…Aus dieser ist zu entnehmen, dass im Jahr 2006 Ausschüttungen an Konkursgläubiger in der Höhe von € 2.652,34 erfolgten und Zahlungen in der Höhe von € 110 geleistet wurden. Mit Bescheid vom 24. Mai 2007 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr…
…und andererseits die Position eines Konkursgläubigers im Konkurs der Primärschuldnerin zu, während sich die Abgabenbehörde zweiter Instanz auf die Beurteilung zu beschränken hat, ob die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. vorliegen. Im Hinblick auf die Stellung des Finanzamtes als Konkursgläubiger erscheint es nach der…
…diesem Zusammenhang sei aber auch § 197 Konkursordnung (KO) zu beachten, nach dessen Absatz 1 Konkursgläubiger, die ihre Forderungen bei der Abstimmung über den Zahlungsplan nicht angemeldet hätten (wie gegenständlich der Abgabengläubiger im Hinblick auf die Haftungsansprüche gegenüber dem Berufungswerber), Anspruch auf die Zahlungsplanquote nur dann…
…dieser Rechtslage war der Abgabengläubiger in Bezug auf die erst nach Konkurseröffnung mit Bescheid vom 23. Februar 2004 konstitutiv begründete Haftungsschuld daher auch nicht Konkursgläubiger im Konkursverfahren des Berufungswerbers. Wenn der Rechtsmittelwerber mit dem angefochtenen Bescheid also zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der KEG herangezogen wurde…
…0071). 2.2. Der Bw. meint, die Aufrechnung der während des Abschöpfungsverfahrens entstandenen sonstigen Gutschriften an Einkommensteuer und Anspruchszinsen 2000 mit den Haftungsschulden widerspreche dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung der Konkursgläubiger. Da im Schuldenregulierungsverfahren keine Abgabenforderungen als Konkursforderungen angemeldet worden seien, habe der Abgabengläubiger allenfalls…
…GmbH & Co. KG noch nicht abgeschlossen sei. Beim derzeitigen Verfahrensstand sei nicht absehbar, welche Konkursquote an die Konkursgläubiger ausgeschüttet werde. Abgesehen vom schlechten Geschäftsgang sei die Abgabenentrichtung auch deshalb nicht möglich gewesen, weil die Y-Bank einen an die H-GmbH & Co. KG auszuzahlenden Betrag…
…209 Tz. 32). Umso mehr muss auch eine Anmeldung von Abgaben im Konkursverfahren eine Unterberechungswirkung haben, zumal die Anmeldung eine Verfahrenshandlung ist, mit der der Konkursgläubiger einen bestimmten Leistungsanspruch zwecks Befriedigung aus der Konkursmasse geltend macht (vgl. Konecny in Konecny/Schubert, KO § 102 Tz. 4…
…Dezember 2002 gemäß § 139 KO aufgehoben. Auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 11,71 Prozent. Die Quotenausschüttung führte zu einer Gutschrift auf dem Abgabenkonto der Gemeinschuldnerin in Höhe von 20.085,81 €. Bereits in einem Bericht vom 11. November 2002 hatte der Masseverwalter…
…Schlussverteilung wurde der Konkurs am .... 2011 gemäß § 139 KO aufgehoben. Auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 1,81%. Seit dem 20.10.2011 vertritt der Bw. die in Liquidation befindliche Gesellschaft als Liquidator. 1.2. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 18.9.2007 wurde…
…mit Beschluss des Landesgerichtes C vom 28. August 2009 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Die Quote für die Konkursgläubiger betrug 1,1 %. Die Schließung der D GmbH wurde mit Beschluss vom 3. September 2009 angeordnet. Die Konkursquote wurde am 21. Juli 2010 auf das Abgabenkonto überwiesen…
…ab. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw aus, dass infolge seiner Zahlungsunfähigkeit das G am 2/4 das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet habe. In der Tagsatzung vom 2/0 hätten die Konkursgläubiger, darunter auch das Finanzamt, die vom Bw im Zahlungsplan angebotene Quote von 15…
…der Schlussverteilung wurde der Konkurs am 23.3.2006 gemäß § 139 KO aufgehoben. Auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 3,04 Prozent. Mit Schreiben vom 26.7.2007 teilte das Finanzamt dem Bw. mit, dass auf dem Abgabenkonto der GmbH folgende Abgabenschuldigkeiten unberichtigt aushafteten…
…Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 29. Dezember 2003 wurde das Konkursverfahren aufgehoben. Auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 4,308464 % (€ 19.354,94), die Masseforderungen wurden vollständig befriedigt. Geschäftsführer der Firma A-GmbH. waren laut Firmenbuch der Berufungswerber (Bw.) in der Zeit…
…Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 29. Dezember 2003 wurde das Konkursverfahren aufgehoben. Auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 4,308464 % (€ 19.354,94), die Masseforderungen wurden vollständig befriedigt. Geschäftsführer der Firma I-GmbH. waren laut Firmenbuch der Berufungswerber (Bw.) in der Zeit…
…abgeschlossen werden. Nach Verteilung des Massevermögens, wobei eine Quote von nur 1,7 % an die Konkursgläubiger floss, wurde mit Beschluss vom 31.12.2007 das Konkursverfahren aufgehoben. Nach Verrechnung der Konkursquote bestand am Abgabenkonto ein Rückstand in Höhe von 8.296,90 €, dessen Einbringung…
…Vermögens des Schuldners stattfinden. Die Tagsatzung kann mit der Verteilungstagsatzung verbunden werden. Nach § 194 Abs. 1 KO muss der Schuldner den Konkursgläubigern mindestens eine Quote anbieten, die seiner Einkommenslage in den folgenden fünf Jahren entspricht. Die Zahlungsfrist darf sieben Jahre nicht übersteigen. § 196 Abs 1…
…5. 2008 legte der Masseverwalter dem Gericht eine Schlussrechnung samt Verteilungsentwurf vor. Danach entfällt auf die Konkursgläubiger keine Quote und werden Masseforderungen im Sinn des § 47 Abs. 2 Z 6 KO aus der nach Abzug der Kosten des Konkursverfahrens (Barauslagen und Entlohnung des Masseverwalters) verbleibenden…
…Beschluss vom 11. Juli 2007 aufgehoben. Auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 6,91 %. Mit Haftungsbescheid vom 7. Mai 2007 nahm das Finanzamt den Bw für folgende Abgabenschuldigkeiten der A-GmbH in Anspruch: [Grafik] In der dagegen erhobenen Berufung vom 21. Mai 2007 bestritt…
…Mai 2003 aufgehoben. Auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 0,657 %. Eine im April 2002 durchgeführte Lohnsteuerprüfung ergab, dass für die Bezüge der zwei Geschäftsführer für die Monate Februar 2000 bis Dezember 2001 die Dienstgeberbeiträge (DB) sowie die Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (DZ) weder berechnet…
…12345, das Konkursverfahren eröffnet. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 21. August 2007 wurde das Konkursverfahren aufgehoben. Auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 0,289 %, die Masseforderungen wurden vollständig befriedigt. Geschäftsführer der Firma A-GmbH, deren Unternehmensgegenstand der Vertrieb von K. war, war…