…Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Der Verdacht muss sich sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken. Aus den der Beschwerdebehörde vorliegenden Akten ist nicht ersichtlich, welcher tatsächliche Lebenssachverhalt dem angefochtenen Einleitungsbescheid zugrunde liegt. Insbesondere wurden keinerlei Feststellungen dazu getroffen, ob bzw…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…Eine Aufstellung über den Zahlungsfluss wurde von dem Bf. beigelegt. Der Gegenstand eines Einleitungsbescheides besteht nicht in der Feststellung der Tat, sondern in der Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den Verdacht begründen, der Verdächtige könnte ein Finanzvergehen begangen haben (VwGH 21.3.2002, 2002/16/0060…
…dass dann, wenn bestimmte, sich aus der Aktenlage ergebende strafrelevante Fakten (die zur Unterscheidung von anderen Fakten jedenfalls ausreichend konkretisierte Lebenssachverhalte, welche umschreiben, wie M schuldhaft durch ein konkretes tatbildmäßiges Verhalten eine Verkürzung von bestimmten Abgaben in einer bestimmten Höhe herbeigeführt hat) zwar im Einleitungsbescheid…
…gelangt der UFS zur der Auffassung, dass durch Austauschprogramme für Schüler ebenso wie für Studenten besonders qualifizierte Fremdsprachenkompetenz durch den laufenden Konnex mit den jeweiligen Lebenssachverhalten sowie wichtige interkulturelle Bildung erworben werden, wie sie in dieser konzentrierten Form bei einer rein inländischen Schul- oder Hochschulausbildung…
…und liegt keine Entrichtung vor. Wohl jedoch ist dieser besondere Lebenssachverhalt ein entsprechend strafmildernder Aspekt (siehe unten). Anders stellt sich der Sachverhalt für den Voranmeldungszeitraum Jänner 2010 nach Meinung des Berufungssenates dar: Hier hat zwar F ebenfalls nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, des 15…
…lediglich insoweit straffrei, als sie ihre Verfehlung der zur Handhabung der verletzten Abgabenvorschriften zuständigen Behörde oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt. Mit Verfehlung ist offenkundig derjenige Lebenssachverhalt gemeint, dessen in finanzstrafrechtlicher Hinsicht wesentliches Substrat unter einen konkreten Tatbestand des FinStrG subsumiert werden kann (siehe dazu…
…Judikatzitaten). In wieweit eine Abwesenheit "vorübergehend" ist, richtet sich nach Meinung der entscheidenden Behörde nach der üblichen Zeitspanne von ein bloß vorübergehendes Verlassen der Abgabestelle bedingenden Lebenssachverhältnissen. Dabei ist eine Wohnung eine Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetztes, wenn diese Räumlichkeiten vom Empfänger tatsächlich benutzt werden…
…den Urteilsspruch gedeckten Tatsachen, wogegen keine Bindung hinsichtlich der bloß in den Entscheidungsgründen genannten Feststellungen des Gerichtes gegeben ist. Von einem in einem solchen Verfahren festgestellten Sachverhalt darf die Abgabenbehörde in einem nachfolgenden Verwaltungsverfahren nicht abweichen. Die steuerrechtliche Beurteilung des Lebenssachverhaltes, an dessen Feststellung sie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…
Den Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht schon die Tat selbst, sondern vielmehr die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den Verdacht begründen, der Betroffene könnte ein derartiges Finanzvergehen begangen haben. Der Bescheid hat daher das dem Beschuldigten zur Last gelegte, als Finanzvergehen zu qualifizierende Verhalten nur…
…soll, noch näher bezeichnet werden müssen. Dabei scheint eher mehr Großzügigkeit angebracht. Denn die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument langfristiger Planung für ungewisse Lebenssachverhalte. Wollte man dem Vollmachtgeber ein allzu hohes Maß an Genauigkeit bei der Bezeichnung der Angelegenheiten, auf die sich die Vollmacht beziehen soll…
…sowie betreffend die Steuererklärungen für 2004 auf die Zeit zwischen dem 2. November 2005 und dem 16. Februar 2006 einzuschränken. Für das Verständnis des einfachen Lebenssachverhaltes, dass jemand, der - aufgrund seiner eigenen Behauptungen - vom Finanzamt für einen Gewerbebetreibenden und selbständigen Unternehmer gehalten wird und solcherart…
…die Textformulierung ("o.a. Regelungen") selbst natürlich auf die - im Schreiben erläuterten - Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und nicht des Abgabenechtes verweist. Im Übrigen unterscheiden sich die in der ministeriellen Stellungnahme dargestellten Lebenssachverhalte vom Verhalten des SB in einem wesentlichen, aber entscheidenden Punkt: Die…
…für das Unterlassen der Entrichtung der Zahllast gegolten, wobei also offenkundig seine Ehegattin MF mit ihm Rücksprache gehalten hat. Der Berufungssenat gelangt daher in freier Beweiswürdigung hinsichtlich des konkreten Lebenssachverhaltes zu der Feststellung, dass RF vor Fälligkeit der gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlung von der Mangelhaftigkeit der bewussten…
…und 2 FinStrG zu verhängende Geldbuße auf € 16.000,00 abgemildert wird. IV. Im Übrigen wird die Berufung des belangten Verbandes als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Den vorgelegten Akten ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der tangierte Lebenssachverhalt ist eine Wirtschaftsstrafsache, in deren Mittelpunkt Z steht…
…worden sei. Der von der Erstbehörde festgestellte Sachverhalt begnüge sich mit der Wiedergabe der verba legalia. Es werde von der Rechtsprechung der Höchstgerichte verlangt, dass ein Lebenssachverhalt festgestellt werde, der einem gesetzlichen Tatbestand zugeordnet werden könne, was eine Interpretation der anzuwendenden Norm voraussetze. Ergebe der…
…gemäß § 43 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen worden sei. Der Umstand , dass sich der Beschuldigte durch ein und denselben Lebenssachverhalt einer strafbaren Handlung schuldig gemacht habe, welcher durch das Gericht und durch die Finanzstrafbehörden zu ahnden sei, führe dazu, dass…
…gemäß § 19 Abs. 1 KBGG im Jahr 2002 überschritten worden sei. Der Bw. brachte Berufung gegen den Rückzahlungsbescheid für das Jahr 2002 ein und führte aus, dass der Lebenssachverhalt von der Behörde nicht ausreichend ermittelt, sowie unrichtig beurteilt worden sei. Der Bw. betonte, dass er…
…zitiertem Erkenntnis des VwGH die Führung eines Fahrtenbuches nicht unbedingt erforderlich, sondern es sei in Anwendung des § 166 BAO auf den Lebenssachverhalt abzustellen der sich tatsächlich ereignet habe. Eine solche eidesstättige Erklärung könne ergänzend nachgereicht werden. Aufgrund der unzähligen Ein- und Ausreisestampiglien im beigeschlossenen Reisepaß…