…Behörde somit zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von den Veräußerungsvorgängen erlangt habe, ist Folgendes festzuhalten: Wie aus den bereits aufgezeigten Vorgängen beim Finanzamt ersichtlich ist, erlangte das Finanzamt im Mai 2002 durch Übermittlung einer Kopie der beim Finanzamt für Gebühren eingereichten Abgabenerklärung des Bw. Kenntnis von…
…eine geringe Zahl von Veräußerungsvorgängen zur Gewerblichkeit. Für einen gewerblichen Grundstückshandel spricht eine umfangreiche Kauf- beziehungsweise Verkaufstätigkeit, wobei allerdings eine konkrete Zahl von An- und Verkaufsvorgängen, ab deren Überschreiten regelmäßig ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen ist, in Österreich nicht festgelegt ist. Zwar hat der Berufungswerber nur…
…zurechenbaren Veräußerungsvorgängen planmäßig vorgegangen sei. Dies hat auch der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 20.12.2000, 98/13/0236 zum Ausdruck gebracht und festgestellt, dass Hinweise auf ein "familiäres Zusammenwirken" oder auf eine "Gesamtbetrachtung des Familienvermögens" nicht hinreichend geeignet seien, die von der belangten Behörde…
…des Herrn Käufer5 über den Bauzustand des Objektes - und zwar einschließlich der von der Wohnungseigentumsgemeinschaft in Auftrag gegebenen Gutachten (5x Gutachter1) und Gerichtsverfahren dränge sich zwangsläufig folgende Frage auf: Wieso habe sich jemand in Kenntnis des Zustandes der "Bauruine" eine zweite "Bauruine" (zweites Loft) gekauft…
…stattgefunden hat, aus unserer Sicht bzw. laut Kommentarmeinung von Ritz keine Amtshandlung darstellen kann. Umso weniger können Vorgänge wie Telefonate, die auf Fristverlängerung abzielen, eine Amtshandlung der Behörde sein. Mag. Treichl: Und das auch dann nicht, wenn die Behörde die Fristverlängerung telefonisch genehmigt? Dr. Bereuter…
…der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2003 und 2004 Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis…
…und der Höhe nach (mit dem RBW von 9.200,00 €) begründet hat. Das Finanzamt hat dem Bw weder vor Bescheiderlassung noch in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung die Ausgangspunkte, Überlegungen und Schlussfolgerungen, die zur angewandten Schätzungsmethode und dem Schätzungsergebnis geführt haben sollen, zur Kenntnis…
…ein Vorsteuerabzug in Höhe von EUR 32.561,06 anzuerkennen. Bezüglich der Wiederaufnahme hinsichtlich der Umsatzsteuer 2007 wurden keine Ausführungen getätigt. Die Stellungnahme der beschwerdeführenden Partei wird der belangten Behörde mit Beschluss vom 24.10.2023 zur Kenntnis gebracht. Die belangte Behörde repliziert mit Schreiben…
…Veräußerung entschlossen. Der Vertreter der belangten Behörde hat, wie bereits im bisherigen Verfahren, auf die Ausführungen im Punkt drei des Kaufvertrages vom 3. August 2020 (Top 5) verwiesen. Alle Indizien würden für das Vorliegen einer von Anfang an geplanten gewerblichen Veräußerung sprechen. II. Das Bundesfinanzgericht…
…Gründen der Beurteilung der belangten Behörde, dass bei den Veräußerungsvorgängen ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Die Frage, ob der fehlende Vorsteuerabzug ein geeignetes Abgrenzungskriterium ist, erübrigt sich daher. Dem Bf. ist insoweit zu folgen, dass die Immobilienertragsteuer - wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung von der belangten Behörde…
…dem Vorbringen und den Anträgen der Berufungswerberin_A vollinhaltlich an. Die Berufungswerberin_A sowie die Abgabenbehörde wurden mit Schreiben vom 27. Mai 2003 bzw. persönlich am 6. Juni 2003 vom Beitritt zur Berufung durch BErufungsbeitreter in Kenntnis gesetzt, wogegen von beiden Parteien keine Einwendungen erhoben…
…die zum Teil auf Veräußerungsvorgängen beruhen, die zum Bescheiderstellungszeitpunkt bereits realisiert waren. Durch das gegenständliche Gutachten wurden der belangten Behörde somit erstmalig den Verkehrswert des Grund und Bodens betreffende Tatsachen zur Kenntnis gebracht. Dass "die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…
…Bei der von der Erwerberin unterlassenen Einsichtnahme in die Geschäftsbücher wäre diese Umsatzsteuerzahllast daher feststellbar gewesen. Auf den späteren Fälligkeitstermin kommt es dabei nicht an (vgl. dazu die obigen Ausführungen unter Punkt 3 c). § 14 BAO fordert auch keine Kenntnis von nicht entrichteten Abgaben durch…
…ist nicht ersichtlich, aus welchen rechtlichen Überlegungen die Abgabenbehörde nunmehr von ihrem Ermessen zum Nachteil der Berufungswerberin Gebrauch gemacht hat, und haftet unter diesem Gesichtspunkt dem bekämpften Bescheid Rechtswidrigkeit im Hinblick auf die Außerachtlassung der Behörde obliegenden Begründungsverpflichtung an bzw ist der Bescheid ... inhaltlich rechtswidrig…
…sind (Art. 23 Abs. 2 des DBA K. Anrechnung der in K. dafür bezahlten Einkommensteuer). Im Hinblick auf die in den Vorjahren erzielten Erlöse aus diversen Veräußerungsvorgängen (Veräußerung von GmbH-Anteilen 1972 um 13,68 Mio., einer Liegenschaft in W. 1984 um 15 Mio., Grundstücksverkäufe…
…Kenntnis zu setzen. Eine Verletzung der Offenlegungspflicht sei somit offensichtlich nicht gegeben. Die seitens der Betriebsprüfung genannte "Aufforderung der Behörde" stamme von der Strafsachenstelle des Finanzamtes. Diese habe lediglich "Auskunft über die Einkünfte der Bw. ab dem Jahre 1993 bis laufend" begehrt. Da nach der…
…Auslegung einer Bestimmung, wegen mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, wegen Übersehens von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend (vgl. Ritz, BAO6, § 299 Tz 10). Die Aufhebung nach § 299 Abs. 1 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Dies gilt unabhängig…
…nicht von Interesse ist. b) LNF Crafter 35 HR-Kasten Diese Fahrzeuge wurden seitens des Steuerberaters irrtümlich dem Anlagevermögen zugeordnet. Tatsächlich wurden die Fahrzeuge sofort nach ihrer Anschaffung wieder verkauft. Sie wurden daher nicht angemeldet. Sowohl der Anschaffungsvorgang als auch der Veräußerungsvorgang wurden der Außenprüfung…
…2013) und vom 6.8.2018 (für 2014). Mündliche Verhandlung Hinsichtlich der beiden Veräußerungsvorgänge im Jahr 2013 gehen beide Verfahrensparteien von Veräußerungserlösen in Höhe von € 20 Mio bzw € 47.365.972 aus. Allerdings zieht die belangte Behörde wiederum das vorgelegte Gutachten in Zweifel…
…konkrete Umsetzung in Form der stillen Beteiligung sorgte dann ja (nach Rücksprache mit seinem Anwalt) H. D. (Niederschrift mit H. D. vom 18. Mai 1999 und 4. November 1999). F. J. konnte entgegen der Ansicht des Bw. sehr wohl noch Kenntnis von all diesen Vorgängen…