…sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Aufwendungen für ein Kindermädchen stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, weil die im Gesetz ganz allgemein verankerte Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihrer Kleinkinder für dieselben in jedem Falle (d. h.…
…9.11.1988, Zl. 87/13/0024, stellen Kinderbetreuungskosten bzw. Ausgaben für ein Kindermädchen nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dar. Derartige Ausgaben sind selbst dann nicht absetzbar, wenn sie zur Förderung des Berufes dienen oder…
…ein Internat, ein Tagesheim, ein Kindermädchen oder eine Haushaltshilfe dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden, wenn sie auf Grund der Berufstätigkeit einer Alleinerzieherin oder eines Alleinerziehers erforderlich seien. Dies gelte auch im Falle einer (Ehe-) Partnerschaft, wenn beide (Ehe-) Partner aus Gründen einer sonstigen Existenzgefährdung…
…Es ist richtig, da ich mit meinem Mann und alleine sehr viel unterwegs bin und so nicht in J-Dorf schlafen konnte. Während dieser Zeit hatte ich ein eigenes Kindermädchen, das die Kinder betreute und abends mit zu ihr nach Tschechien nahm. Dies änderte an…
…diese sowohl außergewöhnlich als auch zwangsläufig erwachsen sind und zudem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigten. Nach allgemeinen Erfahrungen würden in Haushalten bei einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 2.910,00 € in der Regel ein Kindermädchen beschäftigt bzw. andere Institutionen beansprucht werden…
…weil sie für sich keine oder nicht ausreichende Unterhaltsleistungen erhält und ein zwangsläufiges Erfordernis der Kinderbetreuung besteht und wenn eine Einkommens- oder Vermögenssituation vorliegt, bei der nicht die Beschäftigung eines Kindermädchens ohnedies üblich ist (VwGH 19.9.1989, 86/14/0192 und 11.5.1993…
…es sich um typischerweise mit der Lebensführung verbundene Aufwendungen/Wirtschaftsgüter, wie z.B. Armbanduhr; Brillen sowie Kontaktlinsen, ausgenommen z.B. Schutz- oder Bildschirmbrillen; Kindermädchen; (bürgerliche) Kleidung, auch dann, wenn sie ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird, es sei denn, es handelt sich um typische Berufskleidung…
…allgemein verankerten Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihres Kleinkindes sind, der geradezu typische Fall einer lediglich "gewöhnlichen" Belastung vorliege. Die Beschäftigung einer Hausgehilfin (Kindermädchen und Ähnliches) im Haushalt von Ehegatten könne nur zu einer a.g. Belastung führen, wenn kein Ehegatte in der Lage ist…
…Unterhaltsleistungen an Familienangehörige iSd § 20 Abs. 1 Z 1. Sie können keine andere steuerliche Behandlung erfahren als Kosten für Kindermädchen oder Kindergarten bzw. Hort. Schließlich wurden keine sachdienlichen Angaben zum unterschiedlichen Wert der ideellen Anteile vorgetragen. Die Privatveranlassung beim Anschaffungsvorgang wird gemäß § 184 BAO nach…
…die Führung des Haushaltes und die Betreuung der Kinder zu übernehmen, können die Kosten für eine erforderliche Hausgehilfin zu einer außergewöhnlichen Belastung werden. Diese Aufwendungen für die Beschäftigung eines Kindermädchens zwecks Beaufsichtigung des Kindes können auch nicht als erhöhte Werbungskosten berücksichtigt werden. Gemäß § 20 Abs…
…als Pauschalbetrag zu verstehen, mit welchem sämtliche Kosten abgedeckt werden sollten. Für die Betreuung der Kinder erhalte die Bw. pro Stunde EUR 5,00. Das Kindermädchen, welches unmittelbar vor ihr für diese Familie gearbeitet habe, jedoch eine eigene Wohnung bewohnt habe, habe EUR 8,00…
…weil ein Studium in Österreich noch nicht für die Begründung eines solchen in Österreich spricht. Für die Betreuung der Kinder erhalte die Bw. pro Stunde EUR 5,00. Das Kindermädchen, welches unmittelbar vor ihr für diese Familie gearbeitet habe, jedoch eine eigene Wohnung bewohnt habe…
…verlassen und eine Scheidungsklage eingereicht. Aus den Verhandlungsprotokollen (Protokoll vom 11.12.2002) geht hervor, dass die Familie in den Jahren vor der Trennung für den privaten Bereich ein Kindermädchen beschäftigte, das monatlich S 8.000,- (das entspricht € 581,38) erhielt, weiters eine Putzfrau…
…allgemein verankerten Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihres Kleinkindes sind, der geradezu typische Fall einer lediglich "gewöhnlichen" Belastung vorliege. Die Beschäftigung einer Hausgehilfin (Kindermädchen und Ähnliches) im Haushalt von Ehegatten könne nur zu einer a.g. Belastung führen, wenn kein Ehegatte in der Lage ist…
…auszumessen ist, beträgt bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages, somit € 2.197,46. Beim Beschuldigten handelt es sich um einen polnischen Mittelstandsunternehmer. Aus den bekannten Lebensumständen - Urlaub mit Familie samt Kindermädchen in St. Moritz, Erwerb einer Uhr um umgerechnet € 5.450,00, nachdem seine…
…Leben seltener vorkomme, damit unüblicher sei und weniger dem Regelfall entspreche und somit das Element der Außergewöhnlichkeit mehr hervorsteche als im Fall altersbedingter Betreuungsbedürftigkeit! - Im Zusammenhang mit dem Vergleich der Beschäftigung einer Haushaltsgehilfin (Kindermädchen) im Haushalt, wenn kein Ehegatte in der Lage sei, die notwendige…
…wenn diese verhindert war, vom Vater. Sie hätten weder ein Kindermädchen noch eine Haushälterin beschäftigt. In der Folge legte die Bw. Bestätigungen des LANDischen Finanzamtes über Ihre in LAND in den Jahren 2001 bis 2004 erzielten Einkünfte vor. Das Finanzamt erließ eine teilweise stattgebende Berufungsvorentscheidung…
…Eltern zur Beaufsichtigung ihres Kleinkindes sind, der geradezu typische Fall einer lediglich "gewöhnlichen" Belastung vorliege. Die Beschäftigung einer Hausgehilfin (Kindermädchen und Ähnliches) im Haushalt von Ehegatten könne nur zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn kein Ehegatte in der Lage ist, die notwendige Betreuung der Kinder…
…nur Kranken und Pensionkasse weil Sie besitz einen Bauerland und sie lebt von diesen Land. Meine Ehefrau übt berufliche Tätigkeit auch weil sie als Kindermädchen als Gertnerin und als Hausbetroierin arbeitet. Sie könen nicht vergleichen relewante Einkunfte da in Österreich und in Polen das ist…
…der Bw. Schadensersatzforderungen gegenüber M.B. geltend gemacht hätte, weil diese, als sein ehemaliges Kindermädchen, ihn über viele Jahre hindurch gequält hätte, sodass er davon psychische, behandlungsbedürftige Schäden davon getragen hätte und er zudem Kosten wegen der frustranen Schenkung einer Eigentumswohnung durch M.B. gehabt…