…bzw. dessen steuerlicher Vertreter) verstehe dies so, dass es sich um eine Nutzungsänderung im Zeitablauf handeln müsse und nicht um eine Korrektur des Nutzungsanteils von Beginn der Nutzung an. Im vorliegenden Fall stelle sich auch die Frage, zu welchem Zeitpunkt diese Entnahme steuerlich vorzunehmen bzw…
…dafür einbehaltene Lohnsteuer i.H.v. 468,20 (Diff. 2591,5 zu 2.123,3) wurde im Lohnzettel 2004 berücksichtigt und ergibt durch die gleichzeitige Korrektur der Bruttobezüge die Gutschrift dieser Lohnsteuer bei der Veranlagung. | L lfd. 1-7/2004 lt. Lohnkonto: | 4…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dipl.Ing. J.P., vertreten durch DKfm.J.P., Wirtschaftstreuhänder, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe betragen: | | Euro…
…4 Abs. 1 der Verordnung des BM für Finanzen über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge) pro Monat angesetzt wurde. Mit Eingabe vom 20. August 2009 beantragte der Bw. die Korrektur seines Jahreslohnzettels für den Zeitraum vom 1. März - 31. Dezember 2008 und brachte vor, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., St.G., vertreten durch Zauner & Mühlböck KEG, 4020 Linz, Graben 21, vom 23. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 25. Juli 2001 betreffend Grunderwerbsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des JL, S, H, vom 26. Juni bzw. 14. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 16. Juni bzw. 6. Juli 2009 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2007, betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S-GmbH, vertreten durch Dr. Eric Agstner, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Tuchlauben 11, vom 20. Dezember 2005 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 23. November 2005 betreffend Anerkennung von Vorsteuerguthaben entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Groschedl, KR Gottfried Hochhauser und Gerhard Mayrhofer im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des A.B., Wien, vertreten durch Mag. Erich Wolf Wirtschaftsprüfungs GesmbH, 1020…
…hinaus nicht nur daraus, dass die Abgabenbehörde eine unrichtige Auffassung des Pflichtigen teilte; sie wirkte vielmehr aktiv durch die bewusste Korrektur der Abgabenerklärung an der Erstellung des ursprünglichen (unrichtigen) Einkommensteuerbescheides mit. Solcherart kann aber nicht mehr von einem Bescheid gesprochen werden, dessen Rechtswidrigkeit auf der…
…als das Einkommensteuergesetz eine Überprüfung und allfällige Korrektur im Wege des Jahresausgleiches oder im Wege der Veranlagung vorsieht. Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum Zwecke der Korrektur eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht…
…insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuergesetz eine Überprüfung und allfällige Korrektur im Wege eines Jahresausgleiches oder im Wege der Veranlagung vorsieht. Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum…
…insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuergesetz eine Überprüfung und allfällige Korrektur im Wege eines Jahresausgleiches oder im Wege der Veranlagung vorsieht. Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum…
…insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuergesetz eine Überprüfung und allfällige Korrektur im Wege eines Jahresausgleiches oder im Wege der Veranlagung vorsieht. Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum…
…insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuergesetz eine Überprüfung und allfällige Korrektur im Wege eines Jahresausgleiches oder im Wege der Veranlagung vorsieht. Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum…
…insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuergesetz eine Überprüfung und allfällige Korrektur im Wege eines Jahresausgleiches oder im Wege der Veranlagung vorsieht. Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum…
…insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuergesetz eine Überprüfung und allfällige Korrektur im Wege eines Jahresausgleiches oder im Wege der Veranlagung vorsieht. Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum…
…insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuergesetz eine Überprüfung und allfällige Korrektur im Wege eines Jahresausgleiches oder im Wege der Veranlagung vorsieht. Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum…
…insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuergesetz eine Überprüfung und allfällige Korrektur im Wege eines Jahresausgleiches oder im Wege der Veranlagung vorsieht. Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum…
…insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuergesetz eine Überprüfung und allfällige Korrektur im Wege eines Jahresausgleiches oder im Wege der Veranlagung vorsieht. Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum…
…insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuergesetz eine Überprüfung und allfällige Korrektur im Wege eines Jahresausgleiches oder im Wege der Veranlagung vorsieht. Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum…