Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/0159-L/04
Auslandsreisen eines Kunsterziehers
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0159-L/04vom 18.04.2005Teil 1 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der
unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch
Grazer Treuhand SteuerberatungsGmbH & Partner KEG, gegen die Bescheide des
Finanzamtes Freistadt betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer für das Jahr
2001 nach in Linz am 18. April 2005 durchgeführter
mündlicher Verhandlung entschieden:
Die
Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid wird als unbegründet
abgewiesen.
Der
Umsatzsteuerbescheid bleibt unverändert.
Der Berufung
gegen den Einkommensteuerbescheid wird teilweise Folge gegeben.
Die
Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen:
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Bemessungsgrundlage
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Abgabe
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Jahr
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Art
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Höhe
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Art
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Höhe
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2001
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Einkommen
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177.300,00 S
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Einkommensteuer
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1.079,61 €
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abzüglich anrechenbarer
Lohnsteuer
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-1.738,10 €
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Gutschrift
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-658,50 €
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Obige
Gutschrift ergibt in ATS: -9.061,00
|
Diese sind
auch den dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage
angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen
Bestandteil dieses Bescheidspruches.
Rechtsbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist gemäß
§ 291
der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht
zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen
nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den
Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die
Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich
bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die
Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich
bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer
unterschrieben sein.
Gemäß
§ 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das
Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung
(Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu
erheben.
Entscheidungsgründe
Der Bw. erzielte im Berufungsjahr Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit als Lehrer sowie Einkünfte aus
selbständiger Arbeit aus dem Abhalten von Malkursen, der Lehrtätigkeit
an einer Waldorfschule in Bildnerischer Erziehung und dem Verkauf von Bildern
als freier Künstler.
In der Einkommensteuerklärung für das Jahr 2001
wurden die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit -31.256,00 S,
die Werbungskosten im Hinblick auf die nichtselbständige Tätigkeit mit
29.131,00 S angegeben.
In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2001
wurde als Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen ein Betrag von 127.358,51 S
angegeben, davon würden 26.159,11 S steuerfrei ohne Vorsteuerabzug
gemäß
§ 6 Abs. 1 Z 11a UStG 1994 sein. Von obiger
Bemessungsgrundlage würden 23.926,67 S auf 20 % Normalsteuersatz,
77.272,73 S auf 10 % ermäßigter Steuersatz entfallen.
Abziehbare Vorsteuer wurde in Höhe von 12.326,75 S
beantragt. Die im Zuge der Erklärungen eingereichte
Überschussrechnung 2001 unterteilt die Einnahmen brutto in folgende
Punkte:
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Bilderverkauf
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10%
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85.000,00 S
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Honorare
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20%
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28.712,00 S
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Honorare Waldorf
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0%
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26.159,11 S
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139.871,11 S
Die Ausgaben brutto würden in Summe 171.127,53 S
ausmachen und sind nicht nach Einnahmenkategorien unterteilt. Aus der
Beilage zur Umsatzsteuererklärung geht unter Anderem Folgendes
hervor:
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Erlöse
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Bilderverkauf 10%
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77.272,73 S
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Honorare 20%
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23.926,67 S
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Honorare 0%
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26.159,11 S
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127.358,51 S
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steuerfrei § 6 Abs. 1 Z 11a
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-26.159,11 S
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101.199,40 S
Im Hinblick auf Reisekosten/NSA wurden folgende
Aufstellungen eingereicht:
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21.-23.2.
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Ausstellungsbesuche
München
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3 T/486,00 S
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1.458,00 S
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2 N/384,00 S
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768,00 S
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620 km/4,90 S
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3.038,00 S
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Material für Unterricht 56,50 DM
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395,50 S
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5.659,50 S
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17.-20.4.
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PI-Seminar,
Berlin
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4 T/486,00 S
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1.944,00 S
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Fahrt und Hotel
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3.331,00 S
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5.275,00 S
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5.-8.7.
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Symposion,
Dresden
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4 T/486,00 S
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1.944,00 S
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2 N/384,00 S
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768,00 S
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Hotel 99,00 DM
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693,00 S
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Beitrag 40,00 DM
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280,00 S
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Bahn
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1.742,00 S
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5.427,00 S
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15.-19.9.
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Biennale
Venedig
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5 T/492,00 S
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2.460,00 S
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Fahrt und Hotel
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4.680,00 S
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Eintritte 66.500,00 Lire
|
472,70 S
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|
7.612,70 S
In Summe würden sich folglich 23.974,20 S
ergeben.
Mit Ergänzungsvorhalt vom 9. September 2003 wurde der
Bw. durch die Abgabenbehörde erster Instanz aufgefordert, unter Anderem
folgende Fragen zu beantworten und Unterlagen einzureichen: Reisekosten
nichtselbständige Tätigkeit: Bitte um Vorlage der Ausgabenbelege,
Kursprogramme und eventuell Stundenpläne des Seminars in Berlin und des
Symposiums in Dresden, sowie einer Bestätigung des Dienstgebers über
die berufliche Erforderlichkeit dieser Reisen. Seien vom Dienstgeber
Ersätze gewährt worden? Wenn ja, in welcher Höhe?
Mit Schreiben vom 17. September 2003 wurden folgende
Unterlagen eingereicht:
Eine Aufstellung über die Fahrten im Jahr 2001 ergibt
folgende relevante Angaben für die geltend gemachten Werbungskosten:
21. - 23. Februar 2001, Abfahrt 8.00 Uhr,
Rückkunft 23.00 Uhr, 620 km, München, Ausstellungsbesuch.
17. - 20. April 2001, Berlin,
PI-Seminar.
5./6. Juli - 7./8. Juli 2001, 1.742,00 S Dresden,
Hygienemuseum Symposium.
15. - 19. September 2001, Venedig,
Biennale.
Unter anderem wurde auch folgende Auflistung
eingereicht:
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München
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5.659,50 S
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Dresden
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5.427,00 S
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Venedig
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7.612,70 S
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Berlin
|
5.275,00 S
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23.974,20 S
Im Hinblick auf das Seminar in Berlin wurde
folgende Aufstellung eingereicht:
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17. - 20. April 2001
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4 Tage/486,00 S
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1.944,00 S
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Fahrt + Hotel
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3.331,00 S
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5.275,00 S
Des Weiteren die Kopie eines Bahnfahrscheins von
Berlin nach Wels, Kostenpunkt 232,90 DM, Gültigkeit 20. April 2001
- 19. Juni 2001.
Des Weiteren eine Seminarinformation des Pädagogischen
Institutes des Bundes in Oberösterreich im Hinblick auf das Seminar Berlin,
17. April 2001, 22.45 Uhr bis 22. April 2001,
17.50 Uhr, Exkursion. Die Abfahrt würde in Linz um 23.18 Uhr
stattfinden, die Rückkunft in Linz am 22. April um 17.50 Uhr, das
Detailprogramm werde vor Ort bekannt gegeben. Die beiliegende Teilnehmerliste
ergibt, dass es sich bei den Teilnehmenden ausschließlich um Lehrer
handeln würde.
Des Weiteren eine Bestätigung des
Österreichischen Verkehrsbüros, wonach für die Bahnpauschalreise
Berlin 17./18. - 22. April 2001 für den Bw. der Bahnanteil,
Fahrkarte 2. Klasse, ab Linz 2.000,00 S betragen hätte.
Im Hinblick auf das Symposium in Dresden wurde folgende Aufstellung
eingereicht:
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5. - 8. Juli 2001
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4 Tage/486,00 S
|
1.944,00 S
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2 Nächtigungen/384,00 S (Zug)
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768,00 S
|
Hotel 99,00 DM
|
693,00 S
|
Beitrag 40,00 DM
|
280,00 S
|
Bahn
|
1.742,00 S
|
|
5.427,00 S
Des Weiteren die Kopie eines Bahntickets von Linz
nach Dresden und retour vom 5. Juli 2001, 21.00 Uhr.
Diesbezüglich eine Rechnung eines Hotels in Dresden vom
7. Juli 2001 über eine Übernachtung vom 7. Juli 2001
auf 8. Juli 2001 in Höhe von 99,00 DM. Zusätzlich eine
handschriftliche Quittung über 40,00 DM für den Tagungsbeitrag
Fachtagung "Der (im-)perfekte Mensch" vom 6. Juli 2001.
Des Weiteren folgende Kurzzusammenfassung des Programmes
der internationalen öffentlichen Tagung "Der (im-)perfekte Mensch: Zwischen
Anthropologie, Ästhetik und Therapeutik":
"In Kooperation mit
Deutsche Behindertenhilfe-Aktion Mensch
e.V.
Kulturwissenschaftliches
Seminar der Humboldt-Universität zu Berlin
Interdisziplinäres Zentrum
für Historische Anthropologie, Freie Universität
Berlin
6. und
7. Juli
2001
Deutsches
Hygiene-Museum Dresden
Menschen sind nicht
perfekt oder imperfekt, versehrt oder unversehrt. Es gibt kein 'Maß aller
Dinge', das der Mensch für sich beanspruchen könnte. Der Mensch selbst
erscheint vielmehr als 'versehrter Maßstab' (Friedrich Nietzsche), der die
historische, soziale und biologische Gestalt des menschlichen Körpers
verändert.
Kulturwissenschaftler und
Anthropologen, Bürgerrechtler und Künstler, behinderte und
nichtbehinderte Menschen fragen auf der Tagung nach der sozialen Macht von
Normen, nach der Geschichte gesellschaftlicher Normalität und ihrer
kulturellen Konstruktion: Woran bemißt sich Mensch-Sein? Warum und wie
wird Abweichendes ausgeschlossen? Gibt es eine Möglichkeit, sich selbst als
offen, als Nicht-Ganzes zu akzeptieren?
Die noch junge
Wissenschaftsdisziplin 'Disability Studies' hat vor allem in den USA begonnen,
die Geschichtlichkeit des behinderten Körpers zu untersuchen, Vertreter der
neuen Fachrichtung werden sich zum ersten Mal in Deutschland
vorstellen."
Diesbezüglich liegt folgendes Programm
vor:
"
Freitag,
6. Juli 2001
|
12.00
Uhr
|
Sonderführung
durch
die Ausstellung 'Der (im-)perfekte Mensch'
|
13.00
Uhr
|
Begrüßung
Klaus
Vogel, Direktor des Deutschen
Hygiene-Museums
Heike Zirden,
Kuratorin der Ausstellung 'Der (im-)perfekte Mensch', Leiterin Presse-,
Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung, Aktion Mensch e.V.,
Bonn
|
13.15
Uhr
|
Einführung
Prof.
Dr. Thomas Macho
Prof. Dr.
Dietmar Kamper
|
13.30
Uhr
|
Historische Paradoxien
der Normalisierung
Prof. Dr. David
T. Mitchell (Director, Interdisciplinary Disability Studies
Ph.D.
Program & Associate
Professor, Department of Disability and Human Development, University of
Illinois at Chicago) und
Prof.
Dr. Sharon Snyder (Assistant Professor, Department of Disability and Human
Development, University of Illinois at
Chicago)
'Subnormal Nation': The
Making of a U.S. Disability Minority, 1890 - 1930
Prof. Dr.
Theresia Degener, LL.M. (Rechtswissenschaftlerin am Fachbereich
Heilpädagogik, Evangelische Fachhochschule Rheinland - Westfalen
- Lippe,
Bochum)
Behinderung als
rechtliche Konstruktion
Prof. Dr. Peter
Berz (Seminar für Ästhetik, Humboldt-Universität zu Berlin)
und
Dr. Matthew W. Price (Ph.D.
Stanford University, Forschungsstipendiat am Max-Planck-Institut für
Wissenschaftsgeschichte,
Berlin)
Ersatzglieder. Georg
Schlesinger und die Normierung des Ersten Weltkrieges
|
15.30
Uhr
|
Pause
|
16.00
Uhr
|
Ästhetik: 'Der
versehrte Maßstab'
Prof. Dr.
Rosemarie Garland Thomson (Professor of English, Howard University, Washington,
D.C.)
Narratives of Deviance and
Delight:
Staring at Julia
Pastrana, the 'Extraordinary Lady'
Prof. Dr. Thomas
Macho
(Kulturwissenschaftliches
Seminar, Humboldt-Universität zu
Berlin)
Abweichung und
Idealmaß: Zur Funktionalisierung der Gesichter in der Moderne
Dr. Peter Radtke
(Schauspieler und Autor,
Geschäftsführer
Arbeitsgemeinschaft
Behinderung und Medien e.V.,
München)
Sich zur Schau
stellen: Theaterarbeit und Behinderung
|
18.00
Uhr
|
Imbiß
|
19.30
Uhr
|
Der Turmbau zu
Babel
Sprachen - Zeichen
- Gebärden
Podiumsdiskussion
u.a. mit
Prof. Dr. Renate
Fischer (Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation
Gehörloser, Hamburg)
Prof. Dr. Sharon
Snyder (Assistant Professor, Department of Disability & Human Development,
University of Illinois at Chicago)
Gebärdensprachpoesie
Performance
Samstag,
7. Juli 2001
|
09.00
Uhr
|
Therapeutik:
Widersprüche der Emanzipation
Prof. Dr. Karl
Sperling (Institut für Humangenetik der Charité Berlin, Vorsitzender
Deutsche Gesellschaft für
Humangenetik)
Warum ist der
Mensch (im-)perfekt?
Prof. Dr. Anne
Waldschmidt (Professorin für Sozialwissenschaft, Evangelische
Fachhochschule
Nürnberg)
Die
Normalisierung der Abweichenden: Heil- und Sonderpädagogik im Zeichen der
Biomacht
Dr. Thomas
Becker (Soziologe am Kulturwissenschaftlichen Seminar, Humboldt-Universität
zu Berlin)
Zum Verhältnis
von Individualisierung und Normalisierung
|
11.00
Uhr
|
Pause
|
11.30
Uhr
|
Anthropologie:
'Blinde Flecken' und Perspektiven der Historisierung
Prof. Dr.
Dietmar Kamper (Interdisziplinäres Zentrum für Historische
Anthropologie, Freie Universität
Berlin)
Der Mensch als
Schicksal, Zufall und Gefahr, Historische Anthropologie
Bernd Kebelmann
(Schriftsteller,
Waltrop)
Performance als
Lebenskunst - Körperbewusstsein in der
Augenscheingesellschaft
Prof. Dr.
Rosemarie Garland Thomson (Professor of English, Howard University, Washington,
D.C.)
Perspectives of
Historization"
Mit Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2001
vom 1. Oktober 2003 wurde in der Form von der Erklärung abgewichen, als
dass die Vorsteuern gemäß
§ 12 Abs. 3 iVm Abs. 4 und 5 UStG 1994
um 2.531,91 S gekürzt worden sind. Dies wurde wie folgt
begründet:
Da gemäß
§ 12 Abs. 3 UStG 1994 der
Vorsteuerabzug für unecht steuerbefreite Umsätze ausgeschlossen sei,
seien die Vorsteuern gemäß
§ 12 Abs. 4 und 5 UStG im
Verhältnis der zum Abschluss vom Vorsteuerabzug führenden
Umsätzen zu den übrigen Umsätzen gekürzt worden.
Mit 1. Oktober 2003 wurde der Einkommensteuerbescheid
für das Jahr 2001 erlassen, wobei im Gegensatz zur Erklärung die
Werbungskosten nur in Höhe von 5.157,00 S anerkannt worden sind.
Dieser wurde wie folgt begründet:
Nichtanerkennung der als Werbungskosten beantragten
Studienreisen:
Kosten einer Auslandsreise seien grundsätzlich
Aufwendungen für die Lebensführung, außer sie seien
ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst. Die
(nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien-
und Geschäftsreisen sei durch Anlegung eines strengen Maßstabs
festzustellen (VwGH vom 13.12.1988, 88/14/0002). Würden bei einer
derartigen Reise (auch) private Belange eine Rolle spielen, so seien die
Reisekosten insgesamt nicht absetzbar (Aufteilungsverbot). Eine steuerlich nicht
beachtliche Reise liege etwa vor, wenn eine Geschäftsreise mit einer
Erholungsreise verbunden werde. Dies sei dann der Fall, wenn eine
Geschäftsreise gleichzeitig eine Erholungsreise darstelle, also zB an eine
Geschäftsreise ein Urlaub "angehängt" werde (VwGH 17.2.1999,
94/14/0012). Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen
Veranlassung müssten folgende Voraussetzungen vorliegen (VwGH 6.10.1976,
1608, 1695/76; vgl. auch VwGH 3.5.1983, 82/14/0154, betreffend Reise eines
Geographieprofessor nach Großbritannien, VwGH 3.5.1983, 82/14/1297,
betreffend Toskana-Reise einer Mittelschullehrerin für Geographie und
Geschichte, VwHG 26.6.1990, 89/14/0106, betreffend USA-Reise eines HAK-Lehrers
für Volks- und Betriebswirtschaft, VwGH 16.7.1996, 92/14/0133, betreffend
London- und Berlinreise einer AHS-Lehrerin für Latein und Geschichte, VwGH
24.4.1997, 93/15/0069, betreffend Spanien-Reise einer Richterin, VwGH 22.9.2000,
98/15/0111, betreffend Japan-Reise eines Geographielehrers:
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1.
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Planung und Durchführung der Reise würden
entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in
einer Weise erfolgen, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche
Bedingtheit einwandfrei erkennen lassen würde.
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2.
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Die Reise müsse nach Planung und Durchführung
dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die
eine einigermaßen konkrete Verwertung in seinem Beruf zulassen würden
(VwGH 27.5.1999, 97/15/0142).
|
3.
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Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssten
derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer
der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen abgestellt sein, dass sie jeglicher
Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich
interessierte Teilnehmer entbehren würde (VwHG 18.3.1992, 91/14/0171; VwGH
22.4.1994, 92/14/0042; VwGH 31.5.2000, 97/13/0228).
|
4.
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Allgemein interessierende Programmpunkte dürften
zeitlich gesehen nicht mehr Raum als jenen einnehmen, der während der
laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als
beruflichen Tätigkeiten verwendet werde. Dabei sei von einer
durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich auszugehen
(VwGH 24.4.1997, 93/15/0069; VwGH 17.5.2000, 98/15/0050; VwGH 17.5.2000,
99/15/0055; VwGH 29.1.2002, 96/16/0030). Die Anreise zu Besichtigungsorten durch
landschaftlich interessante Reisestrecken und die Zeiten gemeinsamer Mahlzeiten
seien nicht zu den fachspezifischen Arbeitszeiten zu rechen (VwGH 28.3.2001,
2000/13/1094 betreffend Fachexkursion eines Lehrers für Weinbau und
Kellerwirtschaft in Weinbaugebiete Kaliforniens).
Die oben angeführten Voraussetzungen seien
hinsichtlich der vom Bw. durchgeführten Ausstellungsbesuche in München
nicht gegeben.
Hinsichtlich der Tagung in Dresden liege keine rein
berufsspezifische Thematik vor. Überdies hätte die Reisedauer vier
Tage bei lediglich eineinhalb Tagen Programm betragen.
Bezüglich des fünftägigen Besuches der
Biennale in Venedig werde zusätzlich zum oben Ausgeführten auch noch
auf die Begründung des Einkommensteuerbescheides 1999 sowie der hiezu
ergangenen Berufungsvorentscheidung verwiesen.
Für die Exkursion nach Berlin sei in der
Vorhaltsbeantwortung weder ein Kursprogramm, noch ein Stundenplan vorgelegt
worden. Die berufliche Veranlassung sei daher nicht ausreichend glaubhaft
gemacht worden.
Es wurde gegen obige Bescheide Berufung eingebracht mit im
Wesentlichen folgender Begründung:
Hinsichtlich der Einkommensteuer richte sich die Berufung
gegen die Nichtanerkennung der Reise- und Fortbildungskosten nach München,
Dresden, Venedig und Berlin in Höhe von 23.974,20 S als Werbungskosten
des Bw. Hinsichtlich der Umsatzsteuer richte sich die Berufung gegen die
Kürzung der abzugsfähigen Vorsteuer um 2.531,91 S.
Einkommensteuer:
Der Bw. würde sich grundsätzlich auf seine
Berufungsbegründung vom 10. Juli 2001 gegen den Einkommensteuerbescheid
für 1999 beziehen und würde wiederholen.
Diese lautet im Hinblick auf die Reisekosten wie
folgt:
Die erwachsenen Kosten für die drei Reisen seien
belegmäßig nachgewiesen. Daher seien die Bedenken des Finanzamtes nur
grundsätzlicher Art und würden vom Bw. nicht geteilt werden. Das
verfassungsmäßige Gleichbehandlungsgebot verlange nicht nur, dass
Gleiches gleich behandelt werde, sondern auch, dass Ungleiches ungleich
behandelt werde, soweit die Ungleichbehandlung sachgerecht sei. In der
Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten könne daher ein Verstoß
gegen das Gleichbehandlungsgebot liegen.
Die verfassungskonforme Auslegung auch des
Einkommensteuergesetzes verlange deshalb durchaus auch die Ungleichbehandlung
von ungleichen Sachverhalten. Dies sei auch im gegenständlichen Fall
geboten.
Es möge nun sehr wohl sein, dass die Besichtigung zB
von Mülldeponien nicht und die Besichtigung von Museen sehr wohl zu den
Gepflogenheiten gebildeter Menschen gehören würde. Dabei bleibe jedoch
unbeachtet, dass für die jeweiligen Berufsgruppen der Errichter und
Betreiber von Mülldeponien und deren Bediensteten sowie für
Museumsangestellte und Künstler jeweils das gleiche spezielle Interesse an
Fortbildung in ihrem jeweiligen Beruf bestehen würde. Das Interesse
gebildeter Menschen am Besuch von Museen könne nicht schlichtweg dazu
führen, dass Künstlern jedwede Fortbildung durch das Studium von
Vorbildern genommen werde, während bei anderen Berufsgruppen das Studium
von deren Vorbildern zu Fortbildungsaufwand führe. Eine solche Betrachtung
sei nicht sachgerecht und entspreche daher nicht verfassungskonformer
Gesetzesauslegung.
Zu den Reisekosten 2001, die im Bescheid 2001 nicht
anerkannt worden seien:
München, 21. - 23. Februar 2001:
Für den Bw. als Kunsterzieher wie als freischaffender
Künstler sei das Studium von unterschiedlichen Kunstrichtungen und deren
Entwicklung in Museen und Galerien Voraussetzung für die Gestaltung seines
Unterrichtes an der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik,
an der Schule für Heilpädagogische Berufe der Caritas und für
seine Arbeit mit alten und behinderten Menschen im Altenheim.
Die Zeit der Semesterferien würde er benutzen, um sich
in München intensiv mit Werken der Künstlergruppe "Blauer Reiter"
(Jahrhundertwende) zu befassen. Dieser Gruppe würden auch Meister wie W.
Kandinsky, Gabriele Münter, Franz Marc., Paul Klee, August Macke und andere
angehören. In der Münchner Pinakothek seien viele Exponate dieser
Gruppe ausgestellt und gut zu studieren.
Dresden, 5. - 8. Juli 2001:
Die berufsspezifische Thematik dieser Tagung sei sehr wohl
gegeben. Der Bw. arbeite nämlich auch als Pädagoge an der Schule
für Heilpädagogische Berufe der Caritas in Linz und mit alten und
behinderten Menschen im Altenheim. Damit sei die berufliche Notwendigkeit am
Besuch der Tagung sowie der Ausstellung "Der (im-)perfekte Mensch: zwischen
Anthropologie, Ästhetik und Therapeutik" absolut gegeben. Zum zeitlichen
Ausmaß sei zu sagen, dass neben der reinen Zeit für den Workshop von
eineinhalb Tagen auch Zeit für den Besuch und das Studium der Ausstellung
und Zeit für die Hin- und Rückreise einzurechnen seien. Vier Tage
seien absolut nicht zu viel für diese Fortbildungsreise.
Venedig, 15. - 19. September 2001:
Beim Besuch der Biennale in Venedig handle es sich um eine
Fortbildungsveranstaltung, die vom Pädagogischen Institut
ausschließlich für Kunsterzieher organisiert und ausgeschrieben
werde. Je zwei Lehrer pro Schule könnten an dieser Reise als
Multiplikatoren teilnehmen und seien verpflichtet, im Rahmen von schulinternen
Programmen anderen Lehrern ihre Erfahrungen und Erkenntnisse weiterzugeben.
Selbstverständlich sei ein Lehrer für Bildnerische Erziehung, der laut
Lehrplan auch "Architektur und Kunstgeschichte" zu unterrichten habe,
verpflichtet, sich auf diesem Gebiet fortzubilden, um den Unterricht zeitnah und
lebendig gestalten zu können.
Obwohl der Besuch dieser Veranstaltung als und zur
Lehrerfortbildung verpflichtend sei, seien Reise und Aufenthaltskosten selbst zu
tragen.
Berlin, 17. - 20. April 2001:
Hinsichtlich der Reise nach Berlin hätte innerhalb der
kurzen Frist zur Ergänzungsbeantwortung das Veranstaltungsprogramm nicht
beigebracht werden können. Es liege dieser Berufung bei, ebenso wie die
Bestätigung des Dienstgebers (Bundesbildungsanstalt der
Kindergartenpädagogik) über die berufliche Notwendigkeit und
Verwertbarkeit der gegenständlichen Reise.
Entsprechend der Darstellung in seiner Berufung sei zu
ersehen, dass die genannten Aufwendungen eine Mixtur von Betriebsausgaben
(selbständige Tätigkeit) und Werbungskosten (nichtselbständige
Tätigkeit) darstellen würden, wobei die Ausführungen
verdeutlichten, dass die berufliche Veranlassung und Notwendigkeit der
angeführten Fortbildungsreisen überwiegen würden. Er würde
daher die Abänderung des angefochtenen Bescheides dahingehend beantragen,
dass der nachgewiesene Aufwand in Höhe von 23.974,20 S für die
vier Reisen als Fortbildungsaufwand anerkannt werde.
Umsatzsteuer:
Die Kürzung der abzugsfähigen Vorsteuer
gemäß
§ 12 Abs. 4 und 5 UStG 1994 sei im Fall des Bw. nicht
gerechtfertigt. Bei den Einkünften von 26.159,11 S handle es sich um
ein Honorar für seine Unterrichtstätigkeit an der Waldorfschule.
Für diese Tätigkeit hätte er keinerlei Ausgaben gehabt. Die
abzugsfähige Vorsteuer von insgesamt 12.326,75 S errechne sich
ausschließlich aus Ausgaben für seine Tätigkeit als
Künstler bzw. Kursleiter.
Beigelegt wurde folgende Bestätigung der
Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik vom 24. September
2003:
"Die Direktion der
Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik bestätigt, dass
der Bw. das vom Pädagogischen Institut veranstaltete Seminar in Berlin im
Interesse der Schule besucht hat und er die dadurch erworbenen Kenntnisse sehr
wohl im Unterricht einsetzen kann, da die Seminarinhalte den
Lehrplanerfordernissen für Bildnerische Erziehung an BAKIPs entsprechen. Er
hat, wie an unserer Schule üblich, die Seminarinhalte auch in der
Arbeitsgemeinschaft der Kunst- und Werkerzieher an unserer Schule an seine
Fachkollegen und Fachkolleginnen weitergegeben."
Weiters wurde eingereicht ein Programm für die
Exkursion nach Berlin, 17. - 22. April 2001, der ARGE für
Bildnerische Erziehung:
"
Programm
18.
April 2001
13.00 Treffpunkt im
Hotel
|
14.00 - 18.00
|
Hamburger Bahnhof
(Museum für Gegenwart)
|
19.00 - 21.00
|
Reichstag
(Künstlerische Ausgestaltung, Kuppel, ...)
19.
April 2001
9.00 Treffpunkt im
Hotel
|
10.00 - 17.00
|
Alte und neue
Architektur in Berlin:
Potsdamer
Platz
(Filmmuseum)
Alexanderplatz
Hansaviertel
Botschaftsviertel
Alte
Wache (Friedrich
Schinkel)
Friedrichswerdersche
Kirche (Schinkelmuseum)
|
18.00 -
21.00
|
Neue
Nationalgalerie
20.
April 2001
9.00 Treffpunkt im
Hotel
|
10.00 -
13.00
|
Schloss
Charlottenburg
Galerie der
Romantik
Schinkelpavillon
|
15.00 -
18.00
|
Museumsinsel
Pergamonmuseum
Eventuell
Bootsfahrt
|
19.00 -
21.00
|
Besuch verschiedener
Vernissagen (siehe Beilage)
21.
April 2001
9.00 Treffpunkt im
Hotel
|
10.00 -
13.00
|
Brückemuseum
(Ausstellung Max Pechstein)
|
15.00 -
17.00
|
Bauhausarchiv
|
17.00 -
21.00
|
Rundgang, Galerien
Berlin Mitte
22.
April 2001
Rückfahrt
|
Zusatzprogramme:
|
Kulturzentrum
Tacheles, Martin Gropius -
Bau,
Künstlerhaus
Bethanien, Jüdisches Museum,
Prenzlauer Berg, Spandau,
......."
Mit Schreiben vom 28. Jänner 2004 wurde obige
Berufung dahingehend ergänzt, als beantragt werde, den
Alleinverdienerabsetzbetrag zu berücksichtigen.
Am 26. Februar 2004 wurden obige Berufungen der
Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt.
Mit Ergänzungsvorhalt vom 7. Mai 2004 wurde der Bw.
durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz aufgefordert, folgende Fragen zu
beantworten bzw. Unterlagen einzureichen:
Umsatzsteuerbescheid
Die Einnahmen-Ausgabenrechnung, aus der die erklärten
Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von -31.256,00 S
hervorgehen würden, würden einzureichen sein. Die erzielten
Umsätze in Höhe von 127.358,51 S seien belegmäßig
nachzuweisen. Es seien die jeweiligen Tätigkeitsbilder einzeln zu
beschreiben. Worin unterscheide sich die Unterrichtstätigkeit an der
Waldorfschule von der des Kursleiters laut Berufungsschrift? Es sei eine
Auflistung der geltend gemachten Vorsteuerbeträge einzureichen, aus der
hervorgehe, auf welche konkrete Ausgabe sich diese beziehen würde und
welcher Tätigkeit diese zugeordnet werden würde.
Einkommensteuerbescheid
Ganz allgemein werde auf die durch die ständige
Judikatur des VwGH entwickelten Voraussetzungen zur Anerkennung von
Studienreisen - wie die Abgabenbehörde erster Instanz in ihrer
Bescheidbegründung ausgeführt habe - verwiesen. Sämtliche
Kriterien müssten kumulativ vorliegen, der Bw. werde daher aufgefordert,
dies für sämtliche vier Auslandsreisen zu belegen.
München, 21. - 23. Februar 2001
Die Belege über die geltend gemachten Kosten von
5.659,50 S seien einzureichen. Von welcher Organisation sei diese Reise
veranstaltet worden? Es sei das diesbezügliche Programm einzureichen.
Würde der Bw. selbst der Veranstalter dieser Reise sein, würde der
Tagesablauf der drei Tage jeweils ausführlich zu schildern sein.
Welche konkreten Fortbildungsveranstaltungen würden
vom Bw. besucht werden? Hätte der Bw. die Reise alleine angetreten oder in
einer Gruppe (diesbezüglich würden die weiteren Teilnehmer mit Name,
Adresse und Beruf zu nennen sein)? Sei von einem der Arbeitgeber des Bw. ein
Ersatz geleistet worden?
Es sei die berufliche Notwendigkeit dieser Reise zu
begründen.
Venedig 15. - 19. September 2001
Die Belege über die geltend gemachten Kosten von
7.612,70 S seien einzureichen. Es sei die diesbezügliche Ausschreibung
des Pädagogischen Institutes einzureichen. Des Weiteren werde das genaue
Programm der Studienreise benötigt.
Es sei nachzuweisen, dass der Besuch der Veranstaltung
für den Bw. verpflichtend gewesen wäre. Es sei die berufliche
Notwendigkeit dieser Reise zu erläutern. Sei vom Arbeitgeber des Bw. Ersatz
geleistet worden?
Dresden 5. - 8. Juli 2001
Laut den vom Bw. eingereichten Unterlagen wäre der
Beginn der Reise am 5. Juli um 21.00 Uhr gewesen. Dem Senat scheine
daher der Ansatz von Verpflegungsmehraufwand für vier Tage nicht
gerechtfertigt. Es sei dazu Stellung zu nehmen.
Wie sei der Betrag von 768,00 S (zwei Nächtigungen
384,00 S, Zug) zu verstehen?
Die eingereichte Hotelrechnung betreffe lediglich eine
Nacht von 7. Juli auf 8. Juli. Wo sei von 6. Juli auf 7. Juli
genächtigt worden?
Es sei der Ablauf der vier Tage samt Anreise und Abreise zu
schildern. Wann wurde die Vortragsreihe am 7. Juli beendet?
Es seien die Unterlagen und Mitschriften einzureichen, die
zum einen die Anwesenheit bei den einzelnen Vorträgen, zum anderen auch den
beruflichen Zusammenhang belegen würden. Dem Senat sei nicht einsichtig,
weshalb eine Vortragsreihe über die "Geschichtlichkeit des behinderten
Körpers" als Fortbildung für die pädagogische Tätigkeit mit
behinderten Menschen einzustufen sein solle.
Die berufliche Notwendigkeit würde näher
auszuführen und zu untermauern sein. Von wem sei diese Reise organisiert
worden? Würde der Bw. alleine oder in der Gruppe gereist sein?
Berlin 17. - 20. April 2001
Das vom Bw. im Zuge der Berufung eingereichte Programm der
Reise betreffe hauptsächlich Museen, Architektur, Archive und Vernissagen.
Der Senat gehe nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon aus, dass diese
Programmpunkte für einen interessierten Teil der Allgemeinheit, der sich
quer durch alle Berufsgruppen und Bildungsgrade ziehe, von Anziehungskraft sei
und auch besucht werde. Es sei dazu Stellung zu nehmen.
Laut ursprünglich eingereichter Unterlage würde
das Programm der Reise "vor Ort bekannt gegeben werden". Der Senat gehe daher
davon aus, dass bei Anmeldung noch keinerlei genaue Programmpunkte vorgelegen
wären. Es sei dazu Stellung zu nehmen.
Laut den eingereichten Unterlagen sei die Reise am 17.
April um 22.45 Uhr gestartet. Der Ansatz eines Verpflegungsmehraufwandes
für diesen Tag erscheine folglich nicht gerechtfertigt. Es sei dazu
Stellung zu nehmen.
Aus der eingereichten Berechnung gehe die Geltendmachung
von 1.331,00 S Hotelkosten für eine Nacht hervor. Wann sei die
Heimreise angetreten worden? Wo seien die weiteren Nächte verbracht worden?
Sei das gesamte Programm vom Bw. absolviert worden oder nur ein
Teil?
Am 7. Mai 2004 wurde ein Auskunftsersuchen gemäß
§ 143 BAO an das Pädagogische Institut des Bundes, Abteilung für
Allgemeinbildende Höhere Schulen, im Hinblick auf das Seminar Berlin, 17.
- 22. April 2004, versendet. Dies lautete wie folgt:
Es sei die Teilnehmerliste für obiges Seminar
einzureichen. Es sei die diesbezügliche Ausschreibung einzureichen.
Wäre es möglich gewesen, auch nur einen Teil der Reise zu buchen? Wenn
ja, solle dies auf der Liste vermerkt werden. Um welche Art von Seminar handle
es sich bei obigem? Sei dieses auf Pädagogen, die bestimmte Fächer
unterrichten, beschränkt? Auf oben angeführter Liste würde zu
vermerken sein, welche Unterrichtsgegenstände von den Teilnehmenden jeweils
abgehalten werden.
Wurde von diesem Institut eine Venedigreise zur Biennale
vom 15. - 19. September 2001 veranstaltet? Wenn ja, seien auch
diesbezüglich die oben angeführten Unterlagen und Antworten
einzureichen. Zusätzlich werde das Programm der gesamten Reise
benötigt.
Mit Schreiben vom 17. Mai 2004 wurde durch das
Pädagogische Institut wie folgt geantwortet:
Zur Anfrage vom 7. Mai 2004 würde das
Pädagogische Institut die Seminarausschreibungen und Teilnehmerlisten
für die angefragten Seminare übermitteln, sowie ein Programm der Reise
zur Biennale 2001.
Beide Seminare würden für die Zielgruppe der
Lehrerinnen für Bildnerische Erziehung an Allgemeinbildenden Höheren
Schulen angeboten werden. Daher würden die Teilnehmerlisten nur
Lehrpersonen des Unterrichtsgegenstandes Bildnerische Erziehung enthalten.
Die Buchung eines Teiles der Reise nach Berlin wäre
nicht möglich gewesen. Die Teilnehmerinnen hätten sich durch die
Anmeldung für die Gesamtdauer der Veranstaltungen laut Ausschreibung
verpflichtet.
Im Hinblick auf das Seminar in Berlin wurde folgende
Kursplanung eingereicht: Beginn 17. April 2001, Ende 22. April 2001.
Zielgruppe: Lehrer für Bildnerische Erziehung an Allgemeinbildenden
Höheren Schulen. Exkursionstermin: 17. April 2001, 22.45 Uhr,
22. April 2001, 17.50 Uhr.
Seminarinhalt: Neue und alte Architektur, die reichhaltige
Museenlandschaft und die blühende Kunstszene Berlins seien jene
Schwerpunkte, die das Programm der Exkursion strukturieren. Das detaillierte
Programm werde dann nach erfolgter Anmeldung im Herbst erstellt werden. Vorerst
als Stichwörter einige wenige Fixpunkte der Exkursion: Potsdamer Platz,
Karl Friedrich Schinkel, Neue Nationalgalerie, Jüdisches Museum, Museum
für Gegenwart im Hamburger Bahnhof, verschiedene Galerienviertel, ... .
Diesbezüglich wurde eine Teilnehmerliste eingereicht, aus der hervorgeht,
dass sämtliche Teilnehmer Lehrer an Allgemeinbildenden Höheren Schulen
seien. Im Hinblick auf die Biennale di Venezia vom 15. September 2001 bis
19. September 2001 für die Zielgruppe: Lehrer für Bildnerische
Erziehung an Allgemeinbildenden Höheren Schulen, wurde folgende Kursplanung
eingereicht: 15. September 2001 19.32 Uhr -
19. September 2001 20.29 Uhr. Seminarinhalt: Durch den Besuch der
Biennale von Venedig und die Reflexion der dort gezeigten Arbeiten solle die
Auseinandersetzung mit aktueller Kunst intensiviert werden. Neben Analysen von
Einzelkunstwerken sollten auch Strukturen des Kunstbetriebes offen gelegt und
besprochen werden. Dazu solle die Planung von Exkursionen und ihre mögliche
Einbindung in den Unterricht kritisch reflektiert und diskutiert werden.
Auch hier wurde eine Teilnehmerliste eingereicht, wonach
sämtliche Teilnehmer Lehrer an Allgemeinbildenden Höheren Schulen
sind.
Im Hinblick auf die Biennale in Venedig wurde folgendes
Programm eingereicht:
|
15.9.2001
|
(19.32) bis 16.9.01 (8.45): Bahnfahrt nach
Venedig
|
16.9.2001:
|
11.00 - 15.00 bzw. 15.30 -
18.00 Rundgang durch die Ausstellung der Biennale in den Gardini (Arbeit
in Kleingruppen)
19.30 - 20.30: Diskussion der Ausstellungen
in den Gardini.
|
17.9.01:
|
10-10.45:
|
Der Maler Balthus - Grenzgänge
erotischer Kunst (Vortrag)
|
|
11-14.00:
|
Führung durch die Ausstellung Balthus im
Palazzo Grassi
|
|
15.30-18.00:
|
Gino Severini und der Tanz - Peggy
Guggenheim Collection (Vortrag, Diskussion, Gruppengespräche)
|
18.9.2001:
|
10-14 bzw. 15-16:
|
Rundgang durch die Ausstellungen der Biennale im
Arsenale (Führung, Diskussion,....)
|
|
16.30-18.00:
|
Besuch verschiedener Außenstellen der
Biennale (z.B.: Mike Nelson, Lothar Baumgarten,....) -
Gruppengespräche
|
19.9.2002:
|
10-12:
|
Besuch weiterer Außenstellen (Beiträge
von Estland, Litauen, Argentinien,....) -
Gruppengespräche.
13.14 bis 20.29: Rückreise nach Linz
Mit Schreiben vom 18. Mai 2004 wurde obiges
Auskunftsersuchen samt Antwort dem Bw. im Rahmen des Parteiengehörs
übermittelt.
Mit Schreiben vom 27. Mai 2004 wurde durch den Bw. wie
folgt geantwortet:
|
1.
|
Umsatzsteuerbescheid:
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für das Jahr 2001
liege bei. Die Belege über die erzielten Umsätze seien angeschlossen.
Die Beschreibung der Tätigkeitsbilder "Waldorfschule" und "Kursleiter"
könne man dem beigelegten Schreiben des Bw. entnehmen. Vorsteuer:
Auflistungen hinsichtlich der Ausgaben als Lehrer (ohne Vorsteuerabzug) und als
Künstler und Vortragender (mit Vorsteuerabzug) würden beiliegen.
|
2.
|
München, 21. - 23. Februar 2001:
Belege über die geltend gemachten Ausgaben würden
beiliegen. Die Reise sei von keiner Organisation veranstaltet worden. Der
Tagesablauf liege bei. Der Bw. wäre allein unterwegs gewesen und hätte
keinen Kostenersatz seitens seines Dienstgebers erhalten. Die Begründung
über die berufliche Notwendigkeit dieser Reise liege bei.
|
3.
|
Venedig, 15. - 19. September 2001:
Belege über die geltend gemachten Kosten würden
beiliegen. Hinsichtlich der weiteren Fragen zu diesem Punkt würde auf die
Angaben des Pädagogischen Institutes verwiesen werden. Der Bw. hätte
keinen Kostenersatz erhalten.
|
4.
|
Dresden, 5. - 8. Juli 2001:
Hinsichtlich des Verpflegungsmehraufwandes hätte man
übersehen, dass die Reise am 5. Juli erst um 21.00 Uhr angetreten
worden wäre und schon am Morgen des 7. Juli beendet worden sei. Es sei
daher nur ein Verpflegungsmehraufwand für zwei Tage zu 486,00 S
anzusetzen.
Der Betrag von 768,00 S (zwei Nächtigungen/384,00 S)
sei angesetzt worden, weil der Bw. die Hin- und Rückfahrt nächtens im
Zug verbracht hätte.
Die eingereichte Hotelrechnung weise wohl einen Irrtum in
der Datierung der Übernachtung aus. Das Ausstellungsdatum der Rechnung
decke sich üblicherweise mit dem Datum der Abreise. Die Rechung sei am
7. Juli 2001 ausgestellt worden, der Übernachtungszeitraum wäre
daher vom 6. Juli zum 7. Juli gewesen. Laut Bahnkarte hätte der
Bw. die Rückreise auch schon am 7. Juli angetreten. Die Vortragsreihe
sei am 7. Juli nach einer Diskussion mit den Referenten um ca.
17.00 Uhr beendet worden.
Mitschriften und beruflicher Zusammenhang seien der Beilage
zu entnehmen. Zur beruflichen Notwendigkeit: siehe beiliegende Bestätigung
der Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe für
Berufstätige. Der Bw. hätte diese Reise selbst organisiert und alleine
angetreten.
|
5.
|
Berlin, 17. - 20. April 2001:
Hinsichtlich der beiden ersten Fragen zu dieser Reise
würde auf die Angaben des Pädagogischen Institutes verwiesen werden.
Das Programm wäre schon vor Antritt der Reise bekannt gewesen.
Hinsichtlich des Reiseantrittes und Reiseendes hätte
man sich wieder geirrt. Es seien nur für zwei Tage Verpflegungsmehraufwand
anzusetzen. Im Zuge der Nachfragen zu dieser Reise hätte sich jedoch
herausgestellt, dass die Ausgaben dafür nicht richtig angesetzt gewesen
wären. Der Bw. hätte schon am 20. April im Pflegeheim eine
Ausstellung eröffnen müssen und die Rückreise früher
antreten müssen als vorgesehen. Er hätte, wie alle anderen Teilnehmer,
den Pauschalbetrag (Hotel und Fahrtspesen) für die gesamte Reise bezahlen
und die Kosten für die vorzeitige Heimfahrt zusätzlich tragen
müssen. Erst im Nachhinein sei ihm vom Pädagogischen Institut ein
Nachlass von 1.980,00 S gewährt worden. Die Kosten für diese
Reise seien daher mit 6.140,00 S, statt wie bisher mit 5.271,00 S,
anzusetzen.
|
|
2 Tage zu 486,00 S
|
972,00 S
|
|
|
2 Nächte zu 384,00 S
|
768,00 S
|
|
|
Pauschale (Fahrt, Hotel)
|
4.750,00 S
|
|
|
Rückfahrt
|
1.630,00 S
|
|
|
|
8.120,00 S
|
|
|
abzüglich nachträglicher Nachlass
|
-1.980,00
S
|
|
|
Summe
|
6.140,00 S
|
Folgende Stellungnahme des Bw. wurde
beigelegt:
1. Tätigkeitsbilder - wodurch unterscheide sich
die Unterrichtstätigkeit an der Waldorfschule von der des Kursleiters laut
Berufungsschrift?
a) Kursleiter
Der Malkurs werde von einer Farbenhandlung für
Hobbymaler angeboten und organisiert. Die Kursteilnehmer würden sich ihre
Malutensilien selbst besorgen. Seine Aufgabe bestehe darin, die Teilnehmer bei
ihrer Arbeit zu begleiten.
b) Waldorfschule
Die Lehrtätigkeit in der Waldorfschule hätte den
Zweck, die SchülerInnen zur Matura in Bildnerischer Erziehung zu
führen. Das bedeute, mit ihnen sowohl praktisch als auch theoretisch zu
arbeiten. Laut Maturaverordnung hätte jede Schülerin und jeder
Schüler ein individuelles Thema auszuarbeiten, dies bedeute eine intensive
Vorbereitung seinerseits auf den Unterricht. 2. München 21.
- 23. Februar 2001
Tagesablauf:
|
21.2.
|
8 Uhr
|
Abfahrt von zu Hause
|
|
13 Uhr
|
Ankunft in
München
|
|
13 Uhr 30 - 18 Uhr
|
Haus der Kunst Ausstellung Michel Francois
- die Pflanze in uns eine philosophische Auseinandersetzung mit dem
geistigen Wachstum des Menschen
|
|
18 Uhr 30
|
Zimmer beziehen und
Abendessen anschließend Studium der Schriften von Carlos Castaneda
und Anne Wilson
|
|
|
|
22.2.
|
8 Uhr
|
Frühstück
|
|
10 Uhr - 13 Uhr
|
Neue Pinakothek Studium der Bilder von
Ferdinand Hodler, Max Liebermann und Paul Klee
nach einer kurzen Kaffeepause
|
|
13 Uhr 30 - 17 Uhr
|
Alte Pinakothek Besichtigung der
Venusausstellung
|
|
18 Uhr
|
Abendessen anschließend Studium des
Kataloges - besonderes Augenmerk auf die Beziehung zwischen Merkur als
Kriegsgott und Venus als die Göttin der Liebe, wie diese in der bildenden
Kunst der letzten 500 Jahre eingesetzt wurden.
|
|
|
|
23.2.
|
8 Uhr
|
Frühstück
|
|
9 Uhr
|
Fa. K. - Beratungsgespräch
bezüglich Farbpigmente
|
|
11 Uhr
|
Besuch einiger Galerien - Anfrage wegen
Ausstellungen und Kennenlernen des Galerieprogramms
|
|
14 Uhr
|
Mittagessen und anschließend Heimfahrt
Begründung der beruflichen Notwendigkeit
dieser Reise:
Der Bw. hätte die Ausstellungen in München aus
dem Blickwinkel des Pädagogen besucht, um den SchülerInnen einen gut
fundierten Unterricht anbieten zu können. Im Unterschied zu einer
Reproduktion (wie wir sie zB in Büchern finden könnten) sei das
Studium vor dem Original wesentlich aufschlussreicher und ermögliche ihm
eine authentischere Besprechung im Unterricht. Außerdem hätte er
geprüft, ob es eine Möglichkeit gäbe, mit einer Klasse diese
Ausstellung zu besuchen. Für einen Lehrer sei es eine Verpflichtung,
Exkursionen so vorzubereiten, dass er die Besuchsprogramme kenne, um die
SchülerInnen im Vorfeld schon einstimmen zu können und
pädagogische Arbeitsaufträge mit den SchülerInnen auszuarbeiten.
Die Beratung bei der Firma K. wäre für seine
Malerei äußerst notwendig gewesen, da er seit Jahren auf der Suche
nach guten Pigmenten sei. Besonders die Rot- und Gelbtöne hätten bis
jetzt kein befriedigendes Ergebnis gebracht. Da die Firma K. zum Teil alte
Rezepturen verwende, wäre es sehr aufschlussreich gewesen, Hinweise
für die Verarbeitung ihrer Produkte zu erhalten.
3. Dresden 5. - 8. Juli 2001:
Zur Ausstellung - Der (im-)perfekte
Mensch: Auszug aus der Mitschrift des Bw.: Unvollkommenheit liege im
Wesen des Menschen. Daraus wachse die Herausforderung der Verschiedenheit. Man
betrete das Museum über eine Rampe mit rotem Teppich, der von
Spalierpflanzen gesäumt werde. Diese Linie ziehe sich auch im Museum weiter
als Rampe. Der erste Raum sei wie ein Sakralraum mit Flügelaltären
gestaltet gewesen. Hier würden sieben Leitideale unserer Gesellschaft
kulturhistorisch, anthropologisch aber auch gesellschaftskritisch gezeigt
werden. Schönheit, Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Autonomie,
Rationalität, Perfektion und Genussfähigkeit. Wer diesen Idealen
entspreche, gehöre dazu, der dürfe mitspielen in der schönen
neuen Welt. Hinter der Apsis würden sich Arkadien mit Zypressen und
weidenden Schafen befinden. Ein ansteigender Weg verweise auf das Drama der
menschlichen Existenz auch in der heilen Welt. Werkzeuge würden den Weg des
Menschen pflastern und die Idylle trüben, indem sie im Lauf der Zeit immer
mehr und mehr zu Herrschaftsinstrumenten werden würden. Durch einen
verspiegelten Gang, in dem Straßeninterviews zum Thema Behinderung
eingespielt werden würden, gelange man in einen dunklen noch engeren Gang,
an dessen Wand ein Witz in Blindenschrift stehe. Im nächsten Raum begegne
man einem großen Mund, der in einer völlig unverständlichen
Sprache immer wieder den Satz formuliere: Raus mit der Sprache. Allmählich
werde das Thema Behinderung näher an den Besucher gebracht. Im Zentrum
würden sich drei Säulen befinden, dazwischen stehe ein Rollstuhl. Der
Abstand zwischen den Säulen sei groß genug, um durchzugehen, aber zu
schmal für den Rollstuhl. Wenn man sich in den Rollstuhl setze, beginne
hoch über dem Kopf in drei Monitoren eine Diskussion über den
Rollstuhlfahrer. Weiters befinde sich noch eine Videoarbeit zu der Frage "Hast
du noch alle Tassen im Schrank?" in diesem Raum. Auch Schweigen könne eine
Antwort sein, vor allem dann, wenn man einem Gehörlosen eine Frage stellt.
Das beredte Schweigen sei nicht jedermanns Sache. In einem Monitor tauche der
Betrachter auf und nach kurzer Zeit falle eine Tasse zu Boden. Somit hätte
wohl auch der Besucher nicht alle Tassen im Schrank.
Ein weiterer Raum sei wie ein Erlebnispark gestaltet, in
dem Sehen, Hören, Verstehen, Berühren und Bewegen gleichzeitig zu
entdecken seien. Die Abteilung Mauern befasse sich mit der gesellschaftlichen
und historischen Ebene von Behinderung. Im Raum "Blicke" würde man sich
zwischen Backsteinmauern mit verschiedenen Sehlöchern befinden, die in
unterschiedliche Welten Einblick geben würden. Auf dem Rundgang seien
verschiedene Themen mit unterschiedlichen Referenten diskutiert worden, sodass
eine emotionale und intellektuelle Vorbereitung auf die nachfolgenden Referate
möglich gewesen wäre.
Berufliche Notwendigkeit, beruflicher
Zusammenhang:
Die Unterrichtstätigkeit des Bw. in der Lehranstalt
für Heilpädagogische Berufe und im Ausbildungslehrgang für
Sonderkindergärtnerinnen umfasse die schöpferische
Ausdrucksmöglichkeit von und mit behinderten Menschen. Die
Auseinandersetzung mit dem Thema "Was ist Behinderung" bzw. "Wo endet meine
Normalität" sei auf sehr unterschiedliche Weise während dieser
Veranstaltung reflektiert worden. Da zahlreiche Referenten selber unter
Behinderungen gelitten hätten, wäre es auch eindrucksvoll gewesen, wie
ein geglücktes Leben mit Karriere dennoch möglich sei. Diese Erfahrung
hätte ihm für die Unterrichtstätigkeit sehr viel gebracht, da
derartige Fortbildungen in Österreich bis jetzt noch nicht angeboten worden
wären. Er hätte zwar an der Kunstuniversität
Kunstgeschichtevorlesungen besucht, aber keinerlei Information über
künstlerische Ausdrucksformen von behinderten Menschen erfahren. Die
Ausstellung wäre auch deswegen so wichtig für ihn gewesen, weil die
didaktische Aufbereitung anregend für seine Unterrichtstätigkeit
wäre.
Die gesamte Tagung hätte einerseits die Frage nach der
Behinderung gestellt und andererseits aufgezeigt, wie im Lauf der Geschichte
sich der Begriff Behinderung gewandelt oder verändert hätte. Ferner
würde auch anschaulich gemacht werden, wie die Integration von Behinderten
in die Gesellschaft zu den jeweiligen Zeiten funktioniert hätte. Über
das geschichtliche Verständnis ließen sich mit den Schülern auch
Ansätze für die Gegenwart erarbeiten.
Die Eugenikforschung hätte zu einer Diskriminierung
der beeinträchtigten Menschen geführt. Die USA und später die
Nationalsozialisten hätten daraufhin versucht, die Behinderten auszurotten,
um den perfekten Menschen zu erzeugen. Gleiches geschehe auch derzeit wieder mit
der Genforschung, ... Um aus der Geschichte zu lernen, sei es notwendig,
historische Zusammenhänge und Fakten aufzuzeigen, damit eine bessere
Zukunft entstehen könne. Dazu sei er als Lehrer verpflichtet.
Das bereits eingereichte Kursprogramm für die Reise
Berlin wurde nochmals beigelegt.
Ebenso die bereits eingereichte Bestätigung der
Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik.
Die bereits eingereichte Rechnung über den
Hotelaufenthalt in Dresden wurde nochmals eingereicht. Des Weiteren eine
Bestätigung der Caritas vom 8. November 2003, wonach der Bw. am
Symposium "Der (im-)perfekte Mensch" am 6. und 7. Juli 2001 im
Hygienemuseum in Dresden teilgenommen hätte und diese Veranstaltung eine
wichtige Fortbildungsveranstaltung für seine Tätigkeit als Lehrkraft
an der Schule gewesen wäre.
Des Weiteren wurde folgende Aufstellung im Hinblick auf die
Reise nach München eingereicht:
Ausstellungsbesuch 21. - 23.2.2001
München
|
3T/486,00
|
1.458,00
|
2N/384,00
|
768,00
|
620
km/4,90
|
3.038,00
|
Mat. für
Unterricht
|
|
DM
56,50
|
395,50
|
|
5.659,50
Des Weiteren wurden Kopien von Einkaufsbelegen
eines Museumsshops in München eingereicht. Die Aufwendungen in
Höhe von 56,50 € würden sich wie folgt
zusammensetzen:
|
10 x Dia
|
35,00 DM
|
1 Kunstkarte derivativ
|
1,80 DM
|
3 x Fold n please
|
11,70 DM
|
Klee, Kunstwerke 2
|
8,00 DM
|
|
56,50 DM
Im Hinblick auf die Reise nach Venedig wurden folgende
Aufstellung sowie Kopien von Eintrittskarten eingereicht:
Biennale 15. - 19.9.2001, Venedig
|
5T/492,00
|
2.460,00
|
Fahrt +
Hotel
|
4.680,00
|
Eintritte
|
|
Lire
66.500
|
472,70
|
|
7.612,70
Folgende Überschussrechnung für das Jahr 2001
wurde eingereicht:
Einnahmen
brutto
|
Bilderverkauf
|
10
%
|
|
85.000,00
|
|
Honorare
|
20
%
|
|
28.712,00
|
|
Honorare
Waldorf
|
0
%
|
|
26.159,11
|
139.871,11
Ausgaben
brutto
|
Atelier Miete und Strom
|
|
40.126,64
|
|
Fachliteratur
|
12.290,65
|
|
|
Arbeitsmaterial
|
22.802,96
|
|
|
Kopien, Repro
|
5.469,67
|
|
|
Ausstellungskatalog
|
3.900,00
|
|
|
Galeriegebühren
|
8.000,00
|
|
|
Fotomaterial
|
756,20
|
|
|
Mitgliedsbeitrag
|
500,00
|
|
|
Rahmen
|
1.472,20
|
55.191,68
|
|
Büromaterial
|
2.538,90
|
|
|
Werbung
|
2.446,00
|
|
|
Geldverkehrskosten
|
667,50
|
|
|
Porti + Versandkosten
|
3.351,60
|
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Telefon 50 % v. 17.202,21
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8.601,11
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17.605,11
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Reisekosten
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46.200,60
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Absetzung für Abnutzung
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4.833,00
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Geringw.Wirtschaftsgüter
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4.943,50
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9.776,50
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Umsatzsteuer
10-12/00
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-1.558,00
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Umsatzsteuer 1-9/01
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3.785,00
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2.227,00
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-171.127,53
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Verlust
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-31.256,42
Weiters wurde eine Rechnung des Bw. an die
Waldorfschule für Unterrichtstätigkeit in Höhe von in Summe
26.159,11 S eingereicht. Des Weiteren geht aus dieser ein Honorar für
ein Seminar für Lehrer in Höhe von 1.958,00 S hervor.
Des Weiteren wurde eine Honorarbestätigung der
Landesregierung im Hinblick auf die Krankenpflegeschule Freistadt in Höhe
von 8.838,50 S eingereicht.
Beigelegt wurden auch Rechnungen über Bilderverkauf im
Berufungsjahr in Höhe von 85.000,00 S.
Weiters wurde auf das Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2004, 2002/15/0034,
verwiesen. Des Weiteren wurden Aufstellungen über die
Zusammensetzung der Werbungskosten und der Einnahmen und Ausgaben im Hinblick
auf die selbständige Tätigkeit für das Jahr 2001
eingereicht.
Mit Schreiben vom 14. Jänner 2005 wurde an
den Bw. ein weiterer Ergänzungsvorhalt abgefertigt:
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1.)
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Umsatzsteuerbescheid
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Die bereits angeforderte Auflistung der
Vorsteuerbeträge sei nur zum Teil eingereicht worden. Aus den
Monatsaufstellungen würden handschriftlich vermerkte Vorsteuerbeträge
in Höhe von 8.389,79 S hervorgehen. Geltend gemacht worden seien
jedoch 12.326,75 S. Der Bw. würde daher nochmalig aufgefordert werden,
eine vollständige Auflistung einzureichen, versehen mit der Kategorie der
Ausgabe und Zuordnung zur Tätigkeit. Des Weiteren hätte
festgestellt werden können, dass es sich bei den bereits deklarierten
Normen und Schlagworte
- § 12 Abs. 5 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
- § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0159-L/04
- Stammnummer
- 15606
- Gültig
- 18.04.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF