…Behörde somit zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von den Veräußerungsvorgängen erlangt habe, ist Folgendes festzuhalten: Wie aus den bereits aufgezeigten Vorgängen beim Finanzamt ersichtlich ist, erlangte das Finanzamt im Mai 2002 durch Übermittlung einer Kopie der beim Finanzamt für Gebühren eingereichten Abgabenerklärung des Bw. Kenntnis von…
…eine geringe Zahl von Veräußerungsvorgängen zur Gewerblichkeit. Für einen gewerblichen Grundstückshandel spricht eine umfangreiche Kauf- beziehungsweise Verkaufstätigkeit, wobei allerdings eine konkrete Zahl von An- und Verkaufsvorgängen, ab deren Überschreiten regelmäßig ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen ist, in Österreich nicht festgelegt ist. Zwar hat der Berufungswerber nur…
…der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2003 und 2004 Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis…
…und der Höhe nach (mit dem RBW von 9.200,00 €) begründet hat. Das Finanzamt hat dem Bw weder vor Bescheiderlassung noch in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung die Ausgangspunkte, Überlegungen und Schlussfolgerungen, die zur angewandten Schätzungsmethode und dem Schätzungsergebnis geführt haben sollen, zur Kenntnis…
…dem Vorbringen und den Anträgen der Berufungswerberin_A vollinhaltlich an. Die Berufungswerberin_A sowie die Abgabenbehörde wurden mit Schreiben vom 27. Mai 2003 bzw. persönlich am 6. Juni 2003 vom Beitritt zur Berufung durch BErufungsbeitreter in Kenntnis gesetzt, wogegen von beiden Parteien keine Einwendungen erhoben…
…Bei der von der Erwerberin unterlassenen Einsichtnahme in die Geschäftsbücher wäre diese Umsatzsteuerzahllast daher feststellbar gewesen. Auf den späteren Fälligkeitstermin kommt es dabei nicht an (vgl. dazu die obigen Ausführungen unter Punkt 3 c). § 14 BAO fordert auch keine Kenntnis von nicht entrichteten Abgaben durch…
…ist nicht ersichtlich, aus welchen rechtlichen Überlegungen die Abgabenbehörde nunmehr von ihrem Ermessen zum Nachteil der Berufungswerberin Gebrauch gemacht hat, und haftet unter diesem Gesichtspunkt dem bekämpften Bescheid Rechtswidrigkeit im Hinblick auf die Außerachtlassung der Behörde obliegenden Begründungsverpflichtung an bzw ist der Bescheid ... inhaltlich rechtswidrig…
…sind (Art. 23 Abs. 2 des DBA K. Anrechnung der in K. dafür bezahlten Einkommensteuer). Im Hinblick auf die in den Vorjahren erzielten Erlöse aus diversen Veräußerungsvorgängen (Veräußerung von GmbH-Anteilen 1972 um 13,68 Mio., einer Liegenschaft in W. 1984 um 15 Mio., Grundstücksverkäufe…
…Kenntnis zu setzen. Eine Verletzung der Offenlegungspflicht sei somit offensichtlich nicht gegeben. Die seitens der Betriebsprüfung genannte "Aufforderung der Behörde" stamme von der Strafsachenstelle des Finanzamtes. Diese habe lediglich "Auskunft über die Einkünfte der Bw. ab dem Jahre 1993 bis laufend" begehrt. Da nach der…
…konkrete Umsetzung in Form der stillen Beteiligung sorgte dann ja (nach Rücksprache mit seinem Anwalt) H. D. (Niederschrift mit H. D. vom 18. Mai 1999 und 4. November 1999). F. J. konnte entgegen der Ansicht des Bw. sehr wohl noch Kenntnis von all diesen Vorgängen…
…seitens der Bw. rechtzeitig offen gelegt und nachweislich der Behörde zur Kenntnis gebracht worden sei. Hinsichtlich der vom Finanzamt vorgenommenen rechtlichen Beurteilung der erhaltenen Zahlung als Entschädigung gemäß § 32 Z. 1 lit. a EStG 1988 führte die Bw. aus, aus dem von der Behörde selbst…
…sei von der Finanzbehörde nicht berücksichtigt worden. Die von der Finanzbehörde als auch vom UFS ermittelten fiktiven Anschaffungskosten lägen deutlich unter den durchschnittlichen im ersten Bezirk im Jahr 2001 erzielten Verkaufspreise für Liegenschaften und Eigentumswohnungen und könnten sich somit in das Preisgefüge der zahlreichen Veräußerungsvorgänge…
…013,33 | | 117.040,00 Mit Vorhalt vom 10.12.2007 brachte das Finanzamt dem Bw. Nachstehendes zur Kenntnis: " [..]. Der Teilwert des Fischereirechtes wurde von ihnen mit € 200.000,00 geschätzt. Bei unentgeltlichem Erwerb sind für die Buchwerte die historischen Anschaffungskosten anzusetzen…
…verweise der Verwaltungsgerichtshof darauf, dass die belangte Behörde mit zutreffender Begründung ausgeführt habe, dass das Veräußerungs- und Belastungsverbot kein Wirtschaftsgut darstelle. Im zweitzitierten Erkenntnis habe das Höchstgericht ausgeführt, dass Leistungen im Sinne des § 29 Z 3 EStG dadurch charakterisiert seien, dass ein Verhältnis von Leistung…
…nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen schließt die amtswegige Wiederaufnahme nicht aus (Ritz, BAO4…
…dem Berechtigten der Vermögensgegenstand im Optionsfalle zu den bereits vereinbarten Bedingungen angeboten werden müsste. Es müsse nicht in erster Linie darauf gerichtet sein, einen Vermögensgegenstand zu erwerben, sondern könne auch dazu dienen, unerwünschte Veräußerungsvorgänge an einen Dritten zu unterbinden, indem der Berechtigte von seinem Optionsrecht…
…werde von der Abgabenbehörde I. Instanz argumentiert, dass durch die gewählte Vorgangsweise bereits ein Missbrauchtatbestand im Sinne des § 22 BAO erblickt werden könne, da unter Fremden bei vorliegendem Sachverhalt niemals eine Optionsablöse bezahlt worden sein würde. Wirtschaftliches Naheverhältnis Diese Argumentation von Seiten der Behörde sei…
…werde von der Abgabenbehörde I. Instanz argumentiert, dass durch die gewählte Vorgangsweise bereits ein Missbrauchtatbestand im Sinne des § 22 BAO erblickt werden könne, da unter Fremden bei vorliegendem Sachverhalt niemals eine Optionsablöse bezahlt worden sein würde. Wirtschaftliches Naheverhältnis Diese Argumentation von Seiten der Behörde sei…
…doch "im selben Atemzug" die zu erbringenden Gegenleistungen der Berufungswerberin ausdrücklich als "angemessen". Unabhängig von einer allfälligen Kenntnis oder Unkenntnis der Diskrepanz der Leistungen zueinander bezeichnet sohin C im Rahmen seiner "subjektiven Äquivalenz" die von der Berufungswerberin zu erbringenden Leistungen als Entgelt für seine erbrachte…
…von der Kapitalbeteiligung auf den Jahresanfang vorgezogen worden war. Allein schon diese Beispiele widerlegen das Argument des Finanzamtes, dass für die Mitunternehmerschaft stets beide Beteiligungskomponenten vorliegen müssen. Bei der Frage des Veräußerungsvorganges geht es aber nicht um die Frage des Bestehens oder der Beendigung der…