Rechtsfolgen. Es war deshalb spruchgemäß zu entscheiden. Graz, 29. Oktober 2004
§ 5 Abs. 1 Z 3 KVG zu qualifizieren, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale (abhängig vom 3-Monats-EURIBOR) und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös nur in Höhe des…
…der im Verfahren allein strittigen Sonderregelung für Nicht-OGAW-Fonds - beschränkte sich somit auf die Zeit vom 1.Jänner 1999 bis 14.Juli 1999. Spezielle Regelungenzur Besteuerung von Anteilinhabern dieser Gruppe von Kapitalveranlagungsgemeinschaften finden sich weder in den vor dem 1.Jänner 1999 geltenden Fassungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. KG, Adr., vertreten durch die Grant Thornton Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1130 Wien, Auhofstraße 1, vom 12. April 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Mag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 8. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 6. August 2004 betreffend Einkommensteuer 2002 nach durchgeführter Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…
Durch die Verortung der Rechte aus dem Partizipationskapital als Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung kann auch dem Einwand der Bw. entgegengetreten werden, die Besteuerung der Emission von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG mit Gesellschaftsteuer verstoße gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG vom 12. Februar 2008…
Durch die Verortung der Rechte aus dem Partizipationskapital als Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung kann auch dem Einwand der Bw. entgegengetreten werden, die Besteuerung der Emission von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG mit Gesellschaftsteuer verstoße gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG vom 12. Februar 2008…
…auf die Notwendigkeit einer wirksamen steuerlichen Kontrolle zur Vermeidung von Missbrauch und Steuerumgehung verwiesen. Weshalb - vor dem Hintergrund der Steuerfreiheit von vergleichbaren Spekulationsgewinnen für private Kapitalveranlagungen in Fonds mit Sitz in Österreich - die Erzielung von Spekulationsgewinnen durch Fonds mit Sitz im Drittland einen Missbrauch bzw…
…als unmöglich erweise, die Auskünfte von diesem Staat zu erhalten. Dem EuGH war in der Rs Haribo die - nicht nach einzelnen Drittstaaten bzw. einzelnen Kapitalveranlagungen differenzierende - Vorlagefrage gestellt worden, ob Art 63 AEUV einer generellen nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, wonach bei Dividenden aus Beteiligungen an in…
…zunächst von vermuteten Erträgen ausgehen, müsse diese Vermutung aber widerlegbar gestalten, um eine Besteuerung nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit zu ermöglichen. Wähle der Steuerpflichtige für die Kapitalveranlagung daher einen Fonds, der in Österreich nicht zugelassen sei und keinen steuerlichen Vertreter bestellt habe, dann dürfe dies daher…
…s. € 113.636,00 zuzüglich Anschaffungskosten von € 31.856,00) belaufe. Zudem rechnete das Finanzamt Erträge(€ 164.724,00) aus - im Wege der "A Limited" vorgenommenen - Kapitalveranlagungen der Bw. zu und unterzog diese ebenfalls der Zwischensteuer. Im Einzelnen hielt der Prüfer hiezu…
…in dem ua. die aus der in Rede stehenden Kapitalveranlagung resultierenden Erträge ausgewiesen sind. Das Finanzamt berücksichtigte mit den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1991 bis 2000 vom 6. September 2004 ausgehend von den im Kontoblatt ausgewiesenen Beträgen Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…ff. BAO wurde festgestellt, dass der Bw. Kapitalveranlagungen für sich und seine Schwester bei einem Angestellten der Bank bzw. A-Bank in der Form vorgenommen habe, dass dem Angestellten der Bank die Gelder im Austausch gegen einen auf die Bank ausgestellten Wechsel übergeben worden seien…
…Kapitalveranlagungen seien nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls aus dem vorhandenen Vermögen auszugleichen. In dem vom Finanzamt als Berufung gewerteten Antrag auf Vorlage an den UFS wurde ausgeführt, die Behörde I. Instanz irre, wenn sie in der BV(?) meine, es handle sich hierbei um eine missglückte Kapitalveranlagung…
…Kapitalveranlagungen seien nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls aus dem vorhandenen Vermögen auszugleichen. In dem vom Finanzamt als Berufung gewerteten Antrag auf Vorlage an den UFS wurde ausgeführt, die Behörde I. Instanz irre, wenn sie in der BV(?) meine, es handle sich hierbei um eine missglückte Kapitalveranlagung…
…1 Abs. 1 LiebhVO auszugehen. Entscheidend sei somit, dass die Tätigkeit als solche (langfristige Kapitalveranlagung) von einem Gewinnstreben getragen sei. Demgegenüber wäre bei einer "Tätigkeit mit Liebhabereivermutung" (§ 1 Abs. 2 LiebhVO) die Ausübung der Tätigkeit an sich von persönlichen Interessen und Neigungen getragen, wo der…
…Die Erträge aus der Teilnahme am EKC seien nicht steuerpflichtig, da sie Gewinnen aus Glückspielen zuzuordnen seien. Dass der EKC keine Kapitalveranlagung darstelle habe einer der Köpfe des EKC, Herr S. anlässlich einer Einvernahme im Juli 1995 vor der Staatsanwaltschaft Frankfurt auch zugegeben und das…
…Die Erträge aus der Teilnahme am EKC seien nicht steuerpflichtig, da sie Gewinnen aus Glückspielen zuzuordnen seien. Dass der EKC keine Kapitalveranlagung darstelle habe einer der Köpfe des EKC, Herr S. anlässlich einer Einvernahme im Juli 1995 vor der Staatsanwaltschaft Frankfurt auch zugegeben und das…
…der Firma Z. Die Beteiligung sei vom Geschenkgeber (einer Privatperson) eingegangen worden. Es handle sich hier um keine gewerbliche Tätigkeit, sondern um eine Kapitalveranlagung in Form von Kommanditanteilen und atypisch stillen Beteiligungen verbunden mit Kreditgewährungen. Es werde beantragt, diesen Veräußerungsgewinn körperschaftsteuerfrei zu stellen. Gemäß § 32…
…Jänner 2011 eine "vorsorgliche Offenlegung gemäß § 29 FinStrG betreffend Einkommensteuer 2003-2009 und Erbschaftsteuer 2000" beim Finanzamt Wien 1/23 ein. Die Einkünfte aus ausländischen Kapitalveranlagungen, nämlich aus zwei Depots bei der ABN AMRO, Zürich und AKB Privatbank Zürich AG seien irrtümlich nicht in Österreich…