…2002 - 261 %, 2003-318 %, 2004-334 %. Eine genaue Kalkulation nach Erlösgruppen bzw. der Nachvollzug des Wareneinsatzes und Erlöses sei für die BP nicht möglich gewesen, da dem gesetzlichen Erfordernis nach Führung eines Wareneinsatzbuches nicht nachgekommen worden sei. Es sei auch keine Aufschlüsselung des WES in…
…Bw2 gemeinsam für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Fa. E-GmbH (gastronomischer Betrieb) verantwortlich gewesen seien. Bei einer im August 2007 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung für die verfahrensgegenständlichen Jahre seien erhebliche Kalkulationsdifferenzen festgestellt worden, die den erklärten Umsätzen- und Gewinnen zugerechnet und als verdeckte…
…Gebäude | 20.000 | 30.000 | 30.000 | Vorsteuer Einrichtung | 24.000 | 36.000 | 36.000 | Vorsteuerkürzung | 44.000 | 66.000 | 66.000 TZ 16: Im Zuge der Betriebsprüfung wurden die erklärten Erlöse kalkulatorisch verprobt…
…an Damen ausgeschenkt worden, sodass unter zusätzlicher Berücksichtung von 3% Schwund bei einem erklärten Umsatz von 603.860 S nur eine Erlösdifferenz von 5.620 S verbleibe. Beim Erlösbereich Bier habe der Prüfer einen Überhang des erklärten gegenüber dem kalkulatorischen Erlös festgestellt. Aufgrund eines technischen…
…Jahre 1992 bis 1994 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden laut Betriebsprüfungsbericht vom 31. Juli 1996 folgende Feststellungen getroffen: 1.) Infolge von erheblichen Kalkulationsdifferenzen (nicht gedeckter Wareneinsatz) sowie schwerwiegenden Buchführungsmängeln (fehlende Paragons) seien die von der Bw. erklärten jährlichen Umsätze (von je etwa 1,5 Millionen Schilling…
…die nachfolgende Betriebsprüfung mit einer Verböserung erledigt worden. Im Zuge einer Betriebsprüfung zu AB-Nr. P2 (Bericht vom 19. Juni 2007) seien Kalkulationsdifferenzen bei den Getränken im Cafehausbetrieb festgestellt worden. Es habe keinerlei Erlösaufzeichnungen gegeben, diese seien durch die Prüfung anhand der Einkäufe hochgerechnet worden…
…im gegenständlichen Fall vorgenommene kalkulatorische Schätzung stellt eine von mehreren möglichen Schätzungsmethoden dar. Ausdrücklich festzuhalten ist, dass die Bw selbst in der Berufung weder die grundsätzliche Schätzungsberechtigung des Finanzamtes im Sinne des § 184 BAO, noch die vom Finanzamt gewählte Schätzungsmethode der kalkulatorischen Schätzung in Frage…
…sachlichen Richtigkeit für sich hätten; zum anderen weil die festgestellten Kalkulationsdifferenzen weit unter der für eine Schätzungsberechtigung maßgeblichen 10%-Grenze lägen. Zur sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen führte der damalige Berufungswerber aus: Die Losungsermittlung werde mit zwei Registrierkassen durchgeführt. Diese Kassen besäßen ein Display…
…seien nicht vorhanden. Tz. 5 Umsatzzuschätzung Im Zuge der kalkulatorischen Verprobung habe die Prüferin von den Verkaufserlösen der einzelnen Artikelnummern auf den Wareneinkauf zurückgerechnet, aus den einzelnen Rohaufschlägen einen gewichteten durchschnittlichen Rohaufschlag für Getränke und Küche in Höhe von 192 % ermittelt und diesen Aufschlag auf…
…seien nicht vorhanden. Tz. 5 Umsatzzuschätzung Im Zuge der kalkulatorischen Verprobung habe die Prüferin von den Verkaufserlösen der einzelnen Artikelnummern auf den Wareneinkauf zurückgerechnet, aus den einzelnen Rohaufschlägen einen gewichteten durchschnittlichen Rohaufschlag für Getränke und Küche in Höhe von 192 % ermittelt und diesen Aufschlag auf…
…Umsatzdifferenz brutto | | | 39.089,57 | Umsatzdifferenz brutto in % | | | 55,28 Tz 5) Kalkulation Der Betrieb wurde seitens der BP einer Nachkalkulation unterzogen: Es wurden die buchmäßigen Spartenrohaufschläge im Gesamttatbestand errechnet und mit den ermittelten Spartenaufschlägen aus dem Einzeltatbestand …
Die Schätzung der Umsätze und Gewinne erfolgte somit unter Berücksichtigung der betriebseigenen Kalkulationswerte und wurde nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates in Hinblick auf die Berücksichtung von Aufwendungen für Schwund den Einwendungen der Bw. auch ausreichend Rechnung getragen. Die Schätzungshöhe ist in Hinblick auf die Aufzeichnungsmängel…
…Besprechungen mit der Bw. thematisiert und der Umsatzrückgang sowie die Rohaufschlagsdifferenzen und Rohaufschlagsschwankungen hinterfragt. Für das Jahr 2004 ergab die Kalkulation einen um rund Euro 50.000,00 niedrigeren Rohgewinn gegenüber den Vorjahren. Der Verlust betrug rund Euro 27.000,00. Der Rohaufschlag betrug für…
…Werkstättenleiter, Unternehmer) wurden dabei nicht berücksichtigt. Die Berechnung ergab, dass ca. 70% der Gesamtarbeitsstunden nicht an die Kunden weiterverrechnet worden seien. Dieser Kalkulation wurde vom Bw. eine Gegenkalkulation gegenübergestellt, welche die unproduktiven Zeiten aufgegliedert hätte. Bei diesen Zeitaufstellungen hätte es sich um reine Annahmen gehandelt…
…der BP festgestellt werden, dass weitere Rechnungen der Firma "L. GmbH" nicht in die Buchhaltung aufgenommen wurden. Da die Zuschätzung eines kalkulatorischen Wareneinsatzes für die BP nicht möglich ist, werden die nicht verbuchten Rechnungen als fehlender Wareneinsatz hinzugeschätzt. Nicht verbuchte Rechnungen des Hauptlieferanten "L. GmbH" …
…bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Text ergänzen»Der Berufungswerber (Bw.) ist Taxieinzelunternehmer für Mietwagenverkehr und sonstige Personenbeförderung. Im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung (BP) über den Zeitraum 2003 bis 2005 wurde auf Basis von gravierenden Aufzeichnungsmängel und kalkulatorischen Differenzen die Zurechnung eines Sicherheitszuschlages zu Umsatz und Gewinn vorgenommen…
…den Botenfahrten und nicht erklärten Einnahmen. Die Zuschätzung durch Kalkulation für den Zeitraum 2003 bis 2005 ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auf Basis der durchschnittlich ermittelten Kilometerertrag von € 1,- sowie rund 40%igen Leerfahrtenanteil als richtig zu beurteilen, mit dem Ziel der Wahrheit…
…storniert worden sei. Auch ein solcher Vorgang fand keinen Eingang in die Aufzeichnungen des geprüften Unternehmens. 1.3. Kalkulatorische Verprobung Die von der BP durchgeführte Verprobung ergab für den Prüfungszeitraum Differenzen zwischen € 1.000,-und € 3.100,-, die vom AbgPfl. vorgelegten Gegenkalkulationen Differenzen…
…erhoben. Hierbei replizierte die steuerliche Vertretung der Bw. zu den Feststellungen des Prüfers wie folgt: 1. Kalkulationsdifferenzen Die vom Prüfer gewählte Methode der Verprobung der Umsätze mit den Wareneinsätze auf Basis branchenüblicher Rohaufschläge treffe auf den konkreten Betrieb der Bw. insoweit nicht zu , da dieser…
…Ergebnis der Buch- und Betriebsprüfung hinsichtlich der Abgabenarten Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 1998-2000. "Tz 15) Umsätze 1998 und 2000: Auf Grund von Kalkulationsdifferenzen wurden folgende Beträge hinzugeschätzt: | | 1998 | 2000 | steuerpflichtige Umsätze 20% | 130.000,00 | 220…