Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Rechtsnachfolgerin nach N.N., Adresse1, vertreten durch die WT-Ges., vom 3. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 6. August 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 und Anspruchszinsen 2004 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma A-GmbH, vertreten durch Mag. K, vom 5. Juli 2004 gegen den Abrechnungsbescheid des Finanzamtes Linz vom 4. Juni 2004 zu StNr. 000/0000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und festgestellt, dass der Abgabenrückstand…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des xy, xyE., vom 13. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes zzz vom 4. März 2011 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
…7 Abs. 1 B-VG) intendieren, verweist die Berufungsbehörde darauf, dass sie wie auch das Finanzamt auf Grund des Legalitätsprinzips (Art. 18 B-VG) an die geltenden Gesetze gebunden ist. Aus all diesen Gründen konnte der Berufung kein Erfolg beschieden sein. Linz, am 13. Jänner…
…VfGH 28.11.2006, G 18/06). Damit tritt eine Versteinerung der Rechtslage ein. Auf Grund des Legalitätsprinzipes (Art. 18 Abs. 1 B-VG) ist der Unabhängige Finanzsenat wie auch das Finanzamt als Verwaltungsbehörde sowohl an die als verfassungswidrig aufgehobene Bestimmung als auch an die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 29. März 2007 betreffend Schenkungssteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. März 2007 setzte…
…91/17/0170, 15.3.2001, 2001/16/0063). Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist aber das im Artikel 18 B-VG verankerte Legalitätsprinzip grundsätzlich stärker als jedes andere Prinzip, insbesondere jenes von Treu und Glauben. Das bedeutet, dass die Gesetzesbindung des Behördenhandelns Vorrang…
…1 B-VG die Rede sein. Ein Verstoß gegen das Legalitätsprinzip liegt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auf der Hand. Die rechtsgrundlose und nicht einmal ansatzweise begründete Erlassung vorläufiger Bescheide führte im gegenständlichen Fall quasi zu einer Festsetzung der Umsatzsteuer unter dem Vorbehalt einer späteren…
…der deutschen Leasingfirma eindeutig nicht um einen befugten Fahrzeughändler handle, weshalb der gemeine Wert die Bemessungsgrundlage darstelle. Das Leaglitätsprinzip gehe dem Grundsatz von Treu und Glauben vor, die Durchsetzung der Rechtsordnung habe auf jeden Fall Vorrang. Außerdem handle es sich bei der NoVA um eine…
…ist Folgendes auszuführen: Nach Art. 18 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Dieser verfassungsmäßig verankerte Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Legalitätsprinzip), der ein wesentliches Merkmal jedes Rechtsstaates darstellt, verpflichtet alle Verwaltungsbehörden - so…
…7. April und 1. Juli 2008) wurde seitens der zuständigen Referentin beim Unabhängigen Finanzsenat im Zusammenhang mit den Auswirkungen des EuGH-Urteiles Lenz auf den Vorrang des Legalitätsprinzips hingewiesen. Eine mündliche Verhandlung habe von Gesetzes wegen nicht verpflichtend stattzufinden, da der Antrag erst in einem…
…EStG 1988 (Anrechnung über das entrichtete Ausmaß hinausgehender ausländischer Steuern) hat der Bw nicht gestellt. Zusammenfassend war somit auf Grund des Legalitätsprinzipes insgesamt von einer umfassenden Bindung der Abgabenbehörden an den im EG-Vertrag festgelegten Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit bei Anwendung der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes auszugehen…
…5.4.2001, 98/15/0158, vom 21.10.2004, 2000/13/0179 und vom 27.2.2003, 99/15/0004) das in Artikel 18 B-VG verankerte Legalitätsprinzip grundsätzlich stärker als jedes andere Prinzip ist, insbesondere jenes von Treu und Glauben (Ritz, BAO³, § 114…
…und unter Abzug der gesetzlich zustehenden Freibeträge sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht zu Recht erfolgte. Aufgrund des Legalitätsprinzips (Art.18 B-VG) ist auch der UFS als Verwaltungsbehörde in diesem Fall sowohl an die als verfassungswidrig aufgehobene Bestimmung als auch…
…und unter Abzug der gesetzlich zustehenden Freibeträge sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht zu Recht erfolgte. Aufgrund des Legalitätsprinzips (Art.18 B-VG) ist auch der UFS als Verwaltungsbehörde in diesem Fall sowohl an die als verfassungswidrig aufgehobene Bestimmung als auch…
…der ausbezahlten Pflichtbeiträge an das Finanzamt zu übermitteln hat und damit für jeden Abgabepflichtigen in einem gleich gelagerten Fall eine Pflichtveranlagung stattfindet. Abschließend ist festzuhalten, dass der unabhängige Finanzsenat wie die übrigen Verwaltungsbehörden aufgrund des Legalitätsprinzips an die geltenden Gesetze bzw. gesetzlichen Bestimmungen gebunden ist…
…4.2001, 98/15/0158 und vom 21.10.2004, 2000/13/0179 und vom 27.2.2003, 99/15/0004) ist aber das in Artikel 18 B-VG verankerte Legalitätsprinzip grundsätzlich stärker als jedes andere Prinzip, insbesondere jenes von Treu und Glauben. Das bedeutet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adr, vertreten durch Dr. Wolfgang Riha, 1010 Wien, Wipplingerstraße 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. Dezember 2006 betreffend Schenkungssteuer zu ErfNrxxx entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…und Glauben keine Bedeutung mehr, weil das Legalitätsprinzip grundsätzlich stärker ist als jeder andere Grundsatz. Durch den Grundsatz von Treu und Glauben wird auch nicht allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit geschützt, da die Behörden verpflichtet…
…sind (bzw ihre Festsetzung zu bestätigen ist), deren erstinstanzliche Festsetzung mit dem angefochtenen Bescheid nach Ablauf der Verjährung erfolgt ist: Eine derart weite Interpretation stünde insb im Gegensatz zum Legalitätsprinzip gemäß Art 18 Abs 1 B-VG, denn damit wäre die Gesetzwidrigkeit der erstinstanzlichen Festsetzung…