…Erörterungstermins wurde mit den Parteien des Berufungsverfahrens die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert und hinsichtlich folgender Punkte Einigkeit erzielt bzw. die Klärung noch offener Fragen zum Sachverhalt vereinbart: Die geltend gemachten Kosten für Reisen bzw. Kongresse stehen nicht mit der Dissertation - wie ursprünglich vom Bw…
…Aktentasche für Büro" nicht dazu führt, demselben den Status eines ausschließlich betrieblich bzw. beruflich benutzten Arbeitsmittel zu verschaffen. Demzufolge war der Einkommensteuerbescheid 2005 in diesem Streitpunkt - via Nichtberücksichtigung des Betrages von 190 € als Werbungskosten - zu Ungunsten des Bw. abzuändern. 4. Aufwendungen für Fortbildungsreisen als…
…für Büro bzw. Arbeitszimmer und dessen Einrichtungsgegenstände sei nicht möglich, weil das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstelle. Auch die Kosten für die Fortbildungsreisen nach Zug und New Orleans seien nicht abzugsfähig, da ein sog. "Mischprogramm" vorliege bzw. die Unterlagen für…
…ausgegangen; es habe der private repräsentative Charakter überwogen. Die Kriterien für Studien- und Fortbildungsreisen seien nicht vorgelegen. Des Weiteren seien die beantragten Kosten für doppelte Haushaltsführung iHv € 6.120,00 nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Die Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Dienstwohnung für Strom, Heizung…
…Gruppe 3 mit LH727 um 23:35 Uhr von Shanghai | | via München nach Wien | (Reisetechnisch bedingte Programmoptimierungen und -änderungen bleiben vorbehalten.) Das Finanzamt versagte die einkommensteuerrechtliche Anerkennung dieser Kosten als Werbungskosten und beurteilte diese als Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des …
…Aufteilung der Werbungskosten für 2009 bei der Kennziffer 724 ebenfalls korrigiert worden. In den jeweils gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheiden betreffend Einkommensteuer 2007 vom 11. September 2009 und Einkommensteuer 2008 und 2009 vom 3. März 2011 versagte das FA allen Kosten im Zusammenhang…
…stellen die Kosten dafür weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar. Laut Einreichplan (Akt Prüfer Seite 19) handelt es sich bei den berufungsgegenständlichen Räumlichkeiten um ein Zimmer im Erdgeschoss des Elk-Fertighauses, das von außen entweder durch die Eingangstür für das gesamte Haus über eine Diele und…
…Rz 1651) in Bezug auf die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für Studien- bzw. Fortbildungsreisen - insbesondere solcher, die in das Ausland unternommen und dementsprechend mit im Vergleich zu Inlandsreisen höheren Aufwendungen verbunden sind - in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass deren Kosten grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung iSd…
…vgl. etwa die Erkenntnisse vom 19.10.1999, 99/14/0131, und vom 24.4.1997, 93/15/0069) zu Recht erkannt, dass Kosten einer solchen Reise grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 sind…
…haben sich für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fortbildungsreisen folgende Grundsätze etabliert: Zur steuerlichen Anerkennung von Studienreisen hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa das hg. Erkenntnisse vorn 19. Oktober 1999, 99/14/0131) entschieden, dass Kosten einer Studienreise des Steuerpflichtigen grundsätzlich Aufwendungen für die…
…September 2001 Die Belege über die geltend gemachten Kosten von 7.612,70 S seien einzureichen. Es sei die diesbezügliche Ausschreibung des Pädagogischen Institutes einzureichen. Des Weiteren werde das genaue Programm der Studienreise benötigt. Es sei nachzuweisen, dass der Besuch der Veranstaltung für den Bw…
…Alternativmediziner - veranlasst gewesen ist, die dafür geltend gemachten Kosten entgegen dem Aufteilungsverbot des § 20 EStG 1988 (schätzungsweise) zur Hälfte als Betriebsausgaben anerkannt hat. Dem lagen, soweit dies im Rahmen der noch aufrecht erhaltenen Berufungspunkte für das fortgesetzte Verfahren von Belang ist (s. Niederschrift zur Berufungsverhandlung…
…Z 2 lit. a EStG 1988 sind Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufes erfolgen, nicht abzugsfähig. Kosten einer Fortbildungsreise sind nach Literatur und Rechtsprechung nur dann abzugsfähig, wenn die…
…Bw. bescheinigt wurde, dass diese für die Teilnahme an der Geräteschulung in Bonn, bei welcher es sich um eine Dienstfreistellung ohne Kostenersatz gehandelt hat, keinerlei Kosten vom Klinikum Klagenfurt ersetzt bekommen hat (mit Verweis auf SAP-Auszug über Dienstreisekostenersätze an die Bw. in den Kj…
…Fortbildungsveranstaltungen, kulturelle Vortragsveranstaltungen sowie einen Tagesausflug umfassenden Fortbildungsreise für Englischlehrer nach Dublin Folgendes ausgesprochen: "Zur Klärung der Veranlassungsbeiträge bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise gelten nach Auffassung des BFH auch nach der geänderten Rechtsprechung des Großen Senats die früher entwickelten Abgrenzungsmerkmale grundsätzlich weiter. Haben nicht nur…
…wird die Bescheidbegründung wiederholt; im Fall einer Stattgabe wäre der Ersatz des DG abzuziehen. Die Kosten für die Regale (Arbeitszimmer) und die bisher nicht berücksichtigten Tagesgebühren könnten nach Ansicht der Amtspartei als Betriebsausgabe anerkannt werden. Dies entfalte jedoch keinerlei steuerliche Wirkung, da die Einkünfte aus…
…Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Gemäß § 132 Abs 1 BAO sind Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sieben Jahre aufzubewahren; darüber hinaus sind sie noch so lange aufzubewahren, als sie für die Abgabenerhebung betreffende anhängige…
…ist von einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich auszugehen (VwGH vom 13.12.1988, 88/14/0002). Die Abzugsfähigkeit der Kosten einer Weinreise als Fortbildungsreise läge also nur dann vor, wenn die Reise die oa. Voraussetzungen erfüllt und damit ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich…
…Aus der (kursorischen) Begründung des angefochtenen Bescheides ist entnehmbar, dass die - geltend gemachten -Kosten der Studienreise "für Profil und Kunstkatalog" nicht als Werbungskosten anerkannt wurden. Dies ist im Hinblick auf "Profil" und ,,Kunstkatalog" deshalb akzeptierbar, weil der Nachweis der rechtmäßigen Geltendmachung im Unverhältnis zu den…
…Fortbildungsreise in einem Kausal- und Sachzusammenhang iSd. § 20 Abs. 2 EStG stehen. Zusammenfassung Folgende Werbungskosten sind somit in Abzug zu bringen: | Werbungskosten | EURO | I. Großes Pendlerpauschale -20km f. 10 M | 285,00 | II. Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung 1. Kosten für…