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KStR 2013Einleitung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

  Die KStR 2013 sind auch bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, es sei denn, dass für diese in den KStR 2001 bzw. in anderen Erlässen oder Informationen des Bundesministeriums für Finanzen günstigere Regelungen vorgesehen waren. Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für…

KStR 2013 Rz 1–61. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…mit § 3 KStG 1988 (Rz 103 und 104) in den Sammelbegriff "Körperschaften" ein. Daher besteht keine Identität mit dem zivilrechtlichen Begriff Körperschaften. 1.2 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht 1.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 2: In § 1 Abs. 2 KStG 1988 werden die Körperschaften, die…

KStR 2013 Rz 7–121.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988) Rz 7: Üblicherweise werden die juristischen Personen des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen…

KStR 2013 Rz 13–181.2.1.1.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Gen)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…übersteigen (§ 189 Abs. 1 Z 2 UGB). 1.2.1.1.2.2 Arten von Genossenschaften Rz 14: Das KStG 1988 spricht von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und bezieht sich damit ausschließlich auf privatrechtlich organisierte Genossenschaften im Sinne des GenG. Öffentlich-rechtliche Genossenschaften, wie zB Siedlungswassergenossenschaften…

KStR 2013 Rz 19–211.2.1.1.3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

1.2.1.1.3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Rz 19: Die rechtliche Grundlage der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ist das am 1. Jänner 1979 in Kraft getretene Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG, BGBl. Nr. 569/1978). Unternehmen mit Sitz im Inland, die den Betrieb der Vertragsversicherung zum Gegenstand haben…

KStR 2013 Rz 221.2.1.1.4 Vereine
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…weil die Genossenschaft, nicht aber der Verein die Gewinnermittlung nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 KStG 1988 vornimmt) oder zu einem Wechsel von der abgabenrechtlich begünstigten in die abgabenrechtlich nicht begünstigte Sphäre, sind über die spezifischen Regelungen im GenG (insbesondere § 91a Abs. 4 Z 1…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…69/1988; Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetz 2008, LGBl. Nr. 26/2008; Vorarlberger Gesetz über Stiftungen und Fonds, LGBl. Nr. 17/2003; Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl. Nr. 14/1988. Rz 27: Privatstiftungen Rechtsgrundlage für Privatstiftungen ist das Privatstiftungsgesetz, BGBl. Nr. 694/1993 (PSG). Die…

KStR 2013 Rz 30–341.2.1.1.6 Kreditinstitute
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…auf Grundlage der VO (EG) Nr. 1082/2006 und den Änderungen durch die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 gegründet werden (EVTZ-VO (EG) Nr. 1082/2006). Zweck des EVTZ ist die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Er wurde zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf…

KStR 2013 Rz 35–411.2.1.2 Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Als Indiz für die Ausübung öffentlicher Gewalt wird in § 2 Abs. 5 KStG 1988 das Merkmal des Annahmezwanges angeführt (VwGH 19.10.1972, 2119/71). Darüber hinaus muss die Körperschaft öffentlichen Rechts zum Erreichen ihres Zieles in der Rechtsordnung des öffentlichen Rechts begründete Hoheitsakte setzen…

KStR 2013 Rz 42–451.2.1.2.2 Aufzählung von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.1.2.2 Aufzählung von Körperschaften öffentlichen Rechts 1.2.1.2.2.1 Gebietskörperschaften Rz 42: Gebietskörperschaften sind der Bund, die Länder und Gemeinden, sowie die Gemeindeverbände. Gemeindeverbände können gemäß Art. 116 Abs. 3 B-VG zur Besorgung bestimmter Angelegenheiten gegründet werden…

KStR 2013 Rz 46–491.2.1.2.2.3 Gesetzliche Interessensvertretungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…I Nr. 7497/19972013) und Wasserverbände (§ 87 WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959 idF BGBl. I Nr. 82/2003), die Pharmazeutische Gehaltskasse (§ 1 Abs. 1 Gehaltskassengesetz 2002, BGBl. I Nr. 154/2001 idF BGBl. I Nr. 9/2016) Körperschaften öffentlichen Rechts auf Grund landesgesetzlicher Regelungen…

KStR 2013 Rz 50–551.2.1.2.2.7 Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform, Siedlungsträger
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988, wenn sie durch Landesgesetz als solche eingerichtet sind. Im Übrigen sind sie als Körperschaften privaten Rechts im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 zu beurteilen, wenn sie Rechtspersönlichkeit besitzen. Agrargemeinschaften…

KStR 2013 Rz 56–631.2.1.2.2.8 Den öffentlich-rechtlichen Körperschaften abgabenrechtlich gleichgestellte Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.1.2.2.8 Den öffentlich-rechtlichen Körperschaften abgabenrechtlich gleichgestellte Körperschaften Rz 56: Nach § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 sind politische Parteien wie Körperschaften des öffentlichen Rechts zu behandeln, wenn ihnen gemäß § 1 Abs. 4 des Parteiengesetzes 2012, BGBl. I Nr…

KStR 2013 Rz 64–741.2.1.2.3 Betriebe gewerblicher Art als Steuersubjekte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.2.3 Betriebe gewerblicher Art als Steuersubjekte Rz 64: Das Wesen des Betriebes gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts im Sinne des § 2 KStG 1988 besteht darin, dass es sich dabei um ein eigenes Steuersubjekt handelt, das von der Person des Rechtsträgers…

KStR 2013 Rz 75–771.2.1.2.3.2 Mischbetriebe
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.1.2.3.2 Mischbetriebe Rz 75: Werden in einem als Einheit anzusprechenden Betrieb hoheitliche und erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten entfaltet, die so eng miteinander verbunden sind, dass eine Abgrenzung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, liegt ein Mischbetrieb vor. Für die Beurteilung der Steuerpflicht…

KStR 2013 Rz 78–811.2.1.2.3.3 Versorgungsbetriebe
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.1.2.3.3 Versorgungsbetriebe Rz 78: Versorgungsbetriebe sind nach der taxativen Aufzählung in § 2 Abs. 3 KStG 1988 Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme versorgen oder die dem öffentlichen Verkehr einschließlich…

KStR 2013 Rz 82–841.2.1.2.3.4 Mitunternehmerbeteiligungen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Gesellschafter) am Betrieb eines gewerblichen Unternehmens, begründet diese Mitunternehmerbeteiligung kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 körperschaftsteuerlich einen Betrieb gewerblicher Art. Diese Fiktion bewirkt, dass die Trägerkörperschaft unmittelbar nicht Mitunternehmer der Mitunternehmerschaft ist (VwGH 27.3.1996, 93/15/0209)…

KStR 2013 Rz 85–881.2.1.2.3.5 Betriebsverpachtung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…gilt kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 auch diese entgeltliche Überlassung als Betrieb gewerblicher Art und es bleibt diesbezüglich die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen. Die Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung sind auch dann, wenn sie nach allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätzen als…

KStR 2013 Rz 89–981.2.1.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…den vom Betrieb gewerblicher Art erzielten Gewinn, liegt eine steuerneutrale Einkommensverwendung im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 vor. Dies gilt auch, wenn der entnommene Gewinn einem anderen Betrieb gewerblicher Art derselben Körperschaft öffentlichen Rechts zugeführt wird (VwGH 7.6.1972, 0763/70). 1…

KStR 2013 Rz 99–1021.2.1.2.8 Kapitalgesellschaften in öffentlicher Hand
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…werden, sind gemäß § 2 Abs. 4 zweiter Satz KStG 1988 grundsätzlich nach den für diese Rechtsform geltenden Vorschriften zu besteuern. Somit finden im Falle der Vergesellschaftung von Betrieben gewerblicher Art die für die Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art normierten Grundsätze keine Anwendung. Dies gilt auch…