Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des VN Bw. vom 21. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 2. Juli 2004 betreffend Einkommensteuer für die Zeiträume 2000 und 2001 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Bei der Interessenabwägung iSd § 20 BAO war der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) gegenüber der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) der Vorrang zu geben. Es war daher der Wiederaufnahmebescheid betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1994 aufzuheben, im übrigen war die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide abzuweisen. Die…
… 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen. Details zu den abgegangenen Wirtschaftsgütern und der Höhe der durch die Betriebsprüfung nicht anerkannten Investitionszuwachsprämie sind den Anlagen 1 (Abgänge 2002-2007) und 2 (Ermittlung…
…sei nicht zulässig, die anderen "Versagungsgründe des § 212a BAO" würden nicht vorliegen. Dem Antrag der Bf. wäre daher ohne Interessenabwägung Folge zu geben gewesen. Dies umso mehr, als die Eingangsabgabenschuld deutlich höher als das monatliche Nettodurchschnittseinkommen der Bf. sei Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Oktober 2008…
…Begründung wurde ausgeführt: "Die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 Abs 4 erfolgte unter Bedachtnahme der durch § 20 BAO vorgeschriebenen Interessenabwägung. Dabei war auf den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem Gebot der Zweckmäßigkeit einzuräumen. Das Hervorkommen neuer Tatsachen bestand darin…
…1 FPG erfüllt ist. Sie bringen jedoch - primär unter dem Gesichtspunkt des der Behörde bei Erlassung einer Ausweisung offen stehenden Ermessens - vor, dass keine ausreichende Interessenabwägung bzw. Prüfung der individuellen persönlichen Verhältnisse der Beschwerdeführer stattgefunden habe. In diesem Zusammenhang verweisen sie auf den "beinahe" fünfjährigen…
…liegt auf der Hand, weil es ihm sonst ohne weiteres möglich wäre, entgegen der gesetzgeberischen Interessenabwägung zu Lasten des Mieters einen Kündigungsgrund herbeizuführen. Von einer vergleichbaren Situation kann aber in den Fällen des dringenden Wohnbedürfnisses eines eintrittsberechtigten Angehörigen keine Rede sein. Dort läge eine Parallele…
…Weiters führte es aus, bei der Interessenabwägung iSd § 20 BAO sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Beibehaltung der bisherigen Selbstberechung) einzuräumen gewesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw vertreten durch eine Wirtschaftsprüfungs- und…
…Sinne des § 256 (3) BAO 20 BAO vorzunehmenden Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Die bekämpften Wiederaufnahmebescheide enthalten jeweils die nachfolgende Begründung: Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gemäß § 303 Abs…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Ad 2: Das Bauvorhaben in welchem Sie involviert sind und erworben haben, wurde durch die Fa…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Ad 2 : Das Bauvorhaben in welchem Sie involviert sind und erworben haben, wurde durch die Fa…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen." Der Abgabepflichtige erhob am 12.12.2003 Berufung. Er sei weder im Zusammenhang mit der im…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen gewesen. In ihrer Berufung vertritt die Bw die Rechtsansicht, dass dem Finanzamt durch die Einreichung der Umsatzsteuererklärung keinerlei neue Tatsachen mitgeteilt worden seien…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Unter Tz. 34 des mit 26. November 2002 datierten Betriebsprüfungsberichtes der KG wurde zu den von…
…der Einhebung der Abgaben, beizumessen. Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen…
…als auch das Verschulden des Einschreiters am Abgabenausfall festgestellt und somit die Begründung ihres bei der Geltendmachung der Haftung geübten Ermessens dargelegt" habe, so entspreche dies keineswegs den genannten Anforderungen. Zum einen könne darin noch keine nachvollziehbare Interessenabwägung im Sinne des § 20 BAO erblickt werden…
…Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2005 rechtfertigen würden. Bei der dabei im Sinn des § 20 vorzunehmenden Interessenabwägung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteieninteresse) einzuräumen. Aufgrund der obigen Niederschrift bzw. den Prüfungsbericht vom 4. Oktober 2007 (mit Verweis…
…behinderter Arbeitnehmer unterlag einem besonderen Kündigungsschutz. Es war deshalb streitig oder zumindest zweifelhaft, ob und unter welchen Bedingungen der Behindertenausschuss nach Vornahme einer Interessenabwägung einer etwaigen Arbeitgeberkündigung überhaupt zustimmen würde. Für die Vertragsparteien der Vereinbarung war daher zumindest zweifelhaft, ob das Arbeitsverhältnis weiterhin Bestand haben…
…die Ziele der im Bereich der Abgabenfestsetzung herrschenden Grundsätze in entsprechender Weise gegeneinander abzuwägen. Insbesondere ist bei einer positiven Ermessensentscheidung darzulegen, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessensabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorzug eingeräumt wurde (siehe Ritz, a.a.O., …
… keine nur geringfügigen steuerlichen Auswirkungen). Soweit sich die Ausführungen des Bw. als Einwände gegen die von der Abgabenbehörde erster Instanz vorgenommene Interessenabwägung verstehen lassen, ist ihm entgegen zu halten, dass es sich im vorliegenden Fall um die steuerlichen Auswirkungen einer allgemeinen Rechtslage handelt und das…