…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, nur insoweit, als dies bestehende Staatsverträge vorsehen. Zufolge der von österreichischer Seite vorgenommenen Kündigung der Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, BGBl. 289/1966 idF BGBl…
…sonstige Einmalzahlungen seien ebenfalls direkt von der Z an die Bw. ausbezahlt worden. Das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall und der Anspruch auf Abfertigung und Pension lägen allerdings bei der X AG. Auch die Kompetenzen bezüglich Urlaubsausmaß, Entlassung und Kündigung lägen bei der X…
…hat das Recht über die Entscheidung betreffend Kündigung und Entlassung. Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag sind mit M auszutragen, und unterliegt die Bw. dem österreichischen Arbeitsrecht. Dieser Beurteilung steht ein allfälliges Weisungsrecht der sln Gesellschaft nicht entgegen. Arbeitslohn wurde nach den ausgestellten Lohnzetteln von M ausbezahlt…
…ergangenen Bescheidbegründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass das von Seiten des Bw. angezogene Doppelbesteuerungsabkommen im gegenständlichen Fall nicht zur Anwendung gelangen könne, da die streitgegenständliche Tätigkeit nicht in Deutschland, sondern in Mazedonien ausgeübt worden sei. Art. 15 des besagten Abkommens sehe nämlich vor, dass Gehälter…
…die Steuer wie folgt festgesetzt: Einkünfte oder Vermögen einer in der Republik Österreich ansässigen Person, die nach dem Abkommen von der Besteuerung in der Republik Österreich auszunehmen sind, dürfen gleichwohl in der Republik Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen…
…März 2010 in Liquidation befindet...Ich bin weiters der Meinung, dass die mir seitens FS ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam sei... ,Ich habe von FV eine erste negative Antwort bekommen, aber ich überlege jetzt auch letztendlich die einschlägigen rechtlichen Schritte sowohl gegen FS wie auch gegen FV…
…dass sein Arbeitgeber im Sinne von § 47 EStG aus österreichischer Sicht die X sei. Seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von 1. September bis 31. Dezember 2007 seien auf Grund von Auslegungsdifferenzen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung…
…ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung betroffen waren ua die mit 30. September 1996 gekündigten Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (darunter auch die Republik Bosnien-Herzegowina). Es besteht daher seit Oktober 1996 kein Abkommen mehr, welches vorsehen könnte…
…Jahr 1996 wurden mehrere Abkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit von der Republik Österreich gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsahen, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung waren ab 30. September 1996 unter anderem die Abkommen über Soziale Sicherheit…
…Jahr 1996 wurden mehrere Abkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit von der Republik Österreich gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsahen, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung waren ab 30. September 1996 unter anderem die Abkommen über Soziale Sicherheit…
…Jahr 1996 wurden mehrere Abkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit von der Republik Österreich gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsahen, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung waren ab 30. September 1996 unter anderem die Abkommen über Soziale Sicherheit…
…Österreich gekündigt. Von dieser Kündigung betroffen waren ua. auch die mit 30. September 1996 gekündigten Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, darunter auch die Republik Bosnien-Herzegowina (Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 347/1996). Seit Oktober 1996 besteht daher kein Abkommen mehr, welches…
…Österreich gekündigt. Von dieser Kündigung betroffen waren ua. auch die mit 30. September 1996 gekündigten Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, darunter auch die Republik Bosnien-Herzegowina (Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 347/1996). Seit Oktober 1996 besteht daher kein Abkommen mehr, welches…
…im Ausland haben, vorsahen, von der Republik Österreich gekündigt. Von dieser Kündigung per 30. 9. 1996 betroffen war auch das Abkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien (Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 345/1996). Es besteht daher seit Oktober 1996 kein Abkommen mehr, welches vorsehen würde, dass eine in…
…von der Republik Österreich gekündigt. Von dieser Kündigung (mit 30. September 1996) betroffen waren auch die Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, darunter auch die Republik Bosnien-Herzegowina (Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 347/1996). Seit Oktober 1996 besteht daher kein Abkommen mehr…
…von der Republik Österreich gekündigt. Von dieser Kündigung (mit 30. September 1996) betroffen waren auch die Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, darunter auch die Republik Bosnien-Herzegowina (Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 347/1996). Seit Oktober 1996 besteht daher kein Abkommen mehr…
…vorsahen, von der Republik Österreich gekündigt. Von dieser Kündigung (mit 31. Dezember 1996) betroffen waren auch die Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, darunter auch die Bundesrepublik Kroatien (Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 351/1996). Seit Jänner 1997 besteht daher kein Abkommen mehr…
…vorsahen, von der Republik Österreich gekündigt. Von dieser Kündigung (und zwar mit 30.9.1996) betroffen war auch das Abkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien (Kündigungsbestimmung BGBl.Nr. 345/1996). Es besteht daher seit Oktober 1996 kein Abkommen mehr, welches vorsehen würde, dass eine in Österreich…
…von der Republik Österreich gekündigt. Von dieser Kündigung (mit 30. September 1996) betroffen waren auch die Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, darunter auch die Republik Bosnien-Herzegowina (Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 347/1996). Seit Oktober 1996 besteht daher kein Abkommen mehr…
…von der Republik Österreich gekündigt. Von dieser Kündigung (mit 30. September 1996) betroffen waren auch die Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, darunter auch die Republik Bosnien und Herzegowina (Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 347/1996). Seit Oktober 1996 besteht daher kein Abkommen…