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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/3141-W/02

Liebhaberei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft - Besteuerung der Leistungen des Gesellschafters - Reichweite des § 23 Z 2 EStG analog

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/3141-W/02vom 18.12.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bei der Interessenabwägung iSd § 20 BAO war der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) gegenüber der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) der Vorrang zu geben. Es war daher der Wiederaufnahmebescheid betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1994 aufzuheben, im übrigen war die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide abzuweisen. Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1993 und 1994 sowie die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1993 und 1995 bis 1997 waren abzuändern. Beilage: 12 Berechnungsblätter (6 Schilling, 6 Euro) Wien, am 18. Dezember 2007

Normen und Schlagworte

vermögensverwaltende PersonengesellschaftLiebhabereiLeistungsvereinigungGewinnanteil

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/3141-W/02
Stammnummer
32000
Gültig
18.12.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF