…der Fa. X-AG (= Berufungswerberin, Bw) vom 13. September 2009 erfolgte eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 33.579.075 Stück neuer Aktien zum Bezugspreis von je € 10. Hiezu wurde vom beauftragten Notar am 29. September 2009 eine Selbstberechnung (zu ErfNr) durchgeführt, die 1…
…der Fa. X-AG (= Berufungswerberin, Bw) vom 13. September 2009 erfolgte eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 33.579.075 Stück neuer Aktien zum Bezugspreis von je € 10. Hiezu wurde vom beauftragten Notar am 29. September 2009 eine Selbstberechnung (zu ErfNr2) durchgeführt, die 1…
…€ bis 90.000,00 € per anno belaufen. Das jährliche tatsächliche Handelsvolumen sei aufgrund der Vielzahl der getätigten Geschäfte sowie mit der bei solchen Geschäften oftmals verbundenen Hebelwirkung (bis zum Faktor 100 des eingesetzten Kapitals) nicht ermittelbar. c. Nach den EStR (Rz 545) seien…
…1988 idF BGBl. I Nr. 80/2003 wird zur Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger Folgendes ausgeführt: (1) Zur Einkommensteuer sind zu veranlagen: 1. Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen, von denen kein Abzug vom Arbeitslohn, vom Kapitalertrag oder nach den §§ 99 bis 101 vorzunehmen ist. 2. Steuerabzugspflichtige Einkünfte eines…
…und zwar S 10.000,00, gestückelt. Nach durchgeführter Kapitalerhöhung würden sich die Beteiligungsverhältnisse so darstellen: Neues Grundkapital € 25,000.000,00 zerlegt in 30.000 Stückaktien zu einem rechnerischen Wert von € 833,33. Die Bw. gab dazu eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs…
…Zl. 2000/16/0761, auf das Kapitalberichtigungsgesetz aus dem Jahr 1966 stütze. Dieses habe urspünglich bis 1970 gegolten und sei durch die GmbH-Novelle 1980 wieder (befristet) in Kraft gesetzt worden und sei durch das AbgÄndG 1984 nach Verlängerung 1985 teilweise wieder anwendbar geworden. Im…
…vom unabhängigen Finanzsenat wieder fortgesetzt. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. bestreitet nicht, dass die Besteuerung einer Kapitalerhöhung durch Umwandlung einer freien Gewinnrücklage in Nennkapital nach österreichischem Steuerrecht grundsätzlich gesellschaftssteuerpflichtig ist. Strittig ist im gegenständlichen Fall nur, ob diese Besteuerung dem Europarecht widerspricht. 1…
…10,000.000,00 und zwar durch Umwandlung eines Teilbetrages der im Jahresabschluss zum 1.2.2000 bis 31.1.2001 ausgewiesenen freien versteuerten Rücklagen." Im Zuge dieser Kapitalerhöhung sollte die Anzahl der Stückaktien unverändert bleiben. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Mit Bescheid vom 10…
…7. und 15. Bezirk vom 28. April 2004 betreffend Kapitalertragsteuer gemäß § 99 EStG für die Jahre 1998, 1999 und 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist ein Unternehmen der SLDE Unternehmensgruppe mit Sitz in den Niederlanden…
…unterlegen ist. In der Einkommensteuererklärung wies er die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von minus 152.100,02 € aus und machte unter Tz. 365 die Kapitalertragsteuer in Höhe von 675,57 € geltend. Das Finanzamt erließ am 7. April 2005 einen Bescheid, mit dem…
…der Firma PC ltd. und der Firma CPM ausgewertet worden. P. L. habe seit 1999 überwiegend für österreichische Auftraggeber britische Kapitalgesellschaften (Limiteds) gegründet, welche auch im britischen Firmenbuch eingetragen seien (Companies House). Als Gründer hätten RG und CG zur Verfügung gestanden. Sie hätten zunächst für…
…Pkt Zweitens des Sacheinlagevertrages vom 30.7.1986 | | | umgewandelte Kapitalrücklage | | S 4.316.382,31 | Rücklagen (nicht versteuert) die nach Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist aufgelöst und insoweit die Freie (versteuerte) Rücklage aufgebaut haben | | S 77.710.585…
…vom 5. April 2005, in dem ua. dargelegt wurde, weshalb nach Ansicht des unabhängige Finanzsenates bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch eine GmbH ein Tatbestand iSd § 2 Z. 1 KVG verwirklicht werde und weshalb kein Widerspruch zum Gemeinschaftsrechtt bestehe, wurde von der Bw. bis dato…
…Jänner 2003 abgehaltene Generalversammlung wurde unter dem Tagungsordnungspunkt 4 ua. der Beschluss auf Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gefasst. Dieser Beschluss hatte folgenden Wortlaut: "Gleichzeitig wird das Stammkapital von € 36.336,41/ Euro sechsunddreißigtausenddreihundertsechsunddreißig/41/ um € 763.663,59/Euro siebenhundertdreiundsechszigtausenddreihundertdreiundsechzig/59/ auf € 800…
…gewonnen, unter ihnen auch den Bw. Mit diesem hatte DI L. die Rückzahlung des am 31. Juli 1995 hingegebenen Kapitals bis 19. Dezember 1995 sowie bis dahin eine Provision von monatlich USD 2.500,00 $ vereinbart. Tatsächlich hatte der Bw. aber lediglich einmal, am…
…Die X AG beschloss in der Hauptversammlung vom 25. Juni 1999 von ihr ausgegebene Vorzugsaktien bis zur nominellen Höhe von S 76.900.000,- durch Aktienrückkauf zu erwerben und solcherart das Kapital herabzusetzen. Im Zuge der Veranlagung zur Körperschaftsteuer 1999 wurden Aufwendungen für den…
…unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 4 am 25. März 2004 über die Berufung der Bw. gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien vom 22. Dezember 2003 betreffend Kapitalertragsteuer April 1998, September 1998, November 1998, Mai 1999, Juni 1999…
…| 131,68 In der Berufungsvorentscheidung vom 15. Mai 2002 führte das Finanzamt aus, der Berufung sei insoweit stattzugeben als die einbehaltene Kapitalertragsteuer aus der Zinsgutschrift der R. Bausparkasse (1999: 31,73; 2000: 32,18 S) rückzuerstatten sei. Im Übrigen müsse die Berufung abgewiesen…
…beurteilen sei. Seitens des Finanzamtes wurde folgendes vorgebracht: Bei der Interpretation des Gesetzes in der Frage lineare oder finanzmathematische Abgrenzung sei von einem wirtschaftlich geprägten Verständnis auszugehen. Weiters wurde auf den Charakter der Ausführungen in den Kapitalertragsteuerrichtlinien als Übergangsbestimmung hingewiesen. Im Übrigen habe der Gesetzgeber…
…nicht nur Aufgaben des Fiskus bei der Steuererhebung wahrzunehmen haben, sondern sich auch am Markt bewegten. Wenn eine Bank daher bei der Erhebung der Kapitalertragsteuer eine Rechtsauffassung vertrete, die noch viel strenger sei als jene Rechtsauffassung, die das Finanzministerium selbst in den diversen Richtlinien vertrete…