…gemäß § 39 Abs 1 FBG bei Konkursabweisung mangels eines zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichenden Vermögens als aufgelöst gilt und daher mangels Vermögens von Amts wegen zu löschen ist, sind davon nicht erfasst. Die Löschung gemäß § 40 Abs 1 FBG sowie die im Firmenbuch gemäß § 39…
…Betriebsprüfung Hinweise vorgefunden hätte, dass A bereits im Jahre 2006 über die erfolgte Löschung der B-Ltd . Bescheid bewusst habe: Schriftstücke, beispielsweise Aufforderungen, bestimmte Dinge nachzureichen und dergleichen, habe er nicht vorgefunden. Grundsätzlich seien die Vorschriften im englischen Firmenbuch sehr streng, was landläufig unbekannt zu…
…haftungsgegenständlichen Abgabenschulden seien der GmbH bereits vorgeschrieben, jedoch von dieser nicht entrichtet worden. Die Haftung könne auch noch dann geltend gemacht werden, wenn der Vertretene nicht mehr existiere (VwGH 29.6.1999, 98/14/0171). Die Löschung der Firma im Firmenbuch stehe der Inanspruchnahme des…
…Firma a) kein Auftrag zur Einbringung einer Berufung rechtsgültig erteilt, b) keine Berufung rechtsgültig eingebracht und c) keine Berufungsentscheidung zugestellt werden kann: Als Berufungswerberin und Adressatin der Berufungsentscheidung scheidet eine Gesellschaft aus, wenn sie eine, den Rechtsformzusatz "OHG" enthaltende, Firma verwendet. Durch die Löschung der…
…Zweckmäßigkeitserwägung, wonach die Geltendmachung der Haftung eine geeignete Maßnahme sei, um den endgültigen Abgabenausfall zu verhindern (vgl. UFS 06.05.2010, RV/0492-L/09). Angesichts der Tatsache, dass die Haftung erst nach mehr als zehn Jahren nach Löschung der N. im Firmenbuch ausgesprochen wurde…
…dem Zeitpunkt der Löschung der KEG seine rechtliche Stellung als Gesellschafter verloren hat und er somit für Abgaben, die nach dem 25. Jänner 2002 fällig geworden sind nicht nach § 12 BAO haftbar gemacht werden kann. Die Nebengebühren teilen das Schicksal der Abgabe. In der am…
…Frau J.O. die "Löschung des Vermerkes (5 Jahre) in meinen Akten" (gemeint Eintragung im Finanzstrafregister). Sie sei am 4.11.2005, also am Tag der Tat, gar nicht in der Firma gewesen sondern im Krankenstand und zu Hause im Bett gelegen. Ihren Krankenstand könne…
…6.2001 und die Löschung vom 13.8.2001 nicht erfolgt", weil deren Sachverhaltsannahmen, nämlich dass die Gesellschafter wegen ihrer Vermögenslosigkeit keine werthaltigen Besicherungen anbieten und auch mit keinem nennbaren Einbringungserfolg als Haftungsschuldner herangezogen werden könnten, nicht zutreffend gewesen wären. In der gegen diesen Bescheid…
…Mit Bescheid vom 17. Februar 2010 verfügte das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt die Löschung von Abgabenschuldigkeiten von Herrn A.B. (in weiterer Folge: Bw.) in Höhe von € 62.999,65 gemäß § 235 Abs. 1 BAO gegen jederzeitigen Widerruf mit der Begründung, dass die vereinbarte…
…über den Widerruf der Löschung ergangen sei und Abgabenschuldigkeiten aus der Zeit vor der Firmenübernahme vorgeschrieben worden seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 235 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht…
…die amtswegige Löschung im Firmenbuch schon vor dem Berufungsverfahren beantragt worden sei. Es sei derzeit KEIN Verfahren auf amtswegige Löschung anhängig! Die weitere Annahme, dass eine betriebliche Tätigkeit seither nicht erblickt werden könne, lasse den KöSt-Bescheid 2004 außer Acht, wonach die Einkünfte der Bw…
…6.2001 und die Löschung vom 13.8.2001 nicht erfolgt", weil deren Sachverhaltsannahmen, nämlich dass die Gesellschafter wegen ihrer Vermögenslosigkeit keine werthaltigen Besicherungen anbieten und auch mit keinem nennbaren Einbringungserfolg als Haftungsschuldner herangezogen werden könnten, nicht zutreffend gewesen wären. In der gegen diesen Bescheid…
…fungierte WR. Daneben übte auch der Berufungswerber (Bw.) diese Funktion in der Zeit vom 15.4.1988 bis 26.4.1996 (Löschung der Funktion im Firmenbuch) aus. In einem Umlaufbeschluss vom 14.7.2001 kamen die beiden Gesellschafter (WR und der Bw.) überein, dass WR…
…Flugzeug sei der Bevollmächtigten der Bw, der Firma J.AG, am 5. August 2006 übergeben und durch diese nach Österreich verbracht worden. Am 12. September 2006 sei es wieder in die USA überstellt worden. Dies sei auch aus der Bescheinigung über die Löschung der (Anmerkung…
…der im Firmenbuch für die Zeit vom 1.3.2001 bis zum 22.6.2004 (Löschung der Funktion aufgrund eines am 17.6.2004 eingelangten Antrages) als handelsrechtlicher Geschäftsführer ausgewiesen wurde. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Graz-West vom 25.3.2009 wurde über das Vermögen…
…den Unabhängigen Finanzsenat über. Vor Entscheidung über diese Berufung wurde Einsicht in das Firmenbuch genommen. Daraus war ersichtlich, dass die Berufungswerberin durch den Einbringungsvertrag und Anwachsungsvertrag vom 5. April 2006 aufgelöst wurde. Am 1. Juni 2006 wurde die Löschung der Berufungswerberin sowie die Vermögensübernahme gemäß …
…die Firma durch den Geschäftsführer den Konkursantrag beim Handelsgericht Wien. Es folgte am 19.05.2000 die Eröffnung der Insolvenz und am 18.05.2004 die Bekanntgabe der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Anschließend wurde am 27.08.2004 die amtswegige Löschung der Firma im Firmenbuch durchgeführt…
…Steuerzahlungspflicht nicht nachgekommen. Diverse Vorhalte der ungarischen Finanzbehörde blieben unbeantwortet. Auch der Abholer G. C. oder ein Zustellungsbeauftragter konnte von der ungarischen Behörde nicht ausfindig gemacht werden. Die ungarische Behörde würde bei weiterer Erfolglosigkeit ihrer Bemühungen die Löschung der Firma beim Firmengericht veranlassen. Auffallend ist…
…Abgabenforderung bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel benachteilige und nicht anteilig zur Befriedigung aller fälligen Verbindlichkeiten verwende. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben wäre erwiesen durch die Zurückweisung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie durch die Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch infolge Vermögenslosigkeit. Da der Bw…
…Betrag von -9.133,92 Euro auf dem Abgabenkonto der Bw. Mit Bescheid vom 26. Juni 2009 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für diesen Voranmeldungszeitraum mit -5333,62 Euro (Abgabennachforderung 3.800,30 Euro) fest. Die Begründung lautet: Da die Firma F-GmbH (...) über keine…