußerten Ansicht, wonach ein Betätigungszeitraum von unter 10 Jahren zu kurz ist, um bei einer künstlerischen Tätigkeit in Bezug auf das Vorliegen einer steuerlichen Liebhaberei oder einer Einkunftsquelle eine endgültige Aussage treffen zu können, wird ausdrücklich beigetreten -, ist das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung zutreffend im…
…Nr. 33/1993, zu beurteilen, ob Liebhaberei oder eine Einkunftsquelle vorliegt. Aufwendungen, die der Erreichung einer (anderen) politischen Funktion dienen (zB politisch nicht tätige Person will Landtagsabgeordnete oder Gemeinderat will Bürgermeister werden), sind grundsätzlich als vorweggenommene Werbungskosten zu beurteilen. Diese Kosten sind auch dann abzugsfähig…
…wahrscheinlich oder der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss, so kann die Abgabenbehörde gemäß § 200 Abs. 1 BAO die Abgabe vorläufig festsetzen. Besteht somit hinsichtlich der Einkunftsquelleneigenschaft noch Ungewissheit, so dürfen die betreffenden Bescheide vorläufig ergehen. Ob hiebei vorläufig von Liebhaberei oder vom Vorliegen einer Einkunftsquelle…
…Zeitraum ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) nicht erreichbar, spricht dies von vornherein für Liebhaberei. Lässt die Prognose einen Gesamtüberschuss erwarten, ist die Betätigung prinzipiell eine Einkunftsquelle, es sei denn sie geht von unrealistischen Beträgen aus. Ob vorläufig von Liebhaberei oder einer Einkunftsquelle auszugehen ist, richtet sich danach…
…Zeitraum ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) nicht erreichbar, spricht dies von vornherein für Liebhaberei. Lässt die Prognose einen Gesamtüberschuss erwarten, ist die Betätigung prinzipiell eine Einkunftsquelle, es sei denn sie geht von unrealistischen Beträgen aus. Ob vorläufig von Liebhaberei oder einer Einkunftsquelle auszugehen ist, richtet sich danach…
…Zeitraum ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) nicht erreichbar, spricht dies von vornherein für Liebhaberei. Lässt die Prognose einen Gesamtüberschuss erwarten, ist die Betätigung prinzipiell eine Einkunftsquelle, es sei denn sie geht von unrealistischen Beträgen aus. Ob vorläufig von Liebhaberei oder einer Einkunftsquelle auszugehen ist, richtet sich danach…
…Zeitraum ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) nicht erreichbar, spricht dies von vornherein für Liebhaberei. Lässt die Prognose einen Gesamtüberschuss erwarten, ist die Betätigung prinzipiell eine Einkunftsquelle, es sei denn sie geht von unrealistischen Beträgen aus. Ob vorläufig von Liebhaberei oder einer Einkunftsquelle auszugehen ist, richtet sich danach…
…Zeitraum ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) nicht erreichbar, spricht dies von vornherein für Liebhaberei. Lässt die Prognose einen Gesamtüberschuss erwarten, ist die Betätigung prinzipiell eine Einkunftsquelle, es sei denn sie geht von unrealistischen Beträgen aus. Ob vorläufig von Liebhaberei oder einer Einkunftsquelle auszugehen ist, richtet sich danach…
…Zeitraum ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) nicht erreichbar, spricht dies von vornherein für Liebhaberei. Lässt die Prognose einen Gesamtüberschuss erwarten, ist die Betätigung prinzipiell eine Einkunftsquelle, es sei denn sie geht von unrealistischen Beträgen aus. Ob vorläufig von Liebhaberei oder einer Einkunftsquelle auszugehen ist, richtet sich danach…
…Zeitraum ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) nicht erreichbar, spricht dies von vornherein für Liebhaberei. Lässt die Prognose einen Gesamtüberschuss erwarten, ist die Betätigung prinzipiell eine Einkunftsquelle, es sei denn sie geht von unrealistischen Beträgen aus. Ob vorläufig von Liebhaberei oder einer Einkunftsquelle auszugehen ist, richtet sich danach…