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UFSW RV/0215-W/09Zeitpunkt der Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2013

…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach § 303 Abs 2 BAO ist der Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat…

UFSL RV/0313-L/08Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn der geltend gemachte Grund zu keinem anders lautenden Bescheid führen würde; Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes durch den steuerlichen Vertreter ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…cit. ist der Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an bei der Abgabenbehörde einzubringen, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat. Neue Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende Umstände, also Sachverhaltselemente…

UFSW RV/2937-W/08Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens, da kein rechtswirksamer Bescheid im Feststellungsverfahren vorlag; Zeitpunkt der Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2009

…taugliche Wiederaufnahmegründe dar, wenn sie im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Die Kenntnis des Vertreters muss sich die vertretene Partei zurechnen lassen (Ritz, BAO § 303, Rz 27 zu VwGH 29.9.87, 87/11/0205). Nach Ansicht des…

UFSW RV/1167-W/09Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…ist (in diesem Sinne die ständige Entscheidungspraxis des UFS, vgl. etwa UFS 27.1.2009, RV/1380-L/08), da der Antrag jedenfalls nach Ablauf der in § 303 Abs. 2 BAO genannten Frist von drei Monaten ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes gestellt wurde: Der Antrag auf…

UFSW FSRV/0125-W/07Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.05.2008

…Kenntnis erlangt hat, bei der Finanzstrafbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren die Entscheidung in erster Instanz erlassen hat. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss der Wiederaufnahmswerber schon im Antrag datumsmäßig (oder sonst genau) angeben, wann er von dem Vorhandensein des von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes…

UFSL RV/1454-L/08Zurückweisung eines Antrages gem. § 303 Abs.1 BAO auf Wiederaufnahme von Arbeitnehmerveranlagungsverfahren wegen Nichtgewährung der Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagszuschläge gem. § 68 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2012

…in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Der Wiederaufnahmeantrag ist also befristet. Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes (also nicht erst mit dessen Beweisbarkeit…

UFSI RV/0533-I/061) Konkretisierung des Wiederaufnahmegrundes nach einer Wiederholungsprüfung 2) Sicherheitszuschlag wegen formeller und materieller Mängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2009Teil 1/3

…unterdrückt oder ein fingierter Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde gelegt, kommt es für die Frage, ob die Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden und ob die Kenntnis des Beamten der Finanzbehörde zuzurechnen ist, darauf an, ob der Steuerpflichtige den Verstoß gegen die Dienstpflichten veranlasst oder…

UFSL RV/0383-L/03Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2005

…eine gesetzliche Frist handelt, ist diese - mangels einer besonderen Regelung - nicht verlängerbar (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, § 303, S 2915). Laut Lehre und Rechtsprechung beginnt die Antragsfrist mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrunds und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen (vgl. Ritz, aaO., § 303, Tz 28, mwN)…

UFSW RV/0176-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß Abs. 2 leg. cit. binnen einer Frist von 3 Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat…

UFSW RV/2247-W/09Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß Abs. 2 leg. cit. binnen einer Frist von 3 Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat…

UFSW RV/1158-W/09Antrag auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…ist (in diesem Sinne die ständige Entscheidungspraxis des UFS, vgl. etwa UFS 27.1.2009, RV/1380-L/08), da der Antrag jedenfalls nach Ablauf der in § 303 Abs. 2 BAO genannten Frist von drei Monaten ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes gestellt wurde: Der Antrag auf…

UFSL RV/0012-L/04Begründungsmangel bei Wiederaufnahme von Amts wegen/Zurückweisung der Berufung gegen den Sachbescheid bei Stattgabe der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006

…Ergebnis anders lautender Spruch indiziert worden wäre. Tatsächlich war aber bereits im Erstverfahren zumindest die grundlegende Kenntnis des Sachverhaltes um Kauf und Verkauf der Besserungsvereinbarung bekannt gewesen, sodass eine nähere Erläuterung des herangezogenen Wiederaufnahmegrundes umso dringender gewesen wäre, als er auch nicht offensichtlich auf der…

UFSL RV/1339-L/07Wiederaufnahme des Verfahrens bei Wegfall des Grundlagenbescheides wegen des Vorliegens eines "Nichtbescheides".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…der Bw. selbst an, im Juni 2006 Kenntnis davon gehabt zu haben, dass verstorbene Personen im Feststellungsbescheid enthalten waren. Wenn der Bw. darauf repliziert, dass er erst seit der Entscheidung des UFS Graz Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund gehabt habe, so ist dem schon entgegenzuhalten, dass Entscheidungen…

UFSG RV/0014-G/02Keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO wegen groben Verschuldens und mangels anderslautenden Bescheidspruches; Fristenlauf nach § 303 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." Nach Abs. 2 leg…

UFSL RV/1338-L/11Zurückweisung eines erst nach 3 Monaten ab Kenntnis gestellten Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2012

…in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid erster Instanz erlassen hat. Die Frist des § 303 Abs. 2 BAO beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen…

UFSW RV/2971-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…Diese Frist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen. Sie ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO3, § 303 Tz 27f unter Verweis auf VwGH 3.10.1984, 83/13/0067). Der Berufungswerber hat sich dabei auch die Kenntnis seines Vertreters zurechnen…

UFSL RV/0607-L/06Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2008

…werden konnten und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Für die Beurteilung der Frage, ob einem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben ist, sind allein die innerhalb der Antragsfrist vorgebrachten Wiederaufnahmsgründe maßgeblich. Tatsachen…

UFSW RV/2382-W/06Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Kammerumlage I für die Jahre 1999-2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2007

…unabhängigen Finanzsenat nicht der 14. Juli 2006 als Beginn der nachweislichen Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes sondern jedenfalls der 23. August 2005. Daraus ergibt sich, dass der hier zur Beurteilung stehende Wiederaufnahmeantrag vom 19. Juli 2006 lange nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist des § 303 Absatz 2…

UFSW RV/0654-W/03Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2003

…hinzuweisen, dass sich die vertretene Partei sogar die Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes des Vertreters zurechnen lassen muss (vgl. VwGH vom 12.8.1994, Zl. 91/14/0018), umso mehr daher die nicht vertretene Partei die Kenntnis eines von ihr Beauftragten. Da somit ein Verschulden der Bw…

UFSW RV/3356-W/08Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2011

…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß Abs 2 leg cit binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat…