…sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt, benötigt er ein Kassabuch, in dem er täglich den End- und Anfangsbestand, die Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge erfasst (sog. Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Dies hat der Abgabepflichtige verabsäumt. Aufbewahrung der Getränkekarten: Anlässlich der Befragung am 19…
…Ausgabenrechner benötigt nur dann ein Kassabuch, wenn er die Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt. Diesfalls hat er täglich den End- und Anfangsbestand, die Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge zu erfassen (sogenanntes Kassabuch mit Bestandsfeststellung) (Ritz…
…benötigt aber dann jedenfalls ein Kassabuch, wenn er die Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt. Diesfalls hat er täglich den End- und Anfangsbestand, die Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge zu erfassen (sog Kassabuch mit Bestandsfeststellung) (Ritz…
…3.1999, 98/14/0127). Dabei ist es zulässig, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln zu erfassen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung, vgl. Stoll, BAO Kommentar, 1464). Eine solche…
…erfassen (sogenanntes Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Bei Aufzeichnungsverpflichtung gilt Abschnitt 4.1.1 letzter Satz sinngemäß. 4.2 Behandlung von Barschecks, Kreditkarten, Bons und Gutscheinen 4.2 Behandlung von Barschecks, Kreditkarten, Bons und Gutscheinen (1) Die Entgegennahme von Barschecks und die Bezahlung mit Kreditkarten…
…dass es nur dann zulässig ist, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) aufzuzeichnen, sondern durch Rückrechnen aus dem Kassaendbestand und Kassaanfangsbestand zu ermitteln, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Eine solche Losungsermittlung mittels Kassasturz bedarf…
…Bankeinzahlungen, Bankabhebungen) täglich einzeln erfasst und aufgezeichnet würden, sodass anhand der vorliegenden Aufzeichnungen (Kassabericht bzw. Kassabuch mit Bestandsfeststellung) die Tageslosung nachvollziehbar ermittelt werden könne. Da kein Kassenbericht mit Anfangs-, Endbestand, Zugängen und Abgängen geführt werde, könne die Losungssumme pro Taxi nicht überprüft werden. Im gewöhnlichen…
…Bedeutung zu. Die Schätzungsberechtigung hat der VwGH schon unabhängig vor den "Rundungen" bejaht. Immer dann, wenn Steuerpflichtige die Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln erfassen, sondern durch "Kassasturz" ermitteln, benötigen sie ein vollständiges Kassabuch mit Bestandsfeststellung. Diese Judikatur ist mittlerweile gängige Verwaltungspraxis (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, §…
…dass es zulässig ist, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) zu erfassen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Eine solche Losungsermittlung mittels Kassasturz bedarf aber zwingend…
…dass es nur dann zulässig ist, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) aufzuzeichnen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassaendbestand und Kassaanfangsbestand zu ermitteln, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Eine solche Losungsermittlung mittels Kassasturz bedarf…
…und Anfangsbestand ermittelt, dann sind End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge sowie nicht erfolgswirksame Bareingänge täglich zu erfassen (sogenanntes Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Bareingänge und Barausgänge bzw Bareinnahmen und Barausgaben sind täglich in geeigneter Form festzuhalten (siehe den Durchführungserlass des BMF vom 22.5.1990, BMF 02…
…nicht erfolgswirksame Bareingänge (etwa Privateinlagen, Bankabhebungen) seien täglich einzeln zu erfassen und aufzuzeichnen. Anhand der vorliegenden Aufzeichnungen (Kassenbericht bzw. Kassenbuch mit Bestandsfeststellung) müsse nachvollziehbar die Tageslosung ermittelt werden können. Die Ermittlung der Tageslosung hätte spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages zu erfolgen. Gemäß § 184 Abs…
…benötigt nur dann ein Kassabuch, wenn er die Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt. Diesfalls hat er täglich den End- und Anfangsbestand, die Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge zu erfassen (so genanntes Kassabuch mit Bestandsfeststellung) (Ritz…
…3.1999, 98/14/0127). Dabei ist es zulässig, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln zu erfassen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung, vgl. Stoll, BAO Kommentar, 1464). Eine solche…
…3.1999, 98/14/0127). Dabei ist es zulässig, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln zu erfassen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung, vgl. Stoll, BAO Kommentar, 1464). Eine solche…
…Bankeinzahlungen, Bankabhebungen) täglich einzeln erfasst und aufgezeichnet werden, sodass anhand der vorliegenden Aufzeichnungen (Kassabericht bzw. Kassabuch mit Bestandsfeststellung) die Tageslosung nachvollziehbar ermittelt werden kann. Da kein Kassenbericht mit Anfangs-, Endbestand, Zugängen und Abgängen geführt wird, können die Losungssummen nicht überprüft werden. Daraus ergibt sich für…
…3.1999, 98/14/0127). Dabei ist es zulässig, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln zu erfassen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung, vgl. Stoll, BAO Kommentar, 1464). Eine solche…
…zuzüglich der Ausgaben im Laufe des Tages und der Entnahmen für private Zwecke den Kassenbestand am Beginn des Geschäftstages und die privat eingelegten Bargelder abgezogen hätte, und diesen Rechenvorgang samt den solcherart ermittelten Tageslosungen auch dokumentiert hätte (sogenanntes Kassabuch mit Bestandsfeststellung; siehe dazu z.B…
…zu erfassen. Werden die Betriebseinnahmen eines Tages - Tageslosung - nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt, dann sind End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge sowie nicht erfolgswirksame Bareingänge täglich zu erfassen (sogenanntes Kassabuch mit Bestandsfeststellung; vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG, …
…3.1999, 98/14/0127). Dabei ist es zulässig, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages (Tageslosung) nicht einzeln zu erfassen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung, vgl. Stoll, BAO Kommentar, 1464). Eine solche…