…sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt, benötigt er ein Kassabuch, in dem er täglich den End- und Anfangsbestand, die Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge erfasst (sog. Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Dies hat der Abgabepflichtige verabsäumt. Aufbewahrung der Getränkekarten: Anlässlich der Befragung am 19…
…Ausgabenrechner benötigt nur dann ein Kassabuch, wenn er die Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt. Diesfalls hat er täglich den End- und Anfangsbestand, die Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge zu erfassen (sogenanntes Kassabuch mit Bestandsfeststellung) (Ritz…
…benötigt aber dann jedenfalls ein Kassabuch, wenn er die Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt. Diesfalls hat er täglich den End- und Anfangsbestand, die Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge zu erfassen (sog Kassabuch mit Bestandsfeststellung) (Ritz…
…Bankeinzahlungen, Bankabhebungen) täglich einzeln erfasst und aufgezeichnet würden, sodass anhand der vorliegenden Aufzeichnungen (Kassabericht bzw. Kassabuch mit Bestandsfeststellung) die Tageslosung nachvollziehbar ermittelt werden könne. Da kein Kassenbericht mit Anfangs-, Endbestand, Zugängen und Abgängen geführt werde, könne die Losungssumme pro Taxi nicht überprüft werden. Im gewöhnlichen…
…Bedeutung zu. Die Schätzungsberechtigung hat der VwGH schon unabhängig vor den "Rundungen" bejaht. Immer dann, wenn Steuerpflichtige die Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln erfassen, sondern durch "Kassasturz" ermitteln, benötigen sie ein vollständiges Kassabuch mit Bestandsfeststellung. Diese Judikatur ist mittlerweile gängige Verwaltungspraxis (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, §…
…dass es nur dann zulässig ist, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) aufzuzeichnen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassaendbestand und Kassaanfangsbestand zu ermitteln, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Eine solche Losungsermittlung mittels Kassasturz bedarf…
…und Anfangsbestand ermittelt, dann sind End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge sowie nicht erfolgswirksame Bareingänge täglich zu erfassen (sogenanntes Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Bareingänge und Barausgänge bzw Bareinnahmen und Barausgaben sind täglich in geeigneter Form festzuhalten (siehe den Durchführungserlass des BMF vom 22.5.1990, BMF 02…
…nicht erfolgswirksame Bareingänge (etwa Privateinlagen, Bankabhebungen) seien täglich einzeln zu erfassen und aufzuzeichnen. Anhand der vorliegenden Aufzeichnungen (Kassenbericht bzw. Kassenbuch mit Bestandsfeststellung) müsse nachvollziehbar die Tageslosung ermittelt werden können. Die Ermittlung der Tageslosung hätte spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages zu erfolgen. Gemäß § 184 Abs…
…benötigt nur dann ein Kassabuch, wenn er die Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt. Diesfalls hat er täglich den End- und Anfangsbestand, die Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge zu erfassen (so genanntes Kassabuch mit Bestandsfeststellung) (Ritz…
…3.1999, 98/14/0127). Dabei ist es zulässig, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln zu erfassen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung, vgl. Stoll, BAO Kommentar, 1464). Eine solche…
…3.1999, 98/14/0127). Dabei ist es zulässig, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln zu erfassen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung, vgl. Stoll, BAO Kommentar, 1464). Eine solche…
…zu erfassen. Werden die Betriebseinnahmen eines Tages - Tageslosung - nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt, dann sind End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge sowie nicht erfolgswirksame Bareingänge täglich zu erfassen (sogenanntes Kassabuch mit Bestandsfeststellung; vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG, …
…3.1999, 98/14/0127). Dabei ist es zulässig, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln zu erfassen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung, vgl. Stoll, BAO Kommentar, 1464). Eine solche…
…vor sich gegangen sein soll, hat der Bw nicht verständlich dargelegt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass das Kassabuch keine Bestandsfeststellung enthält. Die Ausführungen in der Stellungnahme des Prüfers, dass Aufzeichnungen über das Zählen des Kassenstandes nicht vorgelegt worden seien, blieben ebenfalls unwidersprochen und unwiderlegt…
… trotzdem sind jedoch der End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge (zB Privateinlage) täglich einzeln zu erfassen; aus dem Kassabericht oder dem Kassabuch mit Bestandfeststellung muss die Tageslosung nachvollziehbar ermittelt werden können; vgl. dazu auch die Ausführungen in den oben bezeichneten Berufungsvorentscheidungen…
…Tageslosung) nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung auf den Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand ermittelt (was als zulässig gelte), so seien jedenfalls alle Barausgänge sowie die nicht erfolgswirksamen Eingänge (Einlagen) täglich zu erfassen (Kassabuch mit Bestandfeststellung). Besonders sei auf den Wortlaut hinzuweisen, wonach im Gegensatz zum Wortlaut…
…selbst angeführt - dazu feststellt, dass es zwar zulässig ist, dass die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) erfasst werden, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandfeststellung, vgl. Stoll…
…Bankabhebungen) täglich einzeln zu erfassen und aufzuzeichnen. Anhand der vorliegenden Aufzeichnungen (Kassenbericht bzw. Kassenbuch mit Bestandsfeststellung) müsse nachvollziehbar die Tageslosung ermittelt werden können. Die Ermittlung der Tageslosung habe spätestens zum Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages zu erfolgen. Ab der Saison 2010/2011 sei die vereinfachte Losungsermittlung…
…Von 1995 bis 2000 sind die Kassabücher noch im Unternehmen aufliegend. An den Tagen der jeweiligen Veranstaltungen (siehe vorgenannte Liste) wurden die Tageslosungen dazu vermerkt, wenn es sich dabei zB um einen Samstag handelte, sind auch die Samstage zuvor und danach mit ihren Tageslosungen vermerkt…
…Einkommensteuer 2000 aus: "Hr SG war bis Februar 1998 als Konsulent für Informatik selbständig und danach nichtselbständig tätig. In seinem Schreiben vom 23.7.2001 teilte er mit, dass er im Jahr 2000 seine eigene Firma aufbaute (Fa ITSITS GmbH) und der in der GUV…