…unter Abzug einer 5%igen tschechischen Quellensteuer iHv 3.921,33 € erhalten (s Kz 672 und 673 der KÖSt-Erklärung). Gemäß Rz 418 der KStR 2001 (in KStR 2013 nunmehr Rz 1073) sei diese Quellensteuer auf die KÖSt des Jahres 2007 anrechenbar. Der Umstand…
…einem solchen Abschlag abgesehen, obwohl die Berufungswerberin in Ihrer Berechnung nicht zwischen Gebäude und Zubehör trennte. Nicht anwendbar sind nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenats hier die neuen Überlegungen der Verwaltungsübung zur "Ausschüttung an der Wurzel" in KStR 2013 Rz 637 ff, wonach das wirtschaftliche Eigentum…
…4.2008, Az I B 208/07); so auch KStR 2001, Rz 1120 (bzw KStR 2013 Rz 935). (2) Umsatztantiemen bergen die Gefahr in sich, dass Gewinne des Unternehmens abgesaugt werden und stehen dem Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft entgegen (BFH-Beschluss 2.4.2008, Az I…
…geleistet werden, sind auf der Ebene der Körperschaft weder bilanziell als Aktivum anzusetzen noch als (fiktive) Betriebsausgaben in Höhe der ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen, ebenso liegen beim Einlegenden auch keine fiktiven Betriebseinnahmen vor (vgl Rz 501 KStR 2013,aber auch Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG, §…
…für die die Körperschaftsteuerbefreiung gemäß § 5 Z 6 KStG zustehe. In der Berufungsvorentscheidung betreffend die Körperschaftsteuer 2006 und 2008 sowie Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2010 und die Folgejahre wurde auf den Prüfungsbericht verwiesen. Der Vorlagebericht enthält eine (unstrittige) Sachverhaltsdarstellung, die im Wesentlichen den Informationen der…
…verdeckten Ausschüttung sei überdies nicht im Zeitpunkt der Schuldbefreiung, sondern erst im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Bürgen anzunehmen (KStR 2001 Rz 900). In der am 7. Mai 2013 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt: Die Bw bringt vor, auch wenn die Haftung des Alleingesellschafters in eine…
Formmängel wie im gegenständlichen Fall würden ungeachtet der zunächst bei der Abgabenbehörde liegenden Beweislast für das Vorliegen einer unangemessenen Gestaltung die widerlegbare Vermutung für das Vorliegen von Einkommensverwendung begründen (KStR 2001, Rz 756). Wesentliche, nicht unbeachtliche Formmängel seien im vorliegenden und zu beurteilenden Sachverhalt jedenfalls…
…kann eine vGA nicht vorliegen. Fremdübliche Renditen für derartige Objekte liegen erfahrungsgemäß bei rund 2 %. Im Körperschaftsteuerbescheid 2003 wurde eine Verlustverrechnung aus Vorjahren in Höhe von € 86.133,32 in Abzug gebracht. Richtig wäre ein Verlustabzug in Höhe von insgesamt € 107.666,64…
…Körperschaftsteuer 2004 und 2005 sowie Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer 2006 und Umsatzsteuer 2006 nach der am 7. November 2013 in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
…2005/15/0148; Rz 776 letzter Abschnitt KStR 2001). Der Berufung betreffend die Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2004 werde deshalb Berechtigung zukommen (ersatzlose Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2004 vom 22. März 2006). Die Berufung betreffend die Anspruchszinsen 2003 und 2004 werde gemäß § 252 Abs…
…2002 | 300 h | 2003 | 470 h Im Jahr 2004 wurden sämtliche angefallenen Leistungsstunden an die ABCDE. GmbH fakturiert; es wurden im Jahr 2004 keine Leistungen unentgeltlich erbracht. Rechtliche Begründung: Unter Nutzungseinlage wird nach KStR 2001 Rz 679 die Überlassung von Geld oder…
…Kosten für Beglaubigungen und Schätzung kommen, trotz des diesbezüglichen Vorhalts der Berufungsbehörde vom 3. April 2013 weder dem Grunde noch der Höhe nach im Vorlageantrag oder im weiteren Berufungsverfahren entgegen getreten. Der Senat sieht, insbesondere wegen der zusätzlich aufgezeigten Komponenten keinen Anlass den Betrag von…
…Verweis auf KStR 2001 Rz. 613). In der direkt beim UFS eingebrachten Berufung verwies die GmbH & Co KG (Berufungswerberin/Bw) darauf, dass sie seit Jahren Vermietungen durchführt, und zwar sowohl Wohnungsvermietungen an Privatpersonen als auch Geschäftsraumvermietungen an gewerblich tätige Unternehmen. In den Jahren 2003/2004…
…6 Z 2 KStG 1988 im Jahr 2008 beträgt - 4.461.765,77 €. | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | -4.461.765,77 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | -4.461.765,77 € | Einkommen des Gruppenträgers | -4.461.765,77 € |…
…24.6.2008/Änderung gemäß § 9 Abs. 10 KStG 1988 des Finanzamtes Wien 1/23 vom 25. März .2009 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die in Italien ansässige B S.p.A., die über eine im Firmenbuch eingetragene…
…angemessener Kapitalverzinsung bei Immobilien von einem Zinsfuß von 5 bis 8 %, für das übrige Vermögen von 6 bis 10 % aus (Ausgangswert = Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Mietobjektes) vgl. Renner in: Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KSt 1988, § 8 Anhang, "Miet- und Pachtverhältnisse". Eine Vermietung eines abnutzbaren…
…Renngasse 1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe…
…zitierten KStR, aktualisiert 2013 und erörtert im Salzburger Steuerdialog 2013; in diesem Sinne Wolf, in: SWK, H.7/2003, Nr. 256, Abschn.1.3.). Soweit ersichtlich, wurde der VwGH mit diesem Thema noch nicht befasst. Es wäre jedoch auch bei Zutreffen der in den KStR…
…9 Abs 6 Z 6 KStG umfassend nach österreichischen Gewinnermittlungsvorschriften zu bewerten. 3. Mit Schreiben vom 3. Februar 2010 nahm die BP zur Berufung wie folgt Stellung: Durch das geprüfte Unternehmen sei nicht der ausländische Buchwert per 31. Dezember 2003 als Ausgangsbuchwert für die Abschreibung…
…ist, dass die Bw. mit der Firma MM in Geschäftsbeziehung stand. Laut eigenen Angaben in der Gegenäußerung vom 1.10.2003 erfolgte die Bezahlung der Rechnungen grundsätzlich in bar bzw. durch Ausstellung von Verrechnungsschecks. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang angemerkt, dass gegen die Fa. MM…