…die Schlussbesprechung vom 10. Dezember 2003 enthält die Feststellungen des Prüfers zum Zustand der Buchhaltung sowie materiell-rechtliche Feststellungen, wobei bei einigen Punkten noch eine Klärung seitens des Bw. in Aussicht gestellt wurde. Tz 60 des Prüfungsberichtes verweist hinsichtlich der Wiederaufnahmegründe auf jene (vorangehenden) Textziffern…
…entsprechender Konkretisierung der Wiederaufnahmegründe könnten die im ersten Wiederaufnahmeverfahren herangezogenen Umstände die neuerliche Wiederaufnahme stützen. Wenn auch diese Umstände ursprünglich nicht ausreichend dargelegt worden sind, bildeten sie dennoch die Sache des seinerzeitigen Wiederaufnahmeverfahrens und durften somit nicht nochmals als Wiederaufnahmegründe dienen. Für eine Identität der…
…sind und welche davon letztendlich als Wiederaufnahmegründe für das Umsatz- und Körperschaftssteuerverfahren 2000 herangezogen worden sind und ob diese geeignet waren, zu einem anderen steuerlichen Ergebnis zu führen. 7) Mangels Konkretisierung der neu hervorgekommen Tatsachen und der tatsächlich herangezogenen Wiederaufnahmsgründe waren die bekämpften Wiederaufnahmebescheide betreffend…
…eines bestimmten Wiederaufnahmsgrundes und seiner rechtzeitigen Geltendmachung erkennbar sind. Aus dem Antrag muss sich dabei auch ergeben, dass alle von der wieder aufzunehmenden Sache Betroffenen bis zur Rechtskraft des Bescheides nicht entsprechend Einfluss nehmen konnten. Das Fehlen von Hinweisen auf die Konkretisierung der Wiederaufnahmsgründe sowie…
… 9.7.1997, 96/13/0185). Das Finanzamt hat in der Begründung zum WA-Bescheid vom 7. November 2006 lediglich den Gesetzestext des § 303 Abs. 4 BAO wiedergegeben. Die vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgründe (laut Begründung zum WA-Bescheid neu hervorgekommene Tatsachen, die im abgeschlossenen Verfahren…
…entsprechender Konkretisierung der Wiederaufnahmegründe könnten die im ersten Wiederaufnahmeverfahren herangezogenen Umstände die neuerliche Wiederaufnahme stützen. Wenn auch diese Umstände - wie das Finanzamt darlegt - "ursprünglich nicht ausreichend dargelegt" worden sind, bildeten sie dennoch die Sache der seinerzeitigen Wiederaufnahmeverfahrens und durften somit nicht nochmals als Wiederaufnahmegründe dienen…
…eines bestimmten Wiederaufnahmegrundes und seiner rechtzeitigen Geltendmachung erkennbar sind. Aus dem Antrag muss sich dabei auch ergeben, dass alle von der wieder aufzunehmenden Sache Betroffenen bis zur Rechtskraft des Bescheides nicht entsprechend Einfluss nehmen konnten. Das Fehlen von Hinweisen auf die Konkretisierung der Wiederaufnahmegründe sowie…
…Berufungsverfahren konkretisierbar gewesen wären. Anstatt die gebotene Konkretisierung der neu hervorgekommenen Tatsachen vorzunehmen, habe die belangte Behörde diese antizipiert und in ihrer Berufungsentscheidung ausschließlich die daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen angeführt. Hätte der Gerichtshof die erstinstanzlich angezogenen Wiederaufnahmegründe für derart unbestimmt gehalten, dass diese einer Schein…
…der Rechtskraft teilhaftig werden können (Ritz, BAO³, § 307 Tz 7 mwN). Auch hinsichtlich ihrer Behebbarkeit sind sie getrennt zu beurteilen (VwGH 17.9.1991, 88/14/0012). Laut Ritz, BAO³, § 307 Tz 3 mwN, sind die Wiederaufnahmegründe in der Begründung zum Wiederaufnahmebescheid ausdrücklich anzuführen (vgl…
…2 zweiter Satz BAO). Weiters ist im zweitinstanzlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides und nicht über jene der Berufungsvorentscheidung zu entscheiden. Daher wäre einer Berufung gegen einen Wiederaufnahmebescheid, der keine tauglichen Wiederaufnahmegründe anführt, zweckmäßigerweise bereits mit Berufungsvorentscheidung - durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides - stattzugeben…
…einer näheren Konkretisierung des Wiederaufnahmegrundes sowie der weiters zu behebenden Mängel eventuell doch Hinweise auf eine fristgerechte Einbringung des Antrages zu erhalten. Der Mängelbehebungsauftrag blieb unbeantwortet. Mit gleicher Post wurde dem Berufungswerber ein Vorhalt zugestellt (lt Rückschein am 3. April 2005 entgegen genommen). Der UFS…
…Beilagen nicht ersichtlichen Sachverhaltsmomente im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO neu waren, sind die Wiederaufnahmegründe hinreichend konkretisiert worden. Die in der Berufung vertretene Ansicht, wonach die vom Wiederholungsprüfer festgestellten Tatsachen nur dann als neue Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO anzusehen wären…
…Wiederaufnahmsgründe auch tatsächlich hervorgehen. Keine ausreichenden Begründungen für eine Wiederaufnahme iSd. § 303 Abs. 4 BAO sind etwa der Hinweis auf nicht näher konkretisierte, behördliche Ermittlungen oder die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlautes des § 303 Abs. 4 BAO. Mit der Anführung eines konkreten Wiederaufnahmetatbestandes und der Konkretisierung…
…Benennung eines Wiederaufnahmegrundes (VwGH vom 18.10.2007, Zahl 2002/14/0104, vom 26.4.2007, ZahI2002/14/0075). Selbst wenn zur Begründung der Wiederaufnahme ein Verweis auf eine falsche Textziffer getätigt wurde, reiche dies als erforderliche taugliche Benennung (hinreichende Konkretisierung) eines Wiederaufnahmegrundes nicht aus…
…Wohnsitz verfügte. Der Berufungsbehörde ist gestattet, eine mangelhafte Begründung des Wiederaufnahmebescheides nachzuholen, den angefochtenen Bescheid somit zu ergänzen bzw. richtig zu stellen. Eine Konkretisierung einer mangelhaften Berufung in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen, stellt kein unzulässiges Auswechseln bzw. "Nachschieben" eines Wiederaufnahmegrundes dar. An…
…ist in diesem Zusammenhang, dass die in der Berufungsentscheidung des UFS vom 9.9.2009, RV/0144-S/08, dargelegten grundlegenden Zweifel an der ausreichenden Konkretisierung der Sache bei Vorschreibung von Kapitalertragsteuer durch Formulare mit dem Titel "Haftungs- und Abgabenbescheid(e)", bezüglich welcher Frage auf…
…14/0075). Mangels Konkretisierung der neu hervorgekommen Tatsachen und der tatsächlich herangezogenen Wiederaufnahmsgründe war der bekämpfte Wiederaufnahmebescheid betreffend Körperschaftsteuer 2003 somit aufzuheben. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides tritt das Verfahren ex lege in die Lage zurück, in der er sich vor der Wiederaufnahme befunden hat (…
…eine Vorfrage von einer anderen (hiefür zuständigen) Behörde anders entschieden wurde, einen Wiederaufnahmsgrund darstellt, nicht aber eine Entscheidung derselben Behörde für einen früheren Steuerzeitraum, der sich in der rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes direkt auf einen (einen späteren Steuerzeitraum betreffenden) Bescheid auswirkt." (Ritz, Kommentar zur BAO, …
…Lohnzettel existierte daher zum Zeitpunkt der Erlassung des ursprünglichen Einkommensteuerbescheides 2007 vom 21. Jänner 2009 noch nicht und war daher nicht als "neu hervorgekommenes", sondern als "neu entstandenes" Beweismittel anzusehen. Ein "neu entstandenes" Beweismittel (neu erstellter Lohnzettel) vermag aber keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund darzustellen. Vielmehr kann…
… 303 betreffend Vorrang der Rechtsrichtigkeit brachte die Bp vor, dass das Betriebsprüfungsverfahren ein näherungsweise richtigeres Ergebnis erbracht habe, und führte zu den neuen Tatsachen nach Zitierung von § 303 BAO ins Treffen, sich betreffend des Wiederaufnahmegrundes "ungeklärte Geldherkunft" auf die Zeugenaussage vom heutigen Tag zu beziehen…