…dass er von einer Bestrafung erst mit Buchungsmitteilung 1 zu Steuernummer Z. vom 14. Oktober 2004 erfahren habe. Geht man also von einem Postlauf von drei Werktagen für die Zustellung dieser Buchungsmitteilung aus, hat der Bw. spätestens am 19. Oktober 2004 Kenntnis von der Verhängung…
…Kontrollmitteilung vom Frühjahr 2002 einmal außer Acht - in Kenntnis von der dargestellten erstatteten Meldung im Sinne des § 109a EStG 1988, womit ja grundsätzlich letztendlich die zuständige Abgabenbehörde ganz konkret über einen bestimmten Abgabenanspruch gegen Dr. SCH in Kenntnis gesetzt werden sollte und - wenngleich weitaus später…
…Unterlagen von der MA 48 (Abfallentsorgung) vernichtet worden seien. Die Bw. habe als Geschäftsführerin dagegen selbstverständlich protestiert, was aber nichts genützt habe. Sie müsse jetzt alle nachvollziehbaren Belege rekonstruieren und bei den Rechnungsausstellern Kopien besorgen, was eine enorme Arbeit sei. Die Bw. habe nach Kenntnis…
…Auch die aus der Geschäftsveräußerung resultierende Umsatzsteuer in Höhe von € 2.500,00, welche vom Bw. ebenfalls weder im Wege einer Umsatzsteuervoranmeldung offen gelegt noch entrichtet wurde, kann nach Ansicht des Berufungssenates bedenkenlos einer Bestrafung zu Grunde gelegt werden, sodass sich für die Monate…
…auf den subjektiven Tatbestand erstrecken. Nicht jedoch ist es in diesem Verfahrensstadium schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, weil diese Aufgabe dem Untersuchungsverfahren zukommt. Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann…
…Tatseite bereits dargestellten offensichtlichen Irrtums (Umsatzsteuer 2005 wurde in Höhe von € 12.297,89, statt richtig € 1.297,89 der Bestrafung zugrunde gelegt) mit Verfahrenseinstellung in Höhe eines Differenzbetrages an Umsatzsteuer 2005 in Höhe von insgesamt € 12.094,42 vorzugehen war. Weder…
…Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. beispielsweise VwGH 26.4.2001…
…wie auch aus den von ihm mehrfach erstatteten Selbstanzeigen (7. November 2007 zu AB YXY, 29. Jänner 2009 zu AB XYX) ersichtlich, durchaus in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und habe sich bewusst auch in den der Prüfung nachgehenden Zeiträumen über diese hinweggesetzt. Es sei daher…
…wurde. Getilgte Bestrafungen sind zwar bei der Strafbemessung nicht als Vorstrafen erschwerend zu berücksichtigen, können jedoch zur Beurteilung der subjektiven Tatseite herangezogen werden. Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung des Bw. und der damit in Verbindung stehenden Kenntnis von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht somit…
…erstinstanzlich der Bestrafung zugelegte Feststellung, dass der Bw. als tatsächlicher Machthaber der Fa.I. die beiden in Rede stehenden polnischen Arbeitnehmer U. und B. eingestellt hat und dieser, gemeinsam mit seiner Gattin, auch für die abgabenrechtlichen Belange und somit auch für die Führung von Lohnkonten…
…sich hinsichtlich der Zahlungen auf seine Gattin verlassen und er habe keine Kenntnis von der Nichtentrichtung zu den jeweiligen Fälligkeitstagen gehabt, kann daher im Lichte der erdrückenden Indizienlage und seiner widersprüchlichen Aussagen nur als Schutzbehauptung angesehen werden. Die subjektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde…
…erstinstanzlich erfolgte Bestrafung erweist sich daher als nicht rechtmäßig. Es war daher mit Verfahrenseinstellung gemäß § 136, 157 FinStrG im Bezug auf Schuldspruch a) des erstinstanzlichen Erkenntnisses (zur Gänze) und in Bezug auf Schuldspruch c) hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlungen 1-12/1996 in Höhe von € 1…
…Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. beispielsweise VwGH 29.3.2006…
…Finanzvergehens in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (s. Erk…
…Verdacht ist dabei die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Gerüchte oder Vermutungen allein reichen dabei für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus. Nicht jedoch ist es im Stadium der Einleitung schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde(n)…
…2003/13/0152). Verdacht ist dabei die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Vermutungen allein reichen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus. Nicht jedoch ist es in diesem Verfahrensstadium schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde(n)…
…Abstandnahme von der Einleitung des Strafverfahrens vorliegt. Ein Finanzstrafverfahren ist insbesondere auch dann einzuleiten, wenn die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige (noch) nicht feststeht (vgl. zB Dorazil/Harbich, FinStrG, § 29, Anm. 22, bzw. Fellner, FinStrG, §§ 80-84, Anm. 6). Verdacht ist dabei die Kenntnis von Tatsachen…
…in Höhe von € 46.457,39 vorzugehen. Ein Eingehen auf das darüber hinaus vom Bw. erstatte Berufungsvorbringen zum Nichtvorliegen einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bw. war daher obsolet. Unangefochten blieb das Erkenntnis des Spruchsenates im Hinblick auf die unter Spruchpunkt 2.) der Bestrafung zugrunde gelegte…
…Höhe von € 43.006,00 bewirkt, wobei er den Eintritt der Verkürzung nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG und § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG, unter Bedachtnahme auf die am 27. Jänner 2009 erfolgte Bestrafung zu…
…auszusprechen. Gemäß § 8 Abs. 1 ZustellG hat eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, dies der Behörde mitzuteilen. Abs. 2: Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne…