…ist für die Bestimmung des Leistungsortes des Veranstalters, die sich ausschließlich danach orientiert, wo die Veranstaltung den Teilnehmern als Leistungsempfänger dargeboten wird, nicht beachtlich. Die Tatsache, dass nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung der Leistungsort in Deutschland liege, wobei im Übrigen diese Rechtsansicht lediglich unter Bezugnahme…
…Auftrag des Veranstalters organisiert - der Ort maßgeblich ist, wo die jeweilige einzelne Leistung erbracht ("bewirkt", Art. 9 Abs. 2 Buchst. c der 6. EG-Rl.) wird, dh. den Teilnehmern der Veranstaltung dargeboten wird - im D.Z.R. in A. - liegt auch der Leistungsort des Bw…
…für die Pharmaziefirmen" grundsätzlich unter diesen Tatbestand fielen. Nachdem für die Bestimmung des Leistungsortes des Veranstalters - das Gleiche müsse innerhalb der Unternehmerkette auch für den Unternehmer gelten, der die Veranstaltung im Auftrag des Veranstalters organisiert - der Ort maßgeblich sei, wo die jeweilige Leistung erbracht ("bewirkt…
…verstanden, weil die "Organisation von Meetings für die Pharmaziefirmen" grundsätzlich unter diesen Tatbestand fielen. Nachdem für die Bestimmung des Leistungsortes des Veranstalters - das Gleiche müsse innerhalb der Unternehmerkette auch für den Unternehmer gelten, der die Veranstaltung im Auftrag des Veranstalters organisiert - der Ort maßgeblich sei…
…die Veranstaltung im Auftrag des Veranstalters organisiert - der Ort maßgeblich sei, wo die jeweilige einzelne Leistung erbracht ("bewirkt", Art. 9 Abs. 2 Buchstabe c der 6. EG-RL) werde, dh. den Teilnehmern der Veranstaltung dargeboten werde - nämlich in Österreich - liege auch der Leistungsort der Bw…
…vom Veranstalter (oder vom Künstler). Lt. Umsatzsteuergesetz (UStG) §3a Abs. 4 handelt es sich dabei um eine Vermittlungsleistung. Eine Vermittlungsleistung wird an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. Der Leistungsort ist dort, wo der Künstler auftritt. Veranstalter Die Bezahlung des Veranstalters…
…10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994 nicht zur Anwendung gelangen. Da sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 8 lit. a UStG 1994 - künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter - nach dem Tätigkeitsort bestimme, gelange die Generalklausel des §…
…dem diese Dienstleistungen tatsächlich bewirkt werden. Nach Auffassung des Gemeinschaftsgesetzgebers soll nämlich, wenn der Leistende seine Dienstleistungen in dem Staat erbringt, in dem derartige Leistungen tatsächlich bewirkt werden, und wenn der Veranstalter die Mehrwertsteuer, mit der der Endverbraucher belastet werden soll, in dem Staat einnimmt…
…unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter erfasst. Der Meinung der Bw, die Entsorgung von Abfall sei eine Leistung im Zusammenhang mit Messen im Sinne des § 3a Abs. 11 lit. a UStG…
…819). Dem Einwand, bei der - der Reisebewegung zeitlich vorgelagerten - inhaltlichen und organisatorischen Trainingsplanung etc. handle es sich vergleichbar der Vorbereitung eines Vortrags im Ausland (zB in München) - um eine für die Bestimmung des steuerlichen Leistungsortes nicht erhebliche Vorbereitungszeit, überzeugt nicht. Das Honorar für den Vortrag…
…819). Dem Einwand, bei der - der Reisebewegung zeitlich vorgelagerten - inhaltlichen und organisatorischen Trainingsplanung etc. handle es sich vergleichbar der Vorbereitung eines Vortrags im Ausland (zB in München) - um eine für die Bestimmung des steuerlichen Leistungsortes nicht erhebliche Vorbereitungszeit, überzeugt nicht. Das Honorar für den Vortrag…
…zusammenhängenden Tätigkeiten der Ort gilt, an dem diese Dienstleistungen tatsächlich bewirkt werden. Nach Auffassung des Gemeinschaftsgesetzgebers soll nämlich, wenn der Leistende seine Dienstleistungen in dem Staat erbringt, in dem derartige Leistungen tatsächlich bewirkt werden, und wenn der Veranstalter die Mehrwertsteuer, mit der der Endverbraucher belastet…
…wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter) könnte fraglich sein, ob es sich bei der Leistung des Bw um eine solche handelt, die der Veranstaltung einer unterhaltenden Leistung ähnlich ist. Unterhaltende Tätigkeiten sind Leistungen ohne künstlerischen Rang, die auf…
…bewirkt werden: Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaften, des Unterrichts, der Unterhaltung oder ähnliche Tätigkeiten, einschließlich derjenigen der Veranstalter solcher Tätigkeiten sowie gegebenenfalls der damit zusammenhängenden Tätigkeiten". ..... Dem Artikel 9 Abs. 2 lit c entspricht im Wesentlichen § 3a Abs…
…bewirkt werden: Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaften, des Unterrichts, der Unterhaltung oder ähnliche Tätigkeiten, einschließlich derjenigen der Veranstalter solcher Tätigkeiten sowie gegebenenfalls der damit zusammenhängenden Tätigkeiten". ..... Dem Artikel 9 Abs. 2 lit c entspricht im Wesentlichen § 3a Abs…
…Medienwirkung ergibt sich auch aus dem im Berufungsverfahren vorgelegten Schreiben der F. -GmbH. vom 15. November 2006. Strittig ist im gegenständlichen Verfahren die Bestimmung des Leistungsortes für die von der Bw. an die F. AG erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit vorerwähnter Sponsorzusage. Gemäß § 3a Abs…
…6. EG-Rl. entsprechend (arg. "... einschließlich derjenigen der Veranstalter solcher Tätigkeiten sowie gegebenenfalls der damit zusammenhängenden Tätigkeiten, ...") - weit auszulegen und umfasst auch den Organisator solcher Veranstaltungen. Die zuvor genannten sonstigen Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 8 lit. a UStG 1994 werden dort ausgeführt, wo…
…auch nach dem Leistungsgegenstand zum Vorsteuerabzug berechtigen. Nach Ansicht des Finanzamtes berechtigt die Rechnung Nummer 9 nicht zum Vorsteuerabzug, da diesbezüglich der Leistungsort in der Schweiz liege. Gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 wird eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer im Sinne des Abs…
…Rechtsvorschriften. Gegenstand des Unternehmens der Bw. sei der Betrieb eines Reisebüros sowie der Vertrieb von Reisen über das Internet. Der Erwerb von Reisegutscheinen stelle daher typischerweise einen Wareneinkauf dar. Die von der Firma K. erworbenen Reisegutscheine würden durch die Bw. an Veranstalter verschiedener Aktionen ausgegeben…
… Das es keine groben Schwierigkeiten gab ist einzig und allein der professionellen Arbeit des Ordnerpersonals sowie der Friedlichkeit der Besucher zu verdanken. Ich möchte nun meine großen Bedenken an den Veranstalter sowie an alle anderen Beteiligten mitteilen: Die Haftungsfrage in Bezug auf die durch die…