12.8.18 Kindermädchen Siehe "Hausgehilfin", Rz 896b ff.
…sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Aufwendungen für ein Kindermädchen stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, weil die im Gesetz ganz allgemein verankerte Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihrer Kleinkinder für dieselben in jedem Falle (d. h.…
…9.11.1988, Zl. 87/13/0024, stellen Kinderbetreuungskosten bzw. Ausgaben für ein Kindermädchen nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dar. Derartige Ausgaben sind selbst dann nicht absetzbar, wenn sie zur Förderung des Berufes dienen oder…
…Solarium usw.). Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit siehe Rz 4724. Handy Rz 1556: Siehe "Telefonkosten" (Rz 1657). Hausgehilfin Rz 1557: Siehe "Kinderbetreuung, Kindermädchen" (Rz 1572). Hypothekarverschreibung Rz 1558: Kosten der grundbücherlichen Sicherstellung für ein betriebliches Darlehen sind Betriebsausgaben (VwGH 7.7.1971, 0734/69). Zur Frage der…
…VwGH 13.12.1995, 93/13/0272, betr. Aufwendungen für ein Kindermädchen bei berufstätigen Eltern). Aufwendungen, die bei niedrigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen das Merkmal der Außergewöhnlichkeit aufweisen, können bei gehobenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen durchaus im Bereich der normalen Lebensführung gelegen sein (vgl. VwGH 24.2…
…PKW und Kombi: 0,15 Euro; Motorfahrräder und Motorräder: 0,25 Euro). Kinderbetreuung, Kindergarten, Kindermädchen Rz 1572: Siehe Rz 4729, Stichwort "Kinderbetreuung". Kirchenbeitrag Rz 1573: Siehe Rz 4730, Stichwort "Kirchenbeitrag". Kleidung Rz 1574: Kleidung gehört idR zu den Aufwendungen der Lebensführung; dies gilt selbst dann…
…ein Kindermädchen keine außergewöhnliche Belastung dar, weil lediglich eine "gewöhnliche" Belastung vorliegt, da diese Aufwendungen Ausfluss aus der im Gesetz allgemein verankerten Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihres Kleinkindes sind (VwGH 13.12.1995, 93/13/0272), weiterhin anzuwenden. Die Beschäftigung einer Hausgehilfin (Kindermädchen und…
…2020 bis April 2021 rückgefordert." In der im Spruch näher bezeichneten Beschwerde führte die Beschwerdeführerin (Bf.) folgendermaßen aus: Die beschwerdegegenständlichen Kinder hätten sich auch nicht bei deren Vater befunden, sondern eine Nanny (Kindermädchen) aus Serbien habe auf sie aufgepasst. Im Jahr 2021 habe die Bf…
…ein Internat, ein Tagesheim, ein Kindermädchen oder eine Haushaltshilfe dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden, wenn sie auf Grund der Berufstätigkeit einer Alleinerzieherin oder eines Alleinerziehers erforderlich seien. Dies gelte auch im Falle einer (Ehe-) Partnerschaft, wenn beide (Ehe-) Partner aus Gründen einer sonstigen Existenzgefährdung…
…Es ist richtig, da ich mit meinem Mann und alleine sehr viel unterwegs bin und so nicht in J-Dorf schlafen konnte. Während dieser Zeit hatte ich ein eigenes Kindermädchen, das die Kinder betreute und abends mit zu ihr nach Tschechien nahm. Dies änderte an…
…diese sowohl außergewöhnlich als auch zwangsläufig erwachsen sind und zudem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigten. Nach allgemeinen Erfahrungen würden in Haushalten bei einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 2.910,00 € in der Regel ein Kindermädchen beschäftigt bzw. andere Institutionen beansprucht werden…
…weil sie für sich keine oder nicht ausreichende Unterhaltsleistungen erhält und ein zwangsläufiges Erfordernis der Kinderbetreuung besteht und wenn eine Einkommens- oder Vermögenssituation vorliegt, bei der nicht die Beschäftigung eines Kindermädchens ohnedies üblich ist (VwGH 19.9.1989, 86/14/0192 und 11.5.1993…
…1983, 82/14/0297), Hundehaltungskosten (VwGH 24.4.1964, 0652/63), Kinderbetreuungskosten (VwGH 20.7.1999, 99/13/0018), Kindermädchen (VwGH 13.12.1995, 93/13/0272), Lebensmittelkosten (VwGH 15.11.1995, 92/13/0164), Schulgeld für den Schulbesuch von Kindern (VwGH 28.5.1998…
…Tätigkeit noch ungewiss, liegen nichtabzugsfähige Aufwendungen vor (VwGH 16.12.1999, 97/15/0148). Kinderbetreuung, Kindergarten, Kindermädchen Rz 4729: Die diesbezüglichen Aufwendungen zählen zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung (VwGH 2.8.1995, 94/13/0207; VwGH 13.12.1995, 93/13/0272; VwGH 20…
…gründeten die Fahrschule ***53*** und sind beide Eigentümer der ***Bf1*** und auch beide in dieser Firma aktiv. Meine Frau ist auch bei allen anderen Firmen entweder Miteigentümerin oder auch GF (Sie ist keine Hausfrau oder Kindermädchen) wie im Schreiben dargestellt. Zusammen gefasst muss ich festhalten…
…5.618,00 gehört der Beschwerdeführer nach Ansicht des erkennenden Gerichtes jedenfalls nicht zu jener Einkommensschicht, bei welcher die Anstellung eines Kindermädchens oder einer Haushaltshilfe üblich und somit gewöhnlich ist. Der vorliegende Beschwerdefall ist somit unter die entsprechende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl zB VwGH 11…
…seit mehr als 5 Jahren hier ihren Wohnsitz unterhalte - auch die Tochter des Bf. und ein Kindermädchen ohne polizeiliche Meldung an dieser Adresse wohnhaft. Zum Sachverhalt wurde in diesem Bericht weiters ausgeführt: Aufgrund der im Zuge der Einvernahmen bzw. Durchsuchungen getroffenen Feststellungen sei davon auszugehen…
…dorthin gebracht bzw abgeholt hat, weil der Lebensgefährte selbst nach eigener Aussage den ganzen Tag gearbeitet hat und die Bf die Kinderbetreuung innehatte. Die Aussagen über ein Kindermädchen waren zu unsubstantiiert, um daraus etwas für den Standpunkt der Bf zu gewinnen. Es widerspricht zudem der…
…gemischt) Agoraphobie: F40.0 [...] ... die Patientin ist unter der Obhut von Ammen und Kindermädchen aufgewachsen mit Mangel an liebevollem Kontakt und Stütze. In der Entwicklung und Jugend weist sie Phobien und Zwangsvorstellungen auf, ... [...] Im zweiten Lebensjahrzehnt leidet sie unter wiederholten Krisen ... [...] Nach dem Tod ihrer…
…VwGH 13.12.1995, 93/13/0272, betr. Aufwendungen für ein Kindermädchen bei berufstätigen Eltern). Eine Belastung erwächst zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Belastung muss nicht nur dem Grunde nach, sondern auch der Höhe…