…folgende streitggstdl. Feststellungen getroffen: Auf Grund gravierender Buchführungsmängel hinsichtlich Mengendifferenzen und Inventurmängel nahm die BP eine jährliche Hinzurechnung (Sicherheitszuschlag) zu Umsatz und Gewinn von netto S 92.000,-- vor. Eine durchgeführte Mengenrechnung für Sessel ergab eine Differenz von 45 Stück, wobei im Rahmen der Schlussbesprechung…
…der Bücher (Tz. 23): Aufgrund der Nichtaufbewahrung von Belegen, der Nichtverbuchung von Wareneinkäufen sowie von Inventurmängeln könne nicht von einer ordnungsgemäßen formellen und materiellen Buchführung ausgegangen werden. Auch bei Einzelverbuchung auf dem Wareneingangskonto seien sämtliche Geschäftsvorfälle zu erfassen gewesen. 15. Hinzurechnungsprozentsatz i.H.v. 15 %…
…ist die Behörde nach § 184 Abs. 3 BAO zur Schätzung verpflichtet. Als wesentliche Inventurmängel werden angesehen: - Nichtvorlage der Inventur trotz Verlangen der Behörde (VwGH 26.4.1989, 89/14/0015). - Fehlen von für die Überprüfung der Inventur unerlässlichen Grundaufzeichnungen (z.B. Schmierzettel [VwGH 2.10…
…Jahr 2004 durchgeführten Milchlieferung im Ausmaß von 285 Litern und die nicht erfasste Lieferung von 486 Liter Milch stellen schwerwiegende sachliche Unrichtigkeiten der Bücher dar, die insbesondere zusammen mit dem vorhin aufgezeigten formellen Mangel und dem nachstehend angeführten Inventurmangel jedenfalls eine Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs…
…müssen, um einen Abgabenanspruch geltend zu machen, trifft dabei die Abgabenbehörde (VwGH 23.2.1994, 92/15/0159). Nun stellen zwar auch schwere Inventurmängel, wie etwa unaufgeklärte Bestandsdifferenzen zwischen dem Ergebnis der Inventur und der laufenden Buchführung, zur Schätzung berechtigende sachliche Mängel dar (vlg. Stoll…
…90/13/0214, ÖStZB 1992, 98, 14.12.1995, 93/15/0102, ÖStZB 1996, 429). Inventurmängel würden die Abgabenbehörde grundsätzlich zur Durchführung einer Schätzung berechtigen (VwGH 15.9.1982, 81/13/0202, 0207, 11.12.1990, 89/14/0109, ÖStZB 1991, 519). Schätzungsberechtigung bestehe für…
…bis 21-11 des Betriebsprüfungsberichtes näher dargestellt. Im Einzelnen handelt es sich um nachfolgende Mängel: a) Inventurmängel: 1) Dem Prüfer sind für die Prüfungsjahre keine Aufzeichnungen über die in den Prüfungsjahren in den Bilanzen angesetzten Inventurwerte für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von 237.112…
…Unabhängigen Finanzsenates unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die unter Tz. 1 angeführten Buchführungsmängel (Inventurmängel und Mängel der Kassenführung) jene neuen Tatsachen darstellen, die im Zuge der Außenprüfung festgestellt und als Wiederaufnahmsgründe qualifiziert worden sind. Auch aus dem Hinweis des Bw. auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes…
…geeignet, die sachliche Richtigkeit von Büchern und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Verwiesen werde auf die Mängel laut Niederschrift: Grundlosungsaufzeichnungen seien nicht aufbewahrt worden. Inventurmängel lägen vor. Damit sei der Zustand der zu prüfenden Buchhaltungsunterlagen für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit nur mehr sekundär relevant. b…
…Schätzung von Bedeutung sind (auch Betriebsgröße, Wirtschaftszweig, Wesentlichkeit) zu treffen. Als wesentliche Inventurmängel werden angesehen: .) Nichtvorlage der Inventur trotz Verlangen der Behörde (VwGH 26.4.1989, 89/14/0015). .) Fehlen von für die Überprüfung der Inventur unerlässlichen Grundaufzeichnungen (z.B. Schmierzettel [VwGH 2.10.1964…
…bei der S GesmbH fehlten und somit keine Überprüfung der gelieferten Waren möglich sei. Darüber hinaus fehle es an einem Wareneingangsbuch. Betreffend die Inventurmängel wurde das Fehlen täglicher Inventuren und der Bilanzinventur festgestellt. Die Bw. trägt dazu in ihrer Berufung bzw. in ihrem Vorlageantrag vor…
…siehe hiezu die Punkte Mehrfachlosungen der Bar, Inventurmängel und Festhaltung des täglichen Kassenbestandes). Der Berufung wird daher in diesem Punkt teilweise stattgegeben. Ausweis von Getränkesteuer Berufung: Die angeblich festgestellten Schwarzeinkäufe seien betragsmäßig in Relation zu den offiziellen Einkäufen gestellt worden, wobei allerdings übersehen worden sei…
…für die Inventur (Ritz, BAO Kommentar³, § 132 Tz 5). Die Nichtaufbewahrung dieser Aufzeichnungen begründet einen Inventurmangel, der zur Schätzung berechtigt (VwGH 2.10.1964, 1179/63). Eine Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsmäßigen Buchführung. Fehlt sie oder ist sie mangelhaft, so ist die Annahme…
…mit dem Hinweis, dass auf Grund des Ergebnisses der Stichprobe 98% des Aufwandes für Paletteneinkauf laut Erklärung nicht als Betriebsaugabe anerkannt werden können. Da es sich um nichtexistente Lieferanten und nicht etwa um Inventurmängel handelt, stellt der Wareneinkauf die maßgebliche Größe dar, bei der die…
…Unrichtigkeit zu werten (vgl. Quantschnigg-Schuch, ESt-HB, § 4 Tz 6). Inventurmängel berechtigen die Abgabenbehörde grundsätzlich zur Schätzung (Erkenntnis des VwGH vom 11. November 1990, Zl. 89/14/0109). Die Bw. legte keine im Zuge der Betriebsprüfung keine Inventuren vor. Eine Inventur ist jedoch ein…
…dargestellt, dass die in der Berufung angeführte Vorgangsweise unglaubwürdig ist, weshalb auf die Ausführungen im BP-Bericht und in der Stellungnahme zur Berufung hinzuweisen ist. Inventurmängel: Dass diese vorliegen, wird nicht bestritten. Die Schätzungsberechtigung dem Grunde nach ist somit gegeben. Ziel der Schätzung ist es…
…gesondert zusammengefasst. Dies erfordere einerseits genügend Personal, andererseits aber auch eine eingeschränkte Geschäftstätigkeit, damit die Lagerbestände während der körperlichen Bestandsaufnahme keine Veränderung erfahren. Auch die regelmäßigen Betriebsprüfungen der Großbetriebsprüfung Salzburg hätten bislang keine Beanstandungen der festgestellten Inventurmengen ergeben. Es könne daher davon ausgegangen werden, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Richard Zips gegen die Bescheide des Finanzamtes f.d. 6.,7. u. 15. Bezirk in Wien betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1996 bis 1999, Körperschaftsteuer für 1996 und 1997 und Haftung für Kapitalertragsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, XY, vertreten durch Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfung GMBH & Co KG, Theobaldgasse 19, 1060 Wien, vom 25. September 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. Juli 2007 nach Durchführung einer mündlichen…