…Berufung gegen die Wiederaufnahmsbescheide Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO ist nur dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht wurden (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) stellen hingegen keine Wiederaufnahmsgründe dar. Aus den vorliegenden…
…Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind daher keine tauglichen Wiederaufnahmegründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt weder eine neue Tatsache (VwGH 17.9.1990, 90/15/0118, mwN) noch ein neu hervorgekommenes Beweismittel im Sinne…
…Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind daher keine tauglichen Wiederaufnahmegründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt weder eine neue Tatsache (VwGH 17.9.1990, 90/15/0118, mwN) noch ein neu hervorgekommenes Beweismittel im Sinne…
…und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit…
…und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit…
…und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit…
…Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind daher keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt weder eine neue Tatsache (VwGH 17.9.1990, 90/15/0118, mwN), noch ein neu hervorgekommenes Beweismittel im Sinne…
…Feststellung gem. § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO…
…gem. § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültiger Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar. Die…
…Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide verweisen zur Begründung auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung und der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. den Prüfungsbericht. Darin sind die neu hervorgekommenen Tatsachen…
…Dot. RSt GSVG-Vers.Beiträge | -€ 5.061,00 | Steuerberatung (Abschluss 2005) | -€ 600,00 | Übergangsgewinn (1. Berichtigung) | € 18.193,58 Das Finanzamt erließ einen Mängelvorhalt wegen Fehlens der Bezeichnung der Umstände (Tatsachen), auf die der Antrag gestützt wird…
…Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid, wie dem der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens von Amts wegen, wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand…
…des Verfahrens gemäß § 303 BAO für das Jahr 1998 abgewiesen wird. Im Begründungsteil hat das Finanzamt ausgeführt: "Es sind keine Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren eine Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr 1998 rechtfertigen. Im Übrigen wird festgestellt, dass sämtliche Abgabenrückstände…
…der Einhebung der Abgaben" beizumessen (zB. VwGH 25.3.1992, 90/13/0238). Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit (VwGH 12.4.1994, 90/14/0044). Amtswegige Wiederaufnahmen werden nämlich nach ständiger Rechtsprechung des…
…Februar 1999 mit der Begründung ab, die Fremdvermietung des betreffenden Objektes ab Oktober 1998 stelle keine neu hervorgekommene Tatsache oder Beweismittel dar, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen würde. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem vorgelegten Mietvertrag sei unter diesen Umständen entbehrlich. Für die im Antrag angeführten "Folgejahre…
…die erlassenen Wiederaufnahmebescheide des Finanzamtes würden auf Grund des Fehlens tauglicher Wiederaufnahmegründe rechtswidrig sein, galt daher gleichfalls zu prüfen, ob das Finanzamt die strittigen Verfahren aus den in den angefochtenen Bescheiden als "neu hervorgekommene Tatsachen" bezeichneten Gründen wieder aufnehmen durfte. Wie einleitend dargelegt wurde führte…
…2005 die Geschäftsführerbzüge in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ einbezogen worden. Für den bereits vergangenen Zeitraum 2003/2004 ergebe sich aber keine Möglichkeit einer Festsetzung von DB und DZ, weil eine Festsetzung aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen und unrichtig abgerechneter Beträge nicht vorgenommen werden könne…
…angeführten VwGH-Erkenntnisse wurden verlesen). Die Frage - so die Bw. weiter - ob die Kenntnis vermeintlich neu hervorgekommener Tatsachen gemäß § 303 Abs. 4 BAO "einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte", sei auf Basis der Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des seinerzeitigen Sachbescheides zu beurteilen…
…angenommenen Wiederaufnahmsgründe die Wiederaufnahme rechtfertigen. Die angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide nennen keine konkreten Tatsachen, die neu hervorgekommen sind, sondern nur "Tatsachen" (im allgemeinen). Im ggstdl Fall wurde dem Bw auch kein Betriebsprüfungsbericht oder sonstige Zusatzbegründung übermittelt, aus der sich die herangezogenen konkreten Tatsachen, die neu hervorgekommen sind…
…stellt eine Liebhabereibeurteilung als solche keine Tatsache dar. Vielmehr handelt es sich um einen Vorgang der rechtlichen Würdigung eines festgestellten Sachverhalts. Da sich die für die Begründung der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide maßgebliche Tz. 2 des AP-Berichts vom 8. Februar 2007 hinsichtlich neu hervorgekommener Tatsachen oder…