Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dörner & Singer, Rechtsanwälte, 8010 Graz, Brockmanngasse 91/1, vom 22. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Juni 2005 betreffend Umsatzsteuer 2002 sowie Einkommensteuer für 2000 bis 2003 im…
…und er daher aus Eigenem im Wesentlichen keine Wohnkosten zu tragen hatte. Der UFS hält es aber nicht für glaubhaft, dass Frau EF darüber hinausgehend weitere Beiträge zum Lebensaufwand des Bw. geleistet haben soll. EF erzielte den entsprechenden Abgabenbescheiden zufolge in den Jahren 1999 bis…
…kann, kann zu einer Schätzung führen (vgl. VwGH vom 31.3.1998, Zl 96/13/0002). Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebenaufwandes ungeklärt ist (VwGH vom 23.2.1994, Zl. 90/13/0075). Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.9.1995, Zl…
…einer Schätzung führen (VwGH 31. März 1998, 96/13/0002; 27. Mai 1998, 95/13/0282,0283). Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist (VwGH 23. Februar 1994, 90/13/0075; 24. Februar 1998, 95/13/0083). Dass jeder Schätzung eine gewisse…
…3.048,03 € beziffert. Rechtlich ist dazu ausführen, dass aus der Sicht des Unabhängigen Finanzsenates deshalb eine Schätzungsberechtigung gegeben ist, weil die Deckung des Lebensaufwandes im streitgegenständlichen Jahr ungeklärt ist. Denn die Bw. hat für das Jahr 2009 lediglich Einkünfte in Höhe von insgesamt…
…genommen worden. Die Zurechnung sei vorgenommen worden, da das erklärte Betriebsergebnis ungeeignet sei, den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Deckung des Lebensaufwandes zu erbringen. Die Aufzeichnungen seien daher sachlich unrichtig. Vom Bw sei immer wieder darauf hingewiesen worden, dass er in bestimmten Bereichen, insbesondere in…
…sind oder solche formellen Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Eine Schätzungsberechtigung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung-Kommentar, RZ 7 zu § 184 und die dort zitierte…
…sich auf diesem Platz kein umsatz- bzw. gewinnträchtiges Unternehmen führen ließe. Auf diesem Standort könnten nur Verluste erzielt werden. Für die externen Mittel zur Deckung des Lebensaufwandes seien nun entsprechende Unterlagen vorhanden. In eidesstattlichen Erklärungen sei festgehalten, dass der Lebensgefährte der Bw im Jahr 2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die Mitglieder Hofrat Mag. Christian Baumgartner, Mag. Gertraud Lunzer und Mag. Harald Österreicher über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk betreffend die…
wurden. Da der Letztgenannte die gegenständlichen Leistungen auch an andere Leistungsempfänger selbständig erbrachte, wäre die Annahme, dass er diese an den Bw. auf Basis von nichtselbständiger Tätigkeit ausführte, als unlogisch anzusehen. Dazu kommt, dass Herr Z die berufungsgegenständlichen Retuschearbeiten in den angemieteten Betriebsräumlichkeiten und mit…
…Zusammenhang auch die Ordnungsmäßigkeit (Vollständigkeit) der vom Bw erklärten Provisionen zu hinterfragen gewesen. Da der strittige Gewinn schon mit dem Minimalbetrag eines (notwendigen) Lebensaufwandes in Widerspruch steht - dabei wurde noch nicht eingerechnet, dass der tatsächliche Aufwand aus den Auslandsreisen des Bw (mit behaupteten Nächtigungen) und…
…einer geringeren Sparleistung jedenfalls bewältigt werden. Die Darstellung der Lebenshaltungskosten kann daher nicht als Basis für die Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb herangezogen werden. b) Mangelnde Mitwirkung Auch wenn die Partei eine Mitwirkungspflicht im Schätzungsverfahren trifft, besteht dennoch keine den Lebensaufwand betreffende Beweisvorsorgepflicht (vgl. Ritz…
…Finanzamt anerkannt wurden. Aus diesem Grund sei das Geld nicht angespart, sondern für die Tochter und dem Lebensaufwand verwendet worden und stehe daher nicht mehr zur Verfügung. 2) Inhalt des Aktes des Finanzamtes: Aus Inhalt der vorgelegten Akten geht hervor, dass dem Bw. hinsichtlich der…
…Er ersuche daher den geforderten Betrag in Höhe von € 1.931,83 nachzusehen. Diesem Ansuchen legte der Bw für die Jahre 2006 -2007 und die Monate Jänner bis Mai 2008 Einnahmen - Ausgabenaufstellungen bei (in denen jedoch keine Kosten für den unmittelbaren Lebensaufwand (wie Lebensmittel…
…Es sei ihr dabei nicht möglich, allein mit den Sozialhilfeleistungen ihren behinderungsbedingt höheren Lebensaufwand zu decken. Die Sozialhilfeleistung zur Deckung des Lebensaufwandes betrage € 379,59 monatlich. Die Sonderzahlungen in Höhe von vier Mal € 116,50 dienten zur Deckung des Aufwandes für Heizung und…
…für Wohnraum keine Kosten anfielen. Wesentlich höher wären dem gegenüber die laufenden in Österreich anfallenden Kosten, worunter neben dem laufenden Lebensaufwand auch noch Kosten für den in Österreich befindlichen PKW, Betriebskosten für das Haus und Beiträge zur gewerblichen Sozialversicherung anfielen. Insgesamt würden von den gesamt…
…keine Unbilligkeit zu sehen. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. das Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung, er sei nach wie vor nur Bezieher einer Mindestpension mit einem erhöhten Lebensaufwand, da er wegen eines Magenleidens Diätkost einhalten müsse, was eine zusätzliche monatliche Ausgabe von ca…
…Transportunternehmen. In Österreich wäre hiefür der Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe maßgebend. In diesem Kollektivvertrag sei in der Lohn- und Zulagenordnung unter Punkt C "Tages- und Nächtigungsgelder, Zulagen" folgender Dienstreisebegriff formuliert: "Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand bei Dienstleistungen außerhalb des Dienstortes (Betriebsstätte, Werksgelände, Lager, usw…
…2005 durchgeführten abgabenbehördlichen, auf Kontrollmitteilungen, denen zufolge der Bf. sein Gewerbe fortlaufend ausübe, dabei weiterhin Umsatzsteuer in Rechnung stelle und offenbar daraus seinen Lebensaufwand bestreite, basierenden Schätzungen (Umsatz bzw. Einkünfte) in Rechtskraft erwachsen. Ein derartiges Verhalten begründe den Verdacht einer versuchten Abgabenhinterziehung bzw., indem jahrelang…
…Berufung vom Finanzamt auf Grund dieses Gutachtens als unbegründet abgewiesen. Der dagegen eingebrachte Vorlageantrag vom 6.4.2006 wird im Wesentlichen mit einem durch die Krankheit der Tochter bedingten erhöhten nicht zumutbaren finanziellen Lebensaufwand begründet. Mit Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 25.6.2007 wurde…